Der Baselbieter Finanzdirektor Anton Lauber (CVP) will das seit 2010 geltende Finanzausgleichsgesetz revidieren. Ein erster Erfolg für die Gebergemeinden: Sie wehrten sich gegen die zu hohen Abgaben an den Kanton.
Der Baselbieter Finanzausgleich ist seit Jahren ein finanzpolitischer Zankapfel im Baselbiet. Die finanzstarken Gemeinden sahen sich durch die Ausgleichszahlungen an den Kanton zunehmends geschröpft, während finanzschwache Gemeinden am Tropf des kantonalen Geldbeutels hängen bleiben konnten.
Jetzt hat Finanzdirektor Anton Lauber (CVP) dazu angesetzt, den gordischen Knoten zu lösen. Heute Freitag präsentierte er eine Teilrevision des Finanzausgleichgesetzes. Das ist gleichzeitig ein Gegenvorschlag zur Gemeindeinitiative, die von zehn Gemeinden getragen wird. Davon sind sieben so genannte Gebergemeinden.
Lauber erfüllt wichtigste Punkte der Initiative
Die Teilrevision von Laubers Direktion erfüllt nun die wichtigsten Forderungen der Initiative. Dabei bleibt die Kostenneutralität zwischen den Gemeinden und dem Kanton gewahrt. 58 Gemeinden werden aber künftig stärker belastet als zuvor.
Die Vorlage sieht vor, bei den Gebergemeinden den bereits bemängelten Abschöpfungssatz auf 15 Prozent (bisher 17 Prozent) festzulegen. Im heutigen System variiert die Höhe des Abschöpfungssatzes, was bei den Gebergemeinden zu Unsicherheiten bei der Budgetierung führte.
Zudem wird die so genannte Grenzabschöpfung von 80 auf 60 Prozent gesenkt. Damit soll der Anreiz für weniger finanzstarke Gebergemeinden steigen, ihre Steuerkraft zu verbessern, wie es in der Vorlage an den Landrat heisst. Konkret: Von einem Franken zusätzlicher Steuerkraft dürfen sie künftig 40 Rappen behalten, bisher waren es nur 20 Rappen.
Fehlanreize werden ausgemerzt
Bei den Empfängergemeinden wird der Ressourcenausgleich entsprechend gekürzt. Empfängergemeinden mit einem unterdurchschnittlichen Steuerfuss werden dafür nicht mehr bestraft, wie es heute der Fall ist.
Eine weitere Forderung der Gebergemeinden – die Streichung der Zusatzbeiträge – wird ebenfalls erfüllt. Diese Zusatzbeiträge seien verantwortlich dafür, dass der bisherige Finanzausgleich Fehlanreize beinhaltet habe, heisst es.
Die Abschaffung erfolge jedoch nicht ersatzlos; sie werde abgefedert: Das Modell sieht vor, dass ländliche Gemeinden gerade bei den geographisch bedingten Mehrkosten in der Bildung eine zusätzliche Abgeltung erhalten. Diese orientiert sich an der Bevölkerungsdichte und an der Distanz zum nächsten Sekundarschulhaus.
Der Gesamtbetrag der Lastenabgeltungen soll neu auf rund 22,7 Millionen Franken im Gesetz fixiert werden. Die Aufteilung des Betrags soll per Verordnung erfolgen. (Bild: Kanton Basel-Landschaft)
Schrittweise Einführung
Das neue System soll nicht sofort, sondern schrittweise ab 2016 bis 2019 eingeführt werden. Mit Übergangsbeiträgen wird die Ablösung des alten Finanzausgleichs zum neuen Mechanismus abgefedert. Die Vorlage wird nun in die Vernehmlassung geschickt, in deren Rahmen sich alle Betroffenen äussern können.
Die Forderung überhaupt ausgelöst hatte die Neuregelung des Finanzausgleichs, die noch aus der Federführung von Adrian Ballmer stammte und 2010 zum ersten Mal angewandt wurde. Damals mussten die Gebergemeinden stattliche 20 Millionen Franken mehr an den Finanzausgleich zahlen als im Vorfeld noch erwartet wurde. Insgesamt waren es 67 Millionen Franken, die in den Topf gingen.