Geheimjustiz im «Rechtsstaat» Schweiz

Zürcher Gerichte garantieren Sexdelinquenten Geheimhaltung. Das verletzt den Verfassungs-Grundsatz der Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren willkürlich. Rechtsexperten sehen das Problem – auch bei Strafbefehlen.

Der Rechtsstaat Schweiz: Nur mit zugekniffenem Auge sichtbar (Bild: Hansjörg Walter)

Zürcher Gerichte garantieren Sexdelinquenten Geheimhaltung. Das verletzt den Verfassungs-Grundsatz der Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren willkürlich. Rechtsexperten sehen das Problem – auch bei Strafbefehlen.

Zürcher Topmanager mit einem Hang zu planmässiger Frauenbelästigung oder anderen Gewalttaten als «ausgleichende Freizeitbeschäftigung» können aufatmen: Werden sie erwischt, können sie sich mit der lokalen Justiz «arrangieren». Und diese schützt die Delinquenten auch gleich noch davor, dass Vorgesetzte, Berufskollegen oder Frauen aus dem privaten Umfeld des Täters je erfahren, mit welch hinterhältigen oder perversen Leuten sie es in Tat und Wahrheit zu tun haben.

So geschehen zu Beginn dieser Woche vor dem Bezirksgericht Zürich: Da staunte ein NZZ-Reporter nicht schlecht, als der Angeklagte und sein Anwalt ihm faktisch vorschreiben konnten, wie wenig er zur Person des Täters publizieren dürfe – nur gerade «Top-Manager, leitender Angestellter eines Konzerns, mittleren Alters, Schweizer». Sonst nichts. Und das Gericht bedrohte alle anwesenden Medienleute: Wer diesem Zensur-Wunsch des Straftäters nicht nachkomme, werde mit Bussen bis 10 000 Franken und dem «Entzug der Akkreditierung» sanktioniert. 

«Opferschutz ins Gegenteil verkehrt»

Der «Top-Manager mittleren Alters» hatte widerholt Prostituierte in seinem Geschäftswagen auf abgelegene Parkplätze entführt, sich dort als Polizist ausgegeben, die Frauen gezwungen sich auszuziehen, sie geschlagen und intim betastet. Als er gefasst wurde, gab der perverse Top-Manager alles zu, und den Opfern je 1000 Franken Entschädigung. Dann arrangierte er sich unter grossem Wehklagen («hoher Konformitätsdruck und pausenlose Arbeit, Sexdelikte in der Freizeit als Ventil») mit dem Staatsanwalt in einem «abgekürzten Verfahren» auf eine bedingte Strafe von 21 Monaten. Das Bezirksgericht segnete den Kuhhandel ab – und garantierte dem Täter gleich noch grösstmögliche Anonymität. Das Kurzverfahren fand «unter Ausschluss der Öffentlichkeit» statt.

Das «abgekürzte Verfahren» ist gemäss der neuen Strafprozessordung seit gut zwei Jahren möglich. Es soll komplexe Fälle vereinfachen und die Verfahren beschleunigen. Es führt aber auch dazu, dass die «Verhandlungen» vor Gericht sich auf die Urteilsverkündung beschränken, was nur ein paar Minuten dauert. Welche Taten im Deal zwischen dem Delinquenten und dem Staatsanwalt unter den Tisch gefallen sind, bleibt geheim. Das widerspricht einer Grundlage des Rechtsstaates, der in Artikel 30 der Bundesverfassung (BV) steht: «Gerichtsverhandlung und Urteilsverkündung sind öffentlich.»

Die BV erlaubt wohl «Ausnahmen» – also den «Ausschluss der Öffentlichkeit». Dieser soll jedoch dem Schutz der Opfer, oder bedrohter Zeugen dienen – oder höchstens noch jugendlichen Tätern. Die Ausnahmen hingegen faktisch in eine Art Schutzprogramm für Delinquenten in gehobener Stellung umzudeuten, gehe sicher nicht, betont die Baselbieter Juristin und Richterin Susanne Leutenegger-Oberholzer, die als SP-Nationalrätin der Rechtskommission angehört: «Da wird der Opferschutz ins Gegenteil verkehrt.»

Widerholungstäter in Richterroben

Und es ist willkürlich: Der Zürcher SVP-Nationalrat Bruno Zuppiger etwa, der als Erbschleicher ertappt, im abgekürzten Verfahren verurteilt wurde – und nebenbei aus Amt und Würde stolperte, konnte die Geheimhaltungsdienste der Züricher Justiz jedenfalls nicht in Anspruch nehmen. Für einen 52 jährigen Blutkonserven-Kurier, der betrunken ohne Führerausweis im Auto unterwegs gewesen war, gab es nach dem Schnellverfahren auch kein richterlich abgesichertes Tätertarnungs-Programm.

Und die Zürcher Richter sind in dieser Sache Widerholungstäter: Der Fall des «Topmanagers mittleren Alters» erinnert unangenehm an Roland Nef. Der Viersterngeneral und Chef der Schweizer Armee hatte 2006 einer früheren Lebenspartnerin auf übelste Weise nachgestellt und sie belästigt. Nach Zahlung einer hohen Geldsumme als Genugtuung an sein Opfer stellte die Zürcher Justiz das Verfahren gegen den höhergestellten Delinquenten ein – und wollte die Sache geheim halten. Doch die «SonntagsZeitung» entlarvte den prominenten Delinquenten in Uniform 2008. Nef musste als Armeechef abtreten. Und die mit entlarvte Zürcher Geheim-Justiz ging gnadenlos gegen Polizisten und Journalisten vor, welche sie in dieser Sache des Geheimnis-Verrats verdächtigte.

Geheimjustiz nimmt überhand

Der bekannte Strafrechtsprofessor Martin Killias sieht die Problematik der abnehmenden Öffentlichkeit in der Justiz, die eine der grossen Errungenschaften der französischen Revolution war, durchaus. Aber nicht nur bei den abgekürzten Verfahren, die nach wie vor einen kleinen Teil ausmachen: «Die meisten Fälle werden im sogenannten Strafbefehlverfahren erledigt», gibt Killias zu bedenken: «Nicht nur Strassenverkehrsdelikte, sondern zusehends auch Körperverletzungen, Diebstahl und Betrug; je nach Kanton sind das 75 bis 90 Prozent aller Verfahren.» Killias sagt: «Da werden die Opfer und die Täter nicht angehört, und es gibt keine Öffentlichkeit.»

Mit dem «Strafbefehl» kann der Staatsanwalt neuerdings aufgrund der Akten bis zu maximal sechs Monate Gefängnis verhängen. Klammheimlich, ohne öffentliche Verhandlung und ohne Anhörung der Beteiligten. Das Problem dabei: Während die Opfer im abgekürzten Verfahren immerhin mit einbezogen werden, und Schadenersatzforderungen direkt durchsetzen können, müssen sie nach dem Strafbefehl für Entschädigung noch vor Zivilgericht klagen. Das kostet Geld. Und selbst wenn sie gewinnen, ist der Täter oft mittelos und die Opfer verlieren gleich nochmals. «So geht das nicht», stellt Killias fest. «Wer sich an die Polizei wendet und die Sache verfolgt, steht am Ende betrogen da.» SP-Nationalrätin Leutenegger-Oberholzer will diese Probleme in der Rechtskommission jetzt thematisieren. «Es braucht wieder mehr Transparenz», sagt sie. «Und eine bessere Stellung der Opfer im Verfahren.»

Inzwischen öffnet das Zürcher Bezirksgericht mit seinem Geheimhaltungs-Befehl Spekulationen quer durch Chefetagen Tür und Tor. Schon wird gemunkelt, es handle sich beim heimlich Verurteilten Polizisten-Darsteller im Rotlicht-Milieu um einen Herrn Blumer oder Baumann – einen Herrn B. jedenfalls. Doch das sei vielleicht auch nicht wahr.

Quellen

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