Demokratie kann manchmal sehr laut sein. Im alten Sparta fällte die Volksversammlung ihre Entscheide gar mit Gebrüll. Der Versammlungsleiter zählte nicht die einzelnen Stimmen, sondern entschied aufgrund der Lautstärke der Befürworter und Gegner, ob ein Vorschlag angenommen oder abgelehnt sei.
Das ist 2500 Jahre her und mutet heute ziemlich sonderbar an. Letzteres hindert Rechtspopulisten à la SVP aber nicht daran, die direkte Demokratie mit Gebrüll zu verwechseln, bei dem die schrillsten Stimmen den Ausschlag geben.
Doch die direkte Demokratie ist etwas anderes. Wenn wir ihre Wurzeln in der griechischen Antike suchen wollen, dann sollten wir unseren Blick nicht nach Sparta, sondern nach Athen richten. Auch wenn es sie dort ebenfalls nur in embryonaler Form gab. Denn «natürlich» waren Sklaven, Auswärtige und Frauen von der Teilnahme an der Demokratie ausgeschlossen. Doch anders als in aristokratisch regierten (Stadt-)Staaten, in denen ein kleiner Kreis von Familien den Staat fest im Griff hatte, besass in Athen die Versammlung der Bürger grosses Gewicht. Zudem gab es einige rechtsstaatliche Elemente, wie die Rechenschaftspflicht für Beamte oder durchs Los bestimmte Richter.
Eine Errungenschaft des 19. Jahrhunderts
Andererseits fehlten in Athen wesentliche Instrumente der direkten Demokratie. Das gilt namentlich für die Volksinitiative und das fakultative Referendum – Instrumente, mit denen Bürgerinnen und Bürger direkt in den politischen Prozess eingreifen können.
In der Schweiz wurden diese Instrumente, die auf Konzepte der Französischen Revolution zurückgehen, in den Verfassungskämpfen des 19. Jahrhunderts geschmiedet. Dies geschah vor 1848 in einzelnen Kantonen und fand nach der Schaffung des Bundesstaates auch Eingang in die Bundesverfassung.
So sah bereits die Verfassung von 1848 eine Abstimmu01ng über die Revision der Bundesverfassung vor, wenn 50’000 Stimmbürger dies verlangten. 1874 wurde das fakultative Referendum in der Verfassung verankert, 1891 die Möglichkeit, eidgenössische Initiativen zu lancieren und damit eine Teilrevision der Verfassung anzustreben. Die Möglichkeit, eidgenössische Gesetzesinitiativen zu lancieren, ist bis heute nicht gegeben. Das könnte dazu führen, dass nach dem 25. November 2018 Hornkühe in der Bundesverfassung grasen.
Das Volk hat viele Stimmen
Mit der Schaffung einer zweiten Kammer, in welche die Kantone ihre Vertreter entsenden, signalisierte der Bundesstaat von Anfang an, dass die Mehrheit nicht einfach der Minderheit ihren Willen aufzwingen darf. Seit 1918 erfolgt die Wahl des Nationalrats nach dem Proporzverfahren – damit sind auch die unterschiedlichen politischen Strömungen unseres Landes besser repräsentiert, als dies mit dem Majorzverfahren der Fall war. Und 1971 erhielten schliesslich auch die Schweizerinnen das aktive und passive Wahlrecht.
Im Laufe der Zeit ist so aus den einfachen Anfängen der direkten Demokratie ein spannendes und auch spannungsreiches Zusammenspiel von Abläufen geworden, zu denen auch Gerichtsentscheide gehören. Dabei hat das «Volk» jeweils in unterschiedlicher Gestalt einen Anteil.
Schwächung der Institutionen
Mit ihrer jüngsten Volksinitiative will die SVP wie schon mit der Ausschaffungs- und der Durchsetzungsinitiative sowie der MEI das Ineinandergreifen der verschiedenen Elemente verändern, die bisher Gewähr für das Funktionieren der direkten Demokratie boten. Dabei geht es, wie Kathrin Alder in der NZZ vom 8. November 2018 richtig bemerkt, der SVP «nicht primär darum, die direkte Demokratie zu stärken». Die Partei wolle «mithilfe der Selbstbestimmungsinitiative Parlament, Bundesrat und Bundesgericht schwächen und Ressentiments gegenüber den Institutionen befeuern».
Damit schwächt die Partei Institutionen, die schon jetzt Mühe haben, sich im Getöse der Propagandamaschinen Gehör zu verschaffen, und versucht so, direkte Demokratie in ihrem Sinn neu zu definieren.
In der Volksversammlung der Spartaner sassen alles Krieger, die das zentrale Interesse einte, ihre Herrschaft über die Heloten aufrechtzuerhalten, die Schicht der leibeigenen Bauern, und andere Städte zu unterwerfen. Da brauchte es keine subtilen Abstimmungsverfahren. Die Schweiz dagegen ist ein viel komplexeres Gebilde mit vielfältigen, zum Teil auseinanderstrebenden Interessen. Sie benötigt eine demokratische «Infrastruktur», die dem Rechnung trägt. Und Menschen, die nicht stets «das letzte Wort haben» wollen, sondern miteinander im Gespräch bleiben.