Diskussion um Präimplantationsdiagnostik kommt in Fahrt

Bund und Ständerat sind sich einig: Die Präimplantationsdiagnostik soll erlaubt werden. Die Ständeräte wollen bei der Liberalisierung jedoch deutlich weiter gehen. Was bedeutet das für die Eltern?

Der Ständerat will die Präimplantationsdiagnostik allen Paaren zugänglich machen, die eine künstliche Befruchtung durchführen.

Bund und Ständerat sind sich einig: Die Präimplantationsdiagnostik soll erlaubt werden. Die Ständeräte wollen bei der Liberalisierung jedoch deutlich weiter gehen. Was bedeutet das für die Eltern?

Geht es nach der Wissenschaftskommission (WBK) des Ständerates, dann soll die Präimplantationsdiagnostik (PID) in der Schweiz bald legalisiert werden. Aktuell ist hierzulande noch nicht erlaubt, in vitro erzeugte Embryonen auf Erbkrankheiten zu untersuchen und vor der Einpflanzung diejenigen auszusondern, die genetische Auffälligkeiten aufweisen.

Dies soll sich jedoch ändern, der Bundesrat hat im letzten Juni eine entsprechende Botschaft an das Parlament überwiesen. Demnach soll die PID künftig unter strengen Voraussetzungen erlaubt sein, wenn das Spenderpaar erblich vorbelastet ist und deshalb begründete Befürchtungen bestehen, dass das Kind krank sein könnte.

Der Ständerat will die PID einem grösseren Anwenderkreis zur Verfügung stellen.

Zwar folgt die WBK dem bundesrätlichen Vorschlag, sie geht aber noch deutlich weiter. So sollen nicht nur erblich vorbelastete Paare von der PID Gebrauch machen dürfen, sondern auch solche, die sich wegen Unfruchtbarkeit für eine künstliche Befruchtung entschieden haben. Gemäss dem «Tagesanzeiger» stiegen damit die Fallzahlen auf mehrere Tausend pro Jahr. Der Bund geht bei seiner Regelung von lediglich etwa 100 Fällen jährlich aus.

Auch in einem weiteren Punkt geht die WBK weiter als der Bundesrat, so soll den Paaren künftig auch das Aneuploidie-Screening zur Verfügung stehen. Mit diesem Verfahren können die Embryonen auch auf Chromosomenfehler wie etwa Trisomie 21 (Down Syndrom) hin untersucht und entsprechend ausgesondert werden. Die WBK verspricht sich davon eine höhere Erfolgsrate bei künstlichen Befruchtungen.

Am 11. März wird der Ständerat über den Entscheid der Kommission abstimmen, danach kommt die Vorlage in den Nationalrat. Mit einer Volksabstimmung zu der Frage ist frühestens 2015 zu rechnen.

Wenn die Diagnosemöglichkeiten für werdende Eltern immer mehr werden, steigt auch der Druck, davon Gebrauch zu machen. Mit diesem Abklärungszwang beschäftigt sich die TagesWoche-Autorin Mara Wirthlin in einem Artikel in der kommenden Ausgabe. Sie schildert darin den Fall einer schwangeren Frau, die sich erheblichem Druck von ihrer Gynäkologin ausgesetzt sah, alle möglichen Diagnoseverfahren anzuwenden.
Ausserdem diskutieren in der nächsten Wochendebatte die beiden Ständeräte Ruht Baumann Hölzle und Luc Recordon zur Frage «Soll die Präimplantationsdiagnostik für alle verfügbar werden?».

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