Das Blaulicht-Kader zahlt jetzt für Privatfahrten

Baschi Dürr zieht einen Schlussstrich unter die Dienstwagen-Affäre in seinem Departement: Die Regierung genehmigt eine neue Weisung, die den Kreis der Nutzer einschränkt und nur noch Fahrten bei Notfalleinsätzen unentgeltlich zulässt.

JSD-Vorsteher Baschi Dürr hat seine Limousine bereits vor einem Jahr abgegeben, jetzt verschärft er das Dienstwagen-Reglement, das ihm in den letzten Monaten viel Ärger bereitet hat.

(Bild: Montage Nils Fisch)

Baschi Dürr zieht einen Schlussstrich unter die Dienstwagen-Affäre in seinem Departement: Die Regierung genehmigt eine neue Weisung, die den Kreis der Nutzer einschränkt und nur noch Fahrten bei Notfalleinsätzen unentgeltlich zulässt.

Der lockere Gebrauch von Dienstwagen in seinem Blaulicht-Kader und ein lasches Dienstwagen-Reglement hatten Baschi Dürr viel Ärger bereitet. Jetzt will der Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartements Ordnung ins Chaos bringen. Die Regierung genehmigt eine neue Weisung zur Nutzung der Dienstfahrzeuge von Kantonspolizei und Rettung.

Die neue Weisung setzt vor allem in zwei Punkten klare Richtlinien:

  • Der Kreis der Nutzer, die Dienstwagen mit nach Hause nehmen dürfen und auch sollen, wird eingeschränkt auf sechs Personen aus der Bereichsleitung der Kantonspolizei und fünf aus dem Bereich Rettung. Bisher verfügten 18 Personen aus der Kantonspolizei und fünf Offiziere der Rettung über persönlich zugeteilte Dienstfahrzeuge.
  • Neu wird die Nutzung der Dienstfahrzeuge klar geregelt: Als wirkliche und somit unentgeltliche Dienstfahrten gelten nur noch Nutzungen im Piketteinsatz, also Fahrten zu Notfalleinsätzen. Für den Arbeitsweg ausserhalb des Pikettdienstes müssen die Mitarbeiter neu 25 Rappen pro Kilometer bezahlen. Die Differenz zu den Vollkosten von 70 Rappen pro Kilometer soll neu als Lohnbestandteil versteuert werden. 

Nur noch maximal 20 Kilometer private Nutzung

Die neue Weisung schränkt auch die erlaubten Streckenkilometer für ausserdienstliche Fahrten mit den Pikettfahrzeugen ein: Pro Piketttag dürfen «mit der gebotenen Zurückhaltung», wie es in der Weisung heisst, maximal noch 20 Kilometer zurückgelegt werden.

Die neue Weisung ersetzt die bisherige umstrittene Version aus dem Jahr 2013, die auf einer rund 25 Jahre alten Regelung beruhte. Die aktualisierte Weisung entspreche ähnlichen Regelungen von anderen Schweizer Blaulichtorganisationen, die sich seit Jahren bewährt hätten, schreibt die Basler Regierung in einer Medienmitteilung.

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