Wer darf oder muss Überstunden machen? Und was unterscheidet Überstunden von Überzeit? Die wichtigsten Begriffe im Glossar.
Wie ist die Arbeitszeit beim Kanton geregelt?
In der Verwaltung gilt die 42-Stunden-Woche. Generell gilt für alle Angestellten des Kantons die «Verordnung zur Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt».
Was ist Überzeit?
Die Zeitguthaben setzen sich zusammen aus
- Gleitzeitsaldo: Dieses darf per Stichtag maximal 80 Stunden unter oder über der Sollarbeitszeit liegen. Wenn also ein Kantonsangestellter am 31.12. ein Gleitzeitsaldo von 100 Stunden aufweist, verfallen davon 20 Stunden ohne Vergütung.
- Überstunden: Diese sind von einem Vorgesetzten angeordnet und dürfen jährlich nicht mehr als 170 Stunden betragen.
- den nicht bezogenen Ferientagen, inklusive Dienstaltersgeschenke.
Darf Überzeit auch ausbezahlt werden?
Nur Überstunden dürfen ausnahmsweise und mit Bewilligung der Departementsleitung ausbezahlt werden, wenn eine Kompensation durch Ersatzfreizeit nicht innerhalb von 12 Monaten möglich ist. Spätestens nach 24 Monaten werden Überstunden finanziell abgegolten.
Wer darf Überstunden machen?
Generell dürfen Kantonsangestellte aller Lohnklassen Überstunden machen. Die obersten Kader dürfen diese jedoch nicht ausbezahlt bekommen.