Wegen zwei Interpellationen kam der Dienstwagen-Missbrauch im Justiz- und Sicherheitsdepartement auch im Grossen Rat zur Sprache. Regierungsrat Baschi Dürr sprach sein Bedauern darüber aus, der Thematik nicht das nötig Gewicht beigemessen zu haben.
Über den Missbrauch von Dienstwagen durch Kaderleute im Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement ist in den lokalen Medien viel geschrieben und gesagt worden. Deshalb gaben sich die beiden Interpellanten Kerstin Wenk und Daniel Goepfert (beide SP), die das Thema nun in den Grossen Rat trugen, mit den knappen Antworten des Departementsvorstehers Baschi Dürr mehr oder wenig zufrieden.
Dürr bestätigte die in der «Basler Zeitung» beschriebenen Missstände: Der dargestellte Sachverhalt, «dass Offiziere der Kantonspolizei und Rettung Basel-Stadt über persönlich zugeteilte Dienstwagen verfügen und diese jederzeit persönlich auch für den Arbeitsweg nutzen können», sei korrekt wiedergegeben worden. Hintergrund sei die Verfügbarkeit der Offiziere auch ausserhalb des eigentlichen Pikettdienstes.
Regelung 25 Jahre alt
Die Regelung sei rund 25 Jahre alt, sagte Dürr weiter, und sei 2002 erstmals schriftlich festgehalten worden. «Bei der Kantonspolizei verfügen derzeit 18, bei der Rettung 5 Offiziere über persönlich zugeteilte Dienstfahrzeuge.» Die Spesenverordnung des Kantons sei dadurch «nicht nur weit interpretiert, sondern auch verletzt» worden. Dies sei bei der Überarbeitung sämtlicher Weisungen im Jahr 2013 festgestellt worden.
Dass es drei Jahre dauerte, bis den Erkenntnissen Taten folgen sollen, bedauert Dürr nach eigenen Angaben. Der Thematik sei zu wenig Priorität eingeräumt worden. Deshalb seien die Arbeiten noch nicht abgeschlossen. «Wir hätten dies schneller abschliessen sollen, das ist mein Fehler, dazu stehe ich, und ich bedaure dies sehr», sagte Dürr. Er habe mit der Geschäftsprüfungskommission Kontakt aufgenommen und stehe ihr für detaillierte Auskünfte zur Verfügung.
Keine Angaben zu den Kostenfolgen
Zu den Kosten des Dienstwagen-Missbrauchs konnte oder wollte Dürr keine Angaben machen. «Da die Regelung bereits seit rund 25 Jahren existiert, können die direkten und indirekten Kosten nicht mehr berechnet werden», sagte Dürr.
Auch zu den Folgekosten der rechtlich nicht haltbaren Versetzung und Freistellung von Sanität-Teamleiter Lorenz Nägelin und der Frühpensionierung des ehemaligen Generalsekretärs Thomas Frauchiger wollte Dürr nichts sagen. In diesem Fall aus Datenschutzgründen, wie er sagte.
Noch nie Lohnausweise für freiwillige Feuerwehr
Schliesslich nahm Dürr auch noch Stellung zu den ausgebliebenen Lohnausweisen für die Mitwirkenden bei der freiwilligen Feuerwehr. Hier sind die Kostenfolgen in der Höhe von 90’000 Franken bekannt. Für die freiwillige Feuerwehr seien noch nie Lohnausweise ausgestellt worden.
Der Fehler sei bereinigt worden. Obwohl die Steuerverwaltung und die Ausgleichskasse auf strafrechtliche Massnahmen verzichten würden, habe er bei der Staatsanwaltschaft beantragt, den Sachverhalt auf strafrechtliche Relevanz hin zu prüfen, sagte Dürr schliesslich.