Fall Conti: Verfahren eingestellt

Die Basler Honorar-Affäre ist strafrechtlich geklärt. Der frühere Gesundheitsdirektor Carlo Conti habe sich nicht strafbar gemacht, indem er Nebeneinkünfte nicht deklarierte, teilte die Basler Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.

Alle Verfahren zu den Nebeneinkünften eingestellt: Der Basler alt Regierungsrat Carlo Conti muss sich nicht in einem Strafverfahren für falsch abgerechnete Einkünfte verantworten. (Bild: Hans-Jörg Walter)

Die Basler Honorar-Affäre ist strafrechtlich geklärt. Der frühere Gesundheitsdirektor Carlo Conti habe sich nicht strafbar gemacht, indem er Nebeneinkünfte nicht deklarierte, teilte die Basler Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.

Der Fall schlug im Januar 2014 so hohe Wellen, dass der Basler CVP-Regierungsrat Carlo Conti deswegen sogar zurücktrat. Conti gab zu, diverse Nebeneinkünfte sowie Entschädigungen nicht korrekt abgerechnet zu haben. Insgesamt sollen es 110’000 Franken gewesen sein, die er und das Gesundheitsdepartement nicht richtig erfasst hatten.

Jetzt sind die strafrechtlichen Abklärungen dazu abgeschlossen, wie die Basler Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilt. Die Ermittler kommen zum Schluss: Die Verfahren werden eingestellt. Der Straftatbestand des Betrugs sei mit den falsch deklarierten Beträgen der Jahre 2004 bis 2008 nicht erfüllt.

Verfahren werden eingestellt

Zudem habe Conti den in den Jahren 2009 bis 2012 durch unterlassene Angaben entstandenen Schaden von 18’800 Franken im Rahmen einer Wiedergutmachung beglichen. Im Rahmen dieser Wiedergutmachung könne von einer Strafverfolgung abgesehen werden, schreibt die Staatsanwaltschaft. Und erlässt somit eine Einstellungsverfügung.

Auch die weiteren Regierungsräte haben sich laut Mitteilung nicht des Betrugs beziehungsweise der Urkundenfälschung schuldig gemacht. Die Basler Finanzkontrolle hatte 2014 von Amtes wegen eine entsprechende Untersuchung wegen der Deklaration und Abrechnung von Nebeneinkünften durch die Regierung eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft schreibt nun: «Die Abklärungen gegen alle amtierenden Regierungsräte ergaben, dass eindeutig keine strafrechtlichen Verdachtsmomente vorliegen.»

_
Die Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt finden Sie auf der Rückseite des Artikels.

Nächster Artikel