Dürfen wir mit Terroristen verhandeln?

Ein Bundesrat verspricht der PLO, sich bei der UNO für die Palästinenser einzusetzen, wenn diese in der Schweiz keine Anschläge mehr durchführen. Das war 1970. Kann das heute ein Skandal sein?

Leila Khaled, Popular Front for the Liberation of Palestine hijacker, is pictured at a Beirut refugee camp, Nov. 14, 1970. (AP Photo/Harry Koundakjian)

(Bild: Harry Koundakjian)

Ein Bundesrat verspricht der PLO, sich bei der UNO für die Palästinenser einzusetzen, wenn diese in der Schweiz keine Anschläge mehr durchführen. Das war 1970. Kann das heute ein Skandal sein?

Grosse Aufregung im helvetischen Garten. Dem NZZ-Reporter Marcel Gyr ist es gelungen, mit einem Buch einen kleinen polit-publizistischen Coup zu landen. Daran beteiligte sich seine eigene, sich früher vornehm zurückhaltende und klug abwägende Zeitung mit einem Vorauskommentar: «Tollkühner Alleingang», schrieb Inlandchef und Vorwortverfasser René Zeller. Wohl aus der doppelten Motivation, erstens in eine ganz bestimmte Richtung Kritik zu placieren und zugleich mit der Skandalisierung publizistisch auch einmal weit vorne zu sein.

Gut vorbereitet wurde am Thema weiter «gedreht»: Inzwischen sind im gleichen Blatt bereits fünf Artikel dazu erschienen, immer mit Bild, aber ohne die Sache klarer zu machen – Kampagnenjournalismus. Dies gegen das Prinzip, dass Vorwürfe umso besser belegt sein müssten, je gewichtiger sie sind.

Die Kritik zielt in eine ganz bestimmte Richtung: Für den Kommentator Zeller ist es wichtig herauszustreichen, dass der mit einer Terrorzelle paktierende Chef der schweizerischen Diplomatie, Pierre Graber, Sozialdemokrat war. Der als «tollkühner Sololäufer» abqualifizierte Magistrat war immerhin umgeben vom damaligen Bundesanwalt Hans Walder, alles andere als ein Linker, dem Geheimdienstchef André Amstein, ebenfalls kein Linker, und einem Vertreter des Kantons Genf. Doch die NZZ-Botschaft ist angekommen. Eine Leserin kommentiert: «Korrupte linke Saubande.» Ziel erreicht.

Spekulationen statt Tatsachen

Worum geht es – ist es gegangen? Im September 1970 ist zwischen dem Schweizer Aussenminister Pierre Graber und dem in einem Genfer Hotel residierenden Aussenbeauftragten der Palästinensischen Befreiungsfront (PLO) ein wahrscheinlich mündliches Agreement getroffen worden. Unklar ist, ob Graber persönlich dabei war, als vereinbart wurde: Keine weiteren Anschläge auf die Schweiz und im Gegenzug diplomatische Unterstützung für die Anerkennung der PLO am UNO-Sitz in Genf. Die heutige Verwirrung ist so gross, dass eine Zeitung schreibt, entscheidend sei, was in der mündlichen Absprache geschrieben stehe.

Die schweizerische Gegenleistung bestand nach bisher vorliegenden Belegen in nichts Ungehörigem.

Die schweizerische Gegenleistung bestand nach bisher vorliegenden Belegen in nichts Ungehörigem. Sie lag auf der auch heute zusammen mit den meisten Staaten verfolgten Linie, den Palästinensern in der UNO zunächst ein Büro und dann endlich den Beobachterstatus zu gewähren und so zu legitimer Anerkennung zu verhelfen. Ohne Terror zu rechtfertigen, sei erlaubt zu fragen, ob es nicht möglich gewesen wäre, die Palästinenser mit reellen Angeboten, gerade in Richtung Staatsbildung und internationaler Anerkennung, den extremsten eigenen Kräften weniger auszusetzen.

Ohne Belege wird jetzt suggeriert, dass wegen dieses Agreements im Falle eines Attentats auf die Strafverfolgung verzichtet worden sei.

Bundesrat Graber wird vorgeworfen, er habe mit dem Deal die Schweiz permanent und fast unbegrenzt erpressbar gemacht. Spekulation kommt als Tatsachenfeststellung daher: «Das Geheimabkommen hatte für die Schweiz auf diplomatischer Ebene über viele Jahre hinausreichende Folgen.» Worin bestanden diese? Eine der wenigen fassbaren Folgen könnte der Empfang eines palästinensischen Vertreters im Bundeshaus gewesen sein.

Bombe im falschen Flugzeug

Ebenfalls nur Spekulation, aber ein schwerer Vorwurf: «Zeitweise befand sich die Schweizer Diplomatie am Gängelband der palästinensischen Funktionäre. Diese verlangten immer neue Zugeständnisse und unterlegten ihre Forderungen jeweils mit der unterschwelligen Drohung, im Falle der Ablehnung nicht weiter für die Sicherheit der Schweiz sorgen zu können.»

Als Gängelbandfolge wird die Untätigkeit der Schweiz bei der Aufklärung und Rechtsverfolgung eines gravierenden Terrorakts ins Spiel gebracht. Hier muss daran erinnert werden, dass die Schweiz damals gleich drei Mal von terroristischen Aktionen betroffen war: Im Februar 1969 bei einem Überfall auf eine israelische Maschine in Kloten. Dann im Februar 1970 mit dem in der Luft zur Explosion gebrachten Schweizer Linienflugzeug, was 47 Menschen das Leben gekostet hat. Und im September 1970 mit der Entführung einer weiteren Swissair-Maschine mit 157 Menschen an Bord nach dem jordanischen Wüstenflughafen Zarqa.

Nach bisherigen Kenntnissen hatte der zweite Terrorakt gar nicht der Swissair, sondern der israelischen El Al gegolten. Ein Teil von deren Gepäck war wegen Umleitungsproblemen durch die Schweizer Maschine übernommen worden. Demnach kann deren tragischer Absturz nicht Teil eines Aktionsplans gewesen sein, Druck auf die Schweiz auszuüben.

Die Empörung gilt zu einem grossen Teil einer längst bekannten Tatsache.

Ziel des dritten Terrorakts war die Freipressung der drei nach dem ersten Überfall verhafteten und zu 12 Jahren Zuchthaus verurteilten Mittäter. Diese kamen nach der Freilassung der Zarqa-Geiseln ebenfalls frei, was einer Aufhebung des Urteils des Zürcher Geschworenengerichts vom 12. Dezember 1969 gleichkam. Die Terroristen, die sich selber als Befreiungskämpfer verstanden, wurden offiziell mit einer Comet der Royal Air Force nach Kairo ausgeflogen. Diese Freilassung ist aber heute gar nicht Teil der Empörung.

An der Zarqa-Aktion war übrigens Leila Khaled führend beteiligt, Gründungsmitglied der Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP). Sie konnte, weil die Entführung eines weiteren Flugzeugs misslang, in London überwältigt werden, wurde aber schon kurz darauf – dies von der Grossmacht Grossbritannien – im Austausch gegen Opfer einer neuen Flugzeugentführung ebenfalls freigelassen.

Die Empörung gilt zu einem grossen Teil der längst bekannten Tatsache, dass die Schweiz die Anklage gegen den mutmasslichen Verantwortlichen des zweiten Attentats eingestellt hat: 1995 ein erstes Mal und nach einer vorübergehenden Wiederaufnahme im Jahr 2000 ein zweites Mal – mit der lapidaren Begründung, der internationale Haftbefehl sei nicht erfolgreich gewesen.

Gerber «ungeheuerlich», Walder «geradlinig»

Verständlich ist, dass dies die Angehörigen der Attentatsopfer empört. Verantwortlich für diese Entscheide war und ist jedoch die Justiz und nicht die Diplomatie. Der beharrliche «Schweizerische Beobachter» hatte per Gerichtsbeschluss einen gewissen Einblick in diese Sache bekommen und schon 2010 die Frage aufgeworfen, ob die Schweiz einer Erpressung nachgegeben habe.

Jetzt scheint die Frage eine Antwort bekommen zu haben. Wiederum ohne Beleg sieht Reporter Gyr via Indizien einen Zusammenhang zwischen dem Ausbleiben eines Rechtshilfebegehrens, wie es nach Aktenlage eigentlich nötig gewesen wäre, und dem Deal vom September 1970. Graber war 1995 und erst recht 2000 nicht mehr im Amt. 1970 hat er im Sinne einer Güterabwägung offenbar eine gewisse Verständigung mit den Palästinensern gesucht. Sein Verhalten wird im Buch einerseits als «pragmatisch», andererseits aber auch als «höchst problematisch, wenn nicht gar ungeheuerlich» taxiert. Bundesanwalt Walder, der mitverantwortlich für die Nichtverfolgung der Täterschaft des zweiten Terrorakts war, kommt in die Gunst einer wesentlich besseren Qualifikation: Er bleibt trotz des Deals ein «geradliniger Jurist».

Es wird sich zeigen, ob nicht viel Lärm um wenig bis nichts veranstaltet worden ist.

Empörte, die offenbar bereits genug wissen, um sich über den Handel aufzuregen, verlangen jetzt rückhaltlose Aufklärung, damit sie genauer wissen, worüber sie empört sind. Dem Historiker sollen zusätzliche Abklärungen nur recht sein. Vielleicht werden sie zeigen, dass die Schweiz, wie behauptet wird, ihre Selbstständigkeit teilweise verloren hat. Oder es wird sich zeigen, dass viel Lärm um wenig bis nichts veranstaltet worden ist.

Ist Assad besser als die PLO?

Der aktuelle Aussenminister Didier Burkhalter musste sich, in Davos befragt, ebenfalls zur Sache äussern. Vorsichtig sagte er, dass zunächst interne Abklärungen nötig seien. Aber er erklärte auch stolz: Kein Dialog mit Gruppen, die «nur» Terror im Programm hätten. Im selben Interview vertrat der Chef der Aussenpolitik jedoch die Meinung, man müsse mit Syriens offiziellem Herrscher Assad sprechen und konsequenterweise wohl auch verhandeln; mit einem Despoten also, der den Tod von Tausenden seiner Bürger auf dem Gewissen und den Staatsterrorismus, wenn nicht als Programm, so doch als Regierungsgrundlage hat. Die Pointe: An seiner Seite stehen noch heute radikale palästinensische Akteure, die 1970 gegen die Schweiz agiert haben.

Burkhalters Begründung: Präsident Assad sei «nun einmal» Syriens Regierung. Diese Argumentation führt wieder zur Ausgangsproblematik zurück: Die PLO wurde «nun einmal» nicht als Regierung angesehen, darum hätte man offenbar jenseits der Staatsräson nicht mit ihr verhandeln dürfen. Die PLO war eine Dachorganisation mit verschiedenen Strömungen, ähnlich wie die nordirische IRA oder die spanische ETA mit einer terroristischen Variante (vor allem der PFLP), aber auch mit einem «politischen Arm». Assad mit seinem mörderischen Geheimdienst verkörpert beides zugleich.

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Marcel Gyr: «Schweizer Terrorjahre», NZZ Libro Verlag, 2016, 184 Seiten, 22 Illustrationen.

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