Grundeinkommen-Initianten hängen ihr Plakat ohne Bewilligung auf

An der Fassade des Unternehmens Mitte hängt seit einigen Tagen ein Plakat mit der Aufschrift «Yes». Aufgehängt haben es die Initianten des bedingungslosen Grundeinkommens. Die Initianten behaupten, es gehe dabei nicht um Politik, sondern um Kunst. Bewilligt ist das Transparent aber so oder so nicht.

Das Plakat hängt seit einigen Tagen an der Fassade des Unternehmens Mitte.

(Bild: Hans-Jörg Walter)

An der Fassade des Unternehmens Mitte hängt seit einigen Tagen ein Plakat mit der Aufschrift «Yes». Aufgehängt haben es die Initianten des bedingungslosen Grundeinkommens. Die Initianten behaupten, es gehe dabei nicht um Politik, sondern um Kunst. Bewilligt ist das Transparent aber so oder so nicht.

Das Plakat zeigt einen golden ausgemalten Kreis, rechts unten steht die Aufschrift «Yes». Die Initianten des Grundeinkommens haben das 200 Quadratmeter grosse Plakat an der Fassade des Unternehmens Mitte aufgehängt. Es sei jedoch keine Abstimmungsempfehlung, sondern eine künstlerische Aussage, sagt Dani Häni vom Initiativkomitee.

Das Plakat ist nicht bewilligt. Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat (BGI) hat deshalb ein Bewilligungsverfahren eingeleitet und prüft, ob die Initianten eine Gebühr bezahlen müssen. Daniel Hofer, der Sprecher des Bau- und Verkehrsdepartements, erklärt: «Entscheidend ist, ob es sich um eine Fassadengestaltung mit wesentlicher Aussenwirkung handelt oder nicht.» Davon dürfe bei einem Plakat dieser Grösse jedoch ausgegangen werden.

Passt es ins Stadtbild?

Fraglich ist, ob das Plakat als Werbung taxiert wird. Dann wäre die Bewilligungsgebühr höher als bei einem Kunst-Plakat, also einer reinen Fassadengestaltung. Angesichts der Ähnlichkeit von Mitte-Plakat und dem Abstimmungsplakat der Grundeinkommen-Initianten sei es wahrscheinlich, dass das Plakat als Werbung gelte, sagt Hofer. 

Falls das Plakat keine Werbung ist, kann die Denkmalpflege trotzdem ein Entfernen verfügen. Nämlich dann, wenn das Plakat nicht ins Stadtbild passt. Diesen Fall erachtet Hofer jedoch als sehr unwahrscheinlich.

Bereits 2013 gab es einen Fall, bei dem das BGI das Entfernen eines 1:12-Abstimmungsplakates verfügte. Damals weigerte sich das Gewerkschaftshaus Basel, das Plakat abzuhängen, worauf das BGI Anzeige erstattete.

Über die Grenzen von Kunst und Politik hinaus

Bei dem Plakat mit dem goldenen Punkt ist die Lage eine andere, da der Werbecharakter nicht eindeutig ist. Wohl um die Eindeutigkeit zu vermeiden, steht auf dem Plakat «Yes» und nicht «Ja», «Oui», «Si», wie es die Grundeinkommen-Initianten an anderer Stelle schreiben.

Häni erklärt: «Der politische Inhalt wird von der künstlerischen Bearbeitung transformiert.» So würden er und das Grundeinkommen-Komitee mit ihrer Initiative «gezielt über die Grenzen von Kunst und Politik hinausarbeiten». Es gehe um etwas Grösseres als bloss ein politisches Projekt.

Das Plakat hat der Künstler Demian Conrad gestaltet, der auch schon ein Poster für die Art Basel designt hat. Das Grundeinkommen-Plakat soll denn auch über den 5. Juni hinaus bis zur Art hängen bleiben. Wie lange, hängt nun erst einmal von der Verwaltung ab.

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