Eric Weber bleibt ein Wahlfälscher

Polit-Querulant Eric Weber muss wegen Wahlfälschung 280 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Appellationsgericht bestätigte am Dienstag teilweise ein Urteil der Vorinstanz.

Schuldig und freigesprochen: Eric Weber.

(Bild: Yen Duong)

Polit-Querulant Eric Weber muss wegen Wahlfälschung 280 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Appellationsgericht bestätigte am Dienstag teilweise ein Urteil der Vorinstanz.

Seit Februar 2013 sitzt Eric Weber für seine eigene Kleinpartei «Volks-Aktion gegen zu viele Ausländer und Asylanten in unserer Heimat» im Grossen Rat. Seither hält er Parlament und Regierung mit seinen unzähligen Vorstössen und Reden auf Trab (regelmässig auch mit Demonstrationen). Am Dienstag fand Webers bizarre Show für einmal nicht im Grossratsaal, sondern vor Appellationsgericht statt. Er sei unschuldig, beteuerte Weber mehrmals. «Ich habe niemanden unter Druck gesetzt oder erpresst», sagte er.

Vor Appellationsgericht musste sich Weber wegen zwei Fällen aus dem Jahre 2012 verantworten. Ende 2014 hatte das Strafgericht Weber zu 360 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Weber hatte im Wahlkampf für die Grossratswahlen im Herbst 2012 zwei Frauen dazu gezwungen, ihm die Stimme zu geben. Die eine Frau suchte er in ihrer Wohnung auf und war gemäss Anklageschrift «dermassend aufbrausend und wütend, dass sie befürchten musste, vom Beschuldigten geschlagen zu werden». Die andere verfolgte er ab Claraplatz.

In beiden Fällen zwang er die Frauen, mit ihm bei der Staatskanzlei ein neues Wahlcouvert zu beziehen. In die Couverts legte er die Liste seiner Partei ein. Die beiden Stimmzettel waren jedoch nicht in die amtliche Zählung gelangt. Die eine Frau hatte Anzeige erstattet, auf den zweiten Fall war die Staatsanwaltschaft (vertreten vom Ersten Staatsanwaltschaft Alberto Fabbri) bei Ermittlungen gestossen.

«Absolut strafbar verhalten»

Er habe die Stimmrechtsausweise der beiden Frauen benutzt, um sich selber zu wählen, begründete das Strafgericht damals den Schuldspruch wegen Wahlfälschung. Und bezeichnete Webers Verhalten als schäbig und nicht tolerierbar. Gegen das Urteil legte Weber, der an der Grenze der Zurechnungsfähigkeit politisiert und bereits wegen Wahlmanipulationen zweifach vorbestraft ist, Berufung ein. Sein Anwalt forderte in beiden Fällen Freispruch. «Die beiden Frauen wollten mich wählen und haben alles selber gemacht. Man versucht nun, mir meinen Wahlsieg auf juristische Art kaputt zu machen», so Weber vor Appellationsgericht. Die beiden Frauen stellte er immer wieder als psychisch Kranke dar.

Dies wollte Gerichtspräsident Christian Hoenen nicht gelten lassen. Er warf Weber vor, «Räubergeschichten» zu erzählen. «Sie haben sich absolut strafbar verhalten.» Dennoch bestätigte das Gericht nur in einem Fall das Urteil der Vorinstanz (Verfolgung ab Claraplatz). «Diese Frau wurde von Herrn Weber instrumentalisiert. Er hat alles in der Hand gehabt, das Couvert verschlossen und in den Briefkasten geworfen», sagte Hoenen. Somit habe er unbefugt an einer Wahl teilgenommen.

Vom zweiten Fall (in der Wohnung) wurde Weber freigesprochen. Dies allerdings nur aus formellen Gründen, inhaltlich habe Weber sehr wohl Wahlfälschung begangen, wie Hoenen betonte. «Sie haben ein Gespür dafür, wie sie labile Leute unter Druck setzen können. Bei den beiden Frauen handelt es sich um labile Personen, das haben sie schamlos ausgenutzt.»

Der Gerichtspräsident bezeichnete Weber als uneinsichtig. Der 53-Jährige muss statt 360 Tage neu nur noch 280 Tage gemeinnützige Arbeit leisten. Weber kündigte an, den Fall vor Bundesgericht weiterzuziehen.

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