Gummischroteinsatz der Basler Polizei hat ein juristisches Nachspiel

Der massive Gummischroteinsatz der Basler Polizei während der Demonstration gegen die Räumung der Matthäuskirche von Anfang März hat ein juristisches Nachspiel. Die Basler Staatsanwaltschaft behandelt ein Gesuch der Juso als Strafanzeige.

Der massive Gummischroteinsatz der Basler Polizei während der Demonstration gegen die Räumung der Matthäuskirche hat ein juristisches Nachspiel.

(Bild: Jeremias Schulthess)

Der massive Gummischroteinsatz der Basler Polizei während der Demonstration gegen die Räumung der Matthäuskirche von Anfang März hat ein juristisches Nachspiel. Die Basler Staatsanwaltschaft behandelt ein Gesuch der Juso als Strafanzeige.

Am Donnerstag, 3. März, ging die Basler Polizei unter massivem Einsatz von Gummischrot gegen eine Demonstration im Kleinbasel vor. Rund 300 Menschen waren gegen die Festnahme von Asylsuchenden in der Matthäuskirche auf die Strasse gegangen.

Für die Juso Basel-Stadt war dieser Einsatz «unverhältnismässig», wie sie in einer Medienmitteilung schreibt. «Dass aus einer Distanz von circa zwölf Metern Gummischrot eingesetzt wird, ist grob fahrlässig», heisst es. Die Polizei habe bewusst schwerwiegende Verletzungen auf Seiten der Demonstranten in Kauf genommen.

Aus einem Gesuch wird eine Strafanzeige

Die Juso hat über Facebook betroffene Demonstrantinnen und Demonstranten dazu aufgerufen, ein Gesuch «um Erlass einer Verfügung und Feststellung der Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes» einzureichen.

Wie oft diesem Aufruf gefolgt wurde, können die Jungpolitiker nicht sagen. Die Anzahl der Gesuche spielt aber eine untergeordnete Rolle. René Gsell, Sprecher der Basler Staatsanwaltschaft, bestätigt gegenüber der TagesWoche, dass die Gesuche vom Polizeikommando an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurden und nun entsprechend als Strafanzeige behandelt werden.

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