Die Mieterinnen und Mieter der Wohnungen am Burgweg 4 bis 14 blitzen vor dem Appellationsgericht ab. Das oberste Basler Gericht erklärt die umstrittene Massenkündigung für rechtens.
Seit ziemlich genau vier Jahren wehren sich Mieterinnen und Mieter in den Wohnhäusern am Burgweg 4 bis 14 gegen die Kündigung. Die Basellandschaftliche Pensionskasse möchte das geschütze Hausensemble beim Werkraum Warteck pp umfassend sanieren und umbauen.
Der Fall landete nun bei der obersten Gerichtsinstanz in Basel, dem Appellationsgericht. Und dieses erklärt die Massenkündigung für rechtens, wie der Basler Mieterinnen- und Mieterverband mitteilt. Dem Hauptargument der Mieterschaft, dass bis heute keine rechtskräftige Baubewilligung vorliege, habe das Gericht keine Bedeutung beigemessen.
Der Mieterverband kritisiert, dass das Gericht auf die Argumente der Mieterschaft inhaltlich kaum eingegangen sei. «Seitenlang versteckt sich das oberste Basler Gericht hinter Formalismen», heisst es in der Medienmitteilung. Zusammen mit den Mieterinnen und Mietern überlegt der Verband nun, diese «Kündigungen auf Vorrat» ans Bundesgericht weiterzuziehen.