Ein Rekurs gegen einen Bauinstallationsplatz verzögert die Erneuerung der Tramverkehrsachse von Basel nach Riehen. Anders als das Basler Appellationsgericht hat das Bundesgericht der Beschwerde vorerst aufschiebende Wirkung zuerkannt.
Es ist im Moment die Grossbaustelle im Tiefbau im Kanton Basel-Stadt. Bis 2020 soll die Hauptverkehrsachse von Basel nach Riehen umfassend saniert und umgestaltet werden. Die Grossbaustelle an der Äusseren Baselstrasse und Lörracherstrasse kostet rund 100 Millionen Franken.
In diesen Tagen war geplant, die Tramgeleise an der Äusseren Baselstrasse zu ersetzen und unter den Geleisen eine Grundwasserschutzwanne zu installieren. Das ist nun aber nicht möglich, wie das Basler Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) mitteilt. Gegen einen Installationsplatz der Grossbaustelle wurde Rekurs erhoben. Und anders als das Basler Appellationsgericht hat das Bundesgericht der Beschwerde vorerst eine aufschiebende Wirkung zuerkannt.
Lagerstätte für Baumaterialien
Streitpunkt ist eine Lagerstätte für Baumaterialien und ein Abstellplatz für Baumaschinen und -fahrzeuge. Als Ort für diesen Installationsplatz hatte das Tiefbauamt ein Stück Wiese an der Äusseren Baselstrasse – zwischen dem Bäumlihofwegli und Im Hirshalm ausgewählt. «Es war der einzige Platz, der dafür in Frage kam», sagt der Sprecher des Tiefbauamts, Daniel Hofer, auf Anfrage.
Unter dem Strich handelt es sich also um einen Streit um einen Detailbereich der Grossbaustelle, der aber grosse Folgen nach sich zieht. Ohne Installationsplatz können die gesamten Erneuerungsarbeiten nicht stattfinden. Nicht betroffen sind aber die Sanierung der unterirdischen Leitungen sowie die Instandsetzung der Tramhaltestelle Habermatten.
Ein Rekurs mit finanziellen Folgen
Der Rekurs beziehungsweise dessen aufschiebende Wirkung hat finanzielle Folgen für den Kanton. Wie Hofer sagt, haben die mit den Arbeiten betrauten Baufirmen bereits Personal rekrutiert und Baumaschinen angefordert. «Wir rechnen natürlich mit Nachforderungen seitens der Baufirmen.»
Über die Höhe der Kosten kann Hofer noch nichts sagen. Dies hänge davon ab, wie sich das juristische Verfahren weiterentwickeln werde. Wenn das Bundesgericht dem Rekurs die vorsorglich zuerkannte aufschiebende Wirkung wieder abspricht, könnte der Bau kurzfristig zumindest vorübergehend wieder aufgenommen werden. Schwieriger wird es, wenn sich auf Weisung der obersten Gerichtsinstanz das Basler Appellationsgericht wieder damit befassen müsste.