Der Grosse Rat hat seine missglückte Revision des Motorfahrzeugsteuergesetzes aus dem Jahr 2013 revidiert. Neu sollen nicht mehr abstrakte Normen, sondern tatsächliche Umweltauswirkungen für eine gestaffelte Besteuerung massgebend sein. Die Abstimmung war allerdings eher ungewöhnlich.
Die Aktion war gut gemeint, in der Realität ging der Schuss aber nach hinten los. 2011 beschloss der Grosse Rat eine Teilrevision des Gesetzes über die Besteuerung der Motorfahrzeuge mit dem Ziel, weniger umweltschädigende Fahrzeuge steuerlich zu begünstigen. Weil das Gesetz aber abstrakte EU-Normen zum Massstab nahm, wurden ältere und besonders leistungsstarke Hybrid- und Elektrofahrzeuge stärker steuerlich belastet als Autos mit grösseren CO2-Emissionen.
Das zeigte sich, als das Gesetz 2013 in Kraft trat. Und weil dies niemand wollte, war klar, dass das Gesetz rasch erneut revidiert werden muss. Neu sollen Leergewicht der Fahrzeuge und CO2-Ausstoss in einem Verhältnis von 40 zu 60 Prozent Massstab für die gestaffelte Besteuerung der Fahrzeuge sein. Dies war denn auch im Grossen Rat fast unbestritten.
Zusätzlicher Kaufanreiz für Elektromobile
Umstritten waren allerdings zwei Zusatzanträge der SP. Sie wollte die Steueransätze generell etwas anheben, um zu verhindern, dass die Steuererträge durch die Revision sinken. Zweitens schlug sie als Kaufanreiz für Elektrofahrzeuge einen befristeten zusätzlichen Steuerrabatt für Elektrofahrzeuge in der Höhe von 50 Prozent vor – befristet auf höchstens zehn Jahre oder solange der Marktanteil von Elektrofahrzeugen unter 5 Prozent liegt.
Zu reden gab vor allem der Antrag auf Steuerrabatte für Käufer von Elektrofahrzeugen. SVP-Sprecher Toni Casagrande warf ein, dass den Elektro-Autofahrern mit zusätzlichen Ladestationen in der Stadt besser gedient wäre. Und FDP-Grossrat Christophe Haller, TCS-Präsident und Präsident der zuständigen Wirtschafts- und Abgabekommission, gab zu bedenken, dass mit diesem Steuerrabatt Geschenke an wohlhabende Käufer teurer Tesla-Autos verteilt würden.
Verwirrung bei den Abstimmungen
Beide Anträge wurden schliesslich mit 47 Ja- gegen 44 beziehungsweise 43 Stimmen relativ knapp angenommen.
Dass der Antrag auf den zusätzlichen Steuerrabatt angenommen wurde, überraschte aufgrund der Voten im Saal. Denn das Grüne Bündnis konnte sich nicht geschlossen hinter dieses Ansinnen stellen. Da aber die Reihenfolge der Abstimmungen dem Gesetzestext und nicht dem schriftlichen Antrag folgte, dürften einige unaufmerksame Bündnis-Grossräte hier falsch abgestimmt haben. Ein Rückkommensantrag fand aber nicht das notwendige Zweidrittels-Mehr.