Freie Velofahrt über den Marktplatz

Am 5. Januar wird das Verkehrskonzept Innenstadt in Basel endlich Realität. Bereits jetzt profitieren Velofahrerinnen und -fahrer vom neuen Regime: Es gilt freie Fahrt von der Schifflände über den Marktplatz und erlaubter Gegenverkehr in der Rhein- und Webergasse.

Die Tage der freien Autofahrt über die Mittlere Brücke sind gezählt: Ab 5. Januar schränkt das neue Verklehrskonzept Innenstadt den Autoverkehr ein. (Bild: Dominique Spirgi)

Am 5. Januar wird das Verkehrskonzept Innenstadt in Basel endlich Realität. Bereits jetzt profitieren Velofahrerinnen und -fahrer vom neuen Regime: Es gilt freie Fahrt von der Schifflände über den Marktplatz und erlaubter Gegenverkehr in der Rhein- und Webergasse.

Die Markierungen und Verkehrsinselchen, die auf den Velo-Gegenverkehr in der Eisengasse und auf dem Marktplatz hindeuten, sind schon vor einigen Tagen angebracht und erstellt worden. Seit kurzem sind nun auch die entsprechenden Verkehrsschilder nicht mehr durchgestrichen. Das heisst, dass nun die Velofahrt von der Schifflände über den Marktplatz bis in die Gerbergasse erlaubt ist.

Die TagesWoche hat diese Strecke bereits abgefahren:

 

Diese neue Veloroute durch das Stadtzentrum ist – wie die Öffnungen der Rhein- und Webergasse auf der anderen Seite des Rheins – Vorbotin des Verkehrskonzepts Innenstadt, das nach langer Wartezeit und hitzigen Diskussionen ab 5. Januar nun endlich umgesetzt wird. Die Mitarbeiter des Tiefbauamts hatten in den vergangenen Wochen alle Hände voll zu tun: In 140 Strassenabschnitten mussten sie neue Markierungen und Signalisationen anbringen.

Gleichzeitig wurde der Schilderwald aber auch radikal gelichtet. 220 Signalstangen seien entfernt worden, gab das Bau- und Verkehrsdepartement am Donnerstag bekannt.

Das Stadtzentrum wird fussgängerfreundlicher

Mit der Umsetzung des Verkehrskonzepts Innenstadt bekommt Basel endlich das, was in vielen anderen Städten der Schweiz und Europas seit Jahren bereits Alltag ist: eine Fussgängerzone, die diese Bezeichnung einigermassen verdient. Das bedeutet zusammengefasst, dass der motorisierte Verkehr in der Kernzone zwischen Spalentor und Messe sowie vom Aeschenplatz bis zum Kinderspital weiter eingeschränkt wird, dass dem Veloverkehr neue Prioritäten eingeräumt werden und die Fussgänger mehr Platz und Freiraum erhalten.

In den Gebieten, die jetzt schon Fussgängerzone sind, wird sich gegenüber heute allerdings wenig ändern. «Wir werden die Welt in der Innenstadt nicht völlig auf den Kopf stellen», sagte der Vorsteher des Basler Bau- und Verkehrsdepartement, Hans-Peter Wessels, in einem Interview mit der TagesWoche. Es werden weiterhin Autos durch das Stadtzentrum fahren, von Taxis über Gewerbetreibende bis zu Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Hotelgästen, die neben dem regen Tram- und dem Veloverkehr die Bewegungsfreiheit der Fussgängerinnen und Fussgänger weiterhin einschränken werden.

Die Massnahmen im Detail:

Autoverkehr: Für den Güterumschlag gilt ab 5. Januar neu die Zufahrtszeit von 5.00 bis 11.00 Uhr. Taxis (bei Bestellfahrten) und Anwohner sowie Unternehmer mit eigenen Parkplätzen dürfen unbeschränkt durch die Kernzone fahren. Anwohner ohne eigene Parkplätze dürfen die Strassen der Fussgängerzone neben der Güterumschlagszeit auch nachts ab 20 Uhr und am Sonntag befahren. Für weitere Fälle, etwa Geschäfte, die verderbliche Waren transportieren müssen oder gehbehinderte Menschen, gibt es spezielle Kurzzeit- und Dauerbewilligungen.

Auf Allmend gibt es in der Kernzone künftig – mit Ausnahme von 26 Behinderten-Plätzen – keine Autoparkplätze mehr. Wer künftig sein Auto dort abstellt, wird für die Missachtung des Fahr- und Parkverbots mit 140 Franken gebüsst. Generell gilt in der Fussgängerzone und in den Begegnungszonen Tempo 20. Darum herum gilt bis zum Cityring neu generell Tempo 30.

Veloverkehr: Für Velofahrerinnen und Velofahrer wurden bereits mehrere Einbahnstrassen für den Gegenverkehr geöffnet, darunter die Rhein- und Webergasse, die Eisengasse, der Marktplatz sowie die Schlaufe vom Marktplatz über die Hut- und Glockengasse bis zur Schneidergasse. Neu darf dafür die Freie Strasse ganztags nicht mehr befahren werden.

Die Regelung gilt für normale Velos und langsamere Elektrovelos, die ohne Kontrollschild gefahren werden dürfen. Elektrovelos mit Kontrollschild werden Mofas gleichgestellt und dürfen die Velowege ausserhalb der Güterumschlagszeiten mit wenigen Ausnahmen nur mit ausgeschaltetem Motor befahren.



Innerhalb der schwarzen Linie befindet sich die Kern beziehungsweise Fussgängerzone mit eingeschränktem Autoverkehr und Tempo 20, ausserhalb gilt Tempo 30.

Innerhalb der schwarzen Linie befindet sich die Kern beziehungsweise Fussgängerzone mit eingeschränktem Autoverkehr und Tempo 20, ausserhalb gilt Tempo 30. (Bild: BVD)

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