Sämtliche Betreibungen auf den Namen der Basler Politikerin Sibel Arslan sind eingestellt. Damit erfüllt sie die Auflagen zur Ernennung als Leiterin des Baselbieter Straf- und Massnahmenvollzugs.
Die Basler Juristin und BastA!-Grossrätin Sibel Arslan soll per 1. Februar Leiterin des Baselbieter Straf- und Massnahmenvollzugs werden. Seit vergangener Woche schrieb die «Basler Zeitung» wiederholt, Arslan werde auf insgesamt rund 60’000 Franken betrieben. Darauf basierend argumentierte die Zeitung, dass Sibel Arslan in der Funktion nicht tragbar sei und fuhr vergangene Woche eine Kampagne gegen die Juristin. Die anderen Medien schwiegen weitgehend.
Fakt ist, dass zum Zeitpunkt des Artikels diese drei Betreibungen im Betreibungsregister auf Arslan registriert waren. Fakt ist auch, dass die Betreibungen den Verantwortlichen bekannt waren: Arslan erwähnte diese während Bewerbungsverfahrens. Sie kam mit der Baselbieter Sicherheitsdirektion überein, sämtliche Betreibungen bis Stellenantritt erledigt zu haben. Das ist jetzt geschehen.
Überbleibsel einer Bürgschaft
Forderungen sind keine mehr offen. Dokumente, die der TagesWoche vorliegen, belegen, dass zwei der drei angeführten Betreibungen im Lauf der vergangenen Woche zurückgezogen wurden. So hat die Firma Heineken die Betreibung via eine Luzerner Inkassofirma über 31’625 Franken eingestellt; die Schulden wurden mittlerweile beglichen. Zudem nahm die in der BaZ erwähnte Privatperson aus Thürnen die Forderung in der Höhe von Fr. 5621.10 zurück.
Der Rückzug geschah unspektakulär. Sibel Arslan hatte gegen beide Betreibungen Rechtsvorschlag erhoben.
Einzig die Betreibung der Kreditkartenfirma Viseca focht Arslan nicht an. Der Grund: Sie zahlt den Betrag gemäss einer Übereinkunft mit der Firma Viseca längst in Raten ab. Von den in der «Basler Zeitung» angeführten Fr. 22’762.60 waren zuletzt laut Beleg noch 3’637 Franken zu bezahlen. Das bescheinigt die Firma in einem entsprechenden Brief. Ein Betrag, den Arslan mit der letzten Rechnung nun vollständig beglichen hat. Die entsprechende schriftliche Bestätigung ist bis Montag in Aussicht gestellt.
Die drei per Betreibungsregisterauszug ins Feld geführten Forderungen haben unterschiedliche Hintergründe. Der Kreditbetrag entstammt der Zeit, als Arslan ein Café am Barfüsserplatz aufbaute und betrieb. Das Geschäft lief nicht gut, der Betrag blieb offen – ein unternehmerisches Risiko, für das die Juristin Arslan die Verantwortung übernahm. Seither bezahlte sie den Betrag in Raten ab.
Pfändungsandrohung war reine Spekulation
Dem Betrag der Firma Heineken wiederum liegt eine Bürgschaft zugrunde, die Arslan für eine Drittperson übernahm. Umgekehrt formuliert: Arslan trug damit die Verantwortung für eine andere Person. Diese stand laut Arslan seit Längerem mit der Firma Heineken in Verhandlung und beglich den geschuldeten Betrag in der Zwischenzeit vollumfänglich. Beim Betrag der Privatperson aus Thürnen letztlich handle es sich um eine reine «Privatangelegenheit», auf die sie in der Öffentlichkeit nicht eingehen wolle, so Arslan.
Drittpersonen seien in keinem Fall zu Schaden gekommen. Die Spekulation, dass eine Pfändung anstehe, wie dies im Artikel der «Basler Zeitung» formuliert wurde, sei zudem schlicht falsch.
Dass die 34-jährige Juristin die Anforderungen für die Stelle als Bestqualifizierte aller Bewerber erfülle, bestätigten die Verantwortlichen der Baselbieter Sicherheitsdirektion in den Medien und per Communiqué. Am Montag will Regierungsrat Isaac Reber an einer Medienkonferenz über das weitere Vorgehen informieren.