Das will die «Neue Bodeninitiative»

Baurecht statt Verkauf: Mit der «Neuen Bodeninitative» sollen dem Kanton die Hände gebunden werden. Am 28. Februar kommt die Vorlage vors Volk.

Finger weg vom Boden: Der Kanton soll sein Land nicht mehr verkaufen dürfen.

(Bild: Hans-Jörg Walter)

Baurecht statt Verkauf: Mit der «Neuen Bodeninitative» sollen dem Kanton die Hände gebunden werden. Am 28. Februar kommt die Vorlage vors Volk.

Boden ist eine wertvolle Ressource und gerade in einem kleinen, dicht bebauten Kanton wie Basel-Stadt eine knappe Ressource dazu. Die Initianten hinter der «Neuen Bodeninitiative» wollen eine gedankenlose Bewirtschaftung dieser Ressource verhindern. Am 28. Februar wird in Basel über die Vorlagen abgestimmt, am Donnerstag hat das Komitee der Befürworter den Abstimmungskampf eröffnet. Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu.

Was sind die Ziele der «Neuen Bodeninitiative»?

Der Kanton soll das Land und die Immobilien, die sich in seinem Besitz befinden, künftig nicht mehr verkaufen dürfen, sondern diese nur noch im Baurecht an private oder institutionelle Investoren vergeben. Mit dem Baurecht erhält eine Person oder eine Organisation das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und dieses für eine bestimmte Zeit (oft zwischen 50 und 100 Jahren) zu nutzen. Die Baurechtnehmerin ist damit Eigentümerin der Bauten, während das Grundeigentum bei der Baurechtgeberin bleibt. 

Was ist «neu» an dieser Initiative?

Die gleichen Gruppierungen welche hinter der «Neuen Bodeninitiative» stehen, haben bereits 2013 eine ähnliche Initative eingereicht. Die Vorlagen unter dem Titel «Boden erhalten – Basel gestalten» wurde später zugunsten eines regierungsrätlichen Gegenvorschlages zurückgezogen. Da dieser im Grossen Rat jedoch knapp scheiterte, übernahmen die Initianten den Gegenvorschlag der Regierung, um daraus die zweite, die «neue», Bodeninitiative zu machen. Die neue Variante unterscheidet sich von ihrer Vorgängerin dadurch, dass sie weniger absolut formuliert ist. Der Kanton soll weiterhin mit seinen Grundstücken handeln dürfen, muss ein verkauftes Stück Land jedoch innerhalb von fünf Jahren durch ein gleichwertiges Grundstück ersetzen. Der Verkauf einer Altstadtliegenschaft soll also beispielsweise nicht durch die Ersteigerung eines Mehrfamilienhauses in der Peripherie wettgemacht werden können.

Was sagen der Grosse Rat und die Regierung dazu?

Die Abstimmungsunterlagen zur «Neuen Bodeninitiative» werden weder vom Grossen Rat noch von der Regierung eine Empfehlung enthalten. Das liegt daran, dass der Grosse Rat die Initiative ohne vorherige Beratung dem Volk vorlegen will. Schliesslich wurde über das Thema bereits anlässlich der ersten Bodeninitative ausführlich diskutiert. Und da die Regierung Autorin des Gegenvorschlages ist – der ja 1:1 der «Neuen Bodeninitiative» entspricht – ist eine Empfehlung auch von dieser Seite nicht nötig.

Wie viel Land befindet sich heute im Besitz des Kantons?

Gemäss einer Berechnung die das Grundbuch- und Vermessungsamt im Auftrag des SRF-Wirtschaftmagazins «ECO» erstellt hat, befinden sich rund 40 Prozent der Kantonsfläche im Besitz der öffentlichen Hand.

Entgehen dem Kanton Einnahmen, wenn er das Land nicht mehr verkaufen darf?

Das Komitee behauptet, dass die Vergabe über das Baurecht auf lange Sicht für den Kanton sogar lukrativer sei. Statt einem einmaligen Erlös, könne über die Baurechtszinsen eine stete Einnahmequelle erschlossen werden, ohne dass das Land dem Einflussbereich des Kantons entzogen werde. In einer Modellrechnung aus dem Jahr 2013 führt das Komitee vor, wie dank Baurecht die Einnahmen pro Quadratmeter um bis zu 30 Prozent höher ausfallen als bei einer Veräusserung (siehe dazu S. 8 im PDF auf der Rückseite des Artikels).

Bei der kantonalen Immobilienverwaltung Immobilien Basel-Stadt (IBS) hält man die Aussagekraft solcher Modellrechnungen für begrenzt. Sprecherin Barbara Neidhart lässt ausrichten: «Aus unserer Sicht sind ein Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt und das Halten eines Grundstücks über 100 Jahre nicht miteinander vergleichbar. Es müssen zu viele hypothetische Annahmen einbezogen werden.»

Gibt es Beispiele für Areale, die der Kanton über das Baurecht vergeben hat?

Ein Beispiel aus der jüngeren Zeit ist das Areal beim ehemaligen Kinderspital im Wettsteinquartier. Der Kanton wollte das Grundstück an bester Lage nicht selbst bebauen und hat deshalb das Baurecht an die Sarasin Anlagestiftung übergeben. Auf dem Gelände sind in vier Gebäuden zahlreiche Wohnungen im oberen Segment entstanden. Während die Mietwohnungen innert kurzer Zeit vermietet werden konnten, ging der Verkauf der Eigentumswohnungen nur schleppend voran.

Auch das Gelände beim Felix-Platter-Spital will der Kanton im Baurecht abgeben, hier allerdings für den genossenschaftlichen Wohnungsbau.

Und wo nicht?

Als Negativbeispiel dienen den Befürwortern des Baurechts jeweils die Markthalle und das herrschaftliche Gebäude am Münsterplatz, wo einst das Erziehungsdepartement residierte. In beiden Fällen hat der Kanton eine Immobilie aus seinem Besitz an private Investoren verkauft und damit jegliche Gestaltungshoheit aufgegeben.

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