Die SP kämpft mit der Quote

Es roch nach Eigenwerbung, als Basels Sozialdemokraten kürzlich vermeldeten: «SP nominiert eine starke Liste für den Grossen Rat.» Doch wer das Wahlprozedere verstehen will, das dahinter steckt, liest daraus vor allem auch Erleichterung, es am 5. März doch noch geschafft zu haben.

Die Familie der wiedergewählten Nationalrätin Silvia Schenker (SP, bisher), rechts, fällt sich in die Arme. (KEYSTONE/Georgios Kefalas) (Bild: Georgios Kefalas)

Es roch nach Eigenwerbung, als Basels Sozialdemokraten kürzlich vermeldeten: «SP nominiert eine starke Liste für den Grossen Rat.» Doch wer das Wahlprozedere verstehen will, das dahinter steckt, liest daraus vor allem auch Erleichterung, es am 5. März doch noch geschafft zu haben.

Nominiert wurden die 99 Köpfe nämlich von sieben SP-Sek­tionen respektive Quartiervereinen, die dann von der Delegiertenversammlung abgesegnet werden mussten. Die Mitglieder des Quartiervereins Spalen etwa steuerten elf Namen bei.

Diese Vorwahlen haben es in sich: Die Mitglieder müssen sich strikt an die Geschlechterquote halten. Dabei lässt die Arithmetik wenig Spielraum: Weder Frauen noch Männer dürfen mit einem Anteil von mehr als 60 Prozent gewählt werden. Wahlkampfleiter und Vizepräsident Pascal Pfister ist überzeugt, dass es diese Quote braucht: «Männer trauen sich eine Kandidatur eher zu, Frauen sind zurückhaltender.»

Problematisch wird es jeweils bei der Nomination für den ­Regierungsrat: Damit die SP überhaupt ein Dreierticket nominieren kann, muss sie jeweils mit einer Zweidrittel-Mehrheit ihre ­eigene Quoten­bestimmung der Statuten ausser Kraft setzen. Da hat es die Schwesterpartei auf der Landschaft einfacher: Dort muss jedes Geschlecht nur mindestens mit einem Drittel vertreten sein (siehe Rückseite dieses Artikels). In Basel aber hat die SP erst vor zwei Jahren die 40-Prozent-Quote bestätigt. Nur die Wähler halten sich nicht daran: Im Grossen Rat sitzen für die SP gerade mal zwölf Männer, das ist eine Quote von 37,5 Prozent.

Quellen

Statuten der SP Baselland, Artikel 47, Absatz 7:

Die beiden Geschlechter sind angemessen zu berücksichtigen.
Auf Listen für Proporzwahlen müssen beide Geschlechter
mindestens zu einem Drittel vertreten sein.

Artikelgeschichte

Erschienen in der gedruckten TagesWoche vom 16.03.12

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