Der Bund muss nach dem Volks-Ja zur SVP-Initiative Kontingente für Zuwanderer festlegen. Bund und Kantone betreiben jedoch bereits heute schon ein gut eingespieltes Kontingentsystem: 7500 Leute können dieses Jahr aus «Drittstaaten» in die Schweiz kommen.
«Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt.» So steht es in der SVP-Einwanderungsinititive – und seit der knappen Zustimmung des Volks von Sonntag nun auch in der Bundesverfassung.
Die federführende Bundesrätin Simonetta Sommaruga (SP) versprach dazu postwendend, jetzt werde sofort ein Gesetz und eine Verordnung zur Umsetzung dieses «Strategiewechsels» ausgearbeitet. Der Wechsel betrifft indes nur die 25 EU-Staaten. Die ganze «Restwelt» unterliegt schon lange der Kontingentierung.
Bund behält das halbe Kontingent in der Hinterhand
Für dieses Jahr etwa hat der Bundesrat hierfür unter dem Titel «Drittstaaten» insgesamt ein Kontingent von 7500 Bewilligungen festgelegt. Davon sind 2500 Aufenthaltsgenehmigungen und 5000 für «Kurzaufenthalter». Je die Hälfte dieser zwei weltweit gültigen Kontingente werden unter den Kantonen aufgeteilt – also 2500 für Kurz- und 1250 für Normal-Aufenthalter. Die andere Hälfte behält der Bund als «Reserve» für sich.
Bern kann jedoch keine Bewilligungen direkt an Firmen ausstellen. Das läuft immer indirekt über die kantonalen Stellen. Wenn diese ihr Kontingent vorzeitig aufgebraucht haben, müssen sie halt beim Bund Zusatzkontingent aus der Reserve verlangen. Basel-Stadt zum Beispiel hat die zugeteilte Quote meist rasch aufgebraucht: «Bei uns kommt jeweils ein Mehrfaches aus der Bundesreserve», sagt Hansjürg Dolder, der Chef des Basler Amtes für Wirtschaft und Arbeit.
Fast 1000 weltweite Bewilligung für Basel
Konkret hat Basel-Stadt mit seinen stark international ausgerichteten Grossfirmen vergangenes Jahr fast 1000 Bewilligungen für Zuwanderer aus der weiten Welt ausgestellt. Das vorab zugeteilte kantonale Kontingent enthielt 146 Bewilligungen für Jahresaufenthalter und 208 für Kurzaufenthalter. Aus der Bundesreserve kamen danach im Laufe des Jahres noch 347 Jahres- und 245 Kurzaufenthaltsbewilligungen hinzu. Macht insgesamt 945 weltweite Bewilligungen für Fachleute aus Indien, China oder Australien.
Kontingentiert sind derzeit auch die Zuwanderungen aus der ganzen EU – jedoch temporär noch bis Ende Mai. Der Bundesrat hat nämlich 2012 gestützt auf die «Ventilklausel» zunächst die Zuwanderungen aus acht neueren Ost-EU-Staaten kontingentiert. Vergangenes Jahr kam dann die Kontingentierung für die gesamte EU dazu. Die Obergrenze wurde dabei für die West-EU (17 Staaten) auf 58’000 Bewilligungen pro Jahr und für die Ost-EU auf 200 Bewilligungen festgelegt.
Lückenlose Lohnkontrolle
Diese Ventil-Kontingentierung läuft Ende Mai definitiv aus. Die Kontingente aus «Drittstaaten» – aus allen Ländern ausserhalb der EU also – bleibt jedoch. Für Fachleute von ausserhalb der EU müssen Novartis oder Roche stets kantonale Bewilligungen einholen. Es gilt hier Priorität für Schweizer Arbeitskräfte, danach für Leute aus der EU und erst in dritter Linie für Fachkräfte aus dem Rest der Welt.
«Dabei kontrollieren wir in jedem Fall vorher die Arbeitsverträge und die Löhne», sagt Dolder. Lohndumping könne in diesem System somit wirksam unterbunden werden – wohingegen in der Personenfreizügigkeit nur im Nachhinein stichprobenmässig kontrolliert wird. Die Bewilligung für Jahresaufenthalter wird danach meist für zwei Jahre ausgestellt und danach auch meist verlängert.