Alt Regierungsrat Adrian Ballmer sieht keine Verfehlung beim Bezug der Honorare, er argumentiert mit einem Gutachten von 1987. Dieses sagt aber klar: Verwaltungshonorare sind dem Kanton abzuliefern.
Unter dem Weihnachtsbaum von Adrian Ballmer lag dieses Jahr eine Überraschung, auf die der alt Regierungsrat wohl gerne verzichtet hätte. Die Finanzkontrolle hat Ballmer in den Mittelpunkt der Honorar-Affäre im Baselbiet gerückt. Ballmer sackte zwischen 2009 und 2013 insgesamt 152’839 Franken an Honoraren ein, die er dem Kanton gemäss Gesetz hätte abliefern müssen, so jedenfalls die Sicht der Finanzkontrolle.
Der alt Regierungsrat sieht hingegen keine Verfehlung: «Nicht, dass ich es wüsste», habe er etwas falsch gemacht, als er in seiner Rolle als Verwaltungsrat diverse Honorare einstrich, die eigentlich dem Kanton zugestanden hätten, sagte der ehemalige Finanzdirektor gegenüber der «bz Basel».
Ballmer stützt sich bei seiner Argumentation auf ein Gutachten von 1987, das der verstorbene Bundesrichter Otto K. Kaufmann im Auftrag der damaligen Regierung erstellt hatte, berichtete die «Schweiz am Sonntag». Dieses habe bestätigt, dass die Unterscheidung zwischen Bonus und Gehalt rechtmässig sei, zitiert die Zeitung den alt Regierungsrat. Ballmer habe deshalb die fixen Honorare als Bankrat der Basellandschaftlichen Kantonalbank abgegeben (24’500 Franken) und den Bonus (durchschnittlich 32’000 Franken) behalten.
Gutachen widerspricht Aussage
Die TagesWoche und das «SRF Regionaljournal Basel/Baselland» haben das Gutachen eingefordert und von Regierungsratspräsident Urs Wüthrich erhalten (auf der Rückseite dieses Artikels). Doch es spricht nicht für Ballmer: Das Gutachten von 1987 geht gar nicht auf Boni ein. Im Gegenteil.
Die damalige Anpassung der Beamtenverordnung (BtV) hat gemäss dem Gutachten des Bundesrichters Kaufmann den Zweck, «Einkommensunterschiede unter den Regierungsräten und den hauptamtlichen Beamten zu vermeiden, die sich aus der Abordnung in eine entgeltliche Verwaltungsratstätigkeit oder aus anderen entgeltlichen Vertretungen ergeben könnten.»
Kaufmann schreibt, dass die abgeordneten Regierungsräte und Beamten mit der Vertretung «grundsätzlich eine Aufgabe erfüllen, die in ihren Pflichtenkreis fällt». Daher rechtfertige es sich nach der Beamtenverordnung nicht, dass dadurch ein zusätzliches Einkommen erzielt werden könnte.
Der Geist der Verordnung und auch die Auslegung ist offensichlich: Wer einen Posten aufgrund seiner Stellung erhält, soll nicht extra verdienen, weil die Regierungsräte sonst unterschiedliche Einkommen hätten, je nach Mandat, das sie einnehmen müssen. Die Anpassung der BtV wollte ein Bild vermeiden, wie es die Finanzkontrolle aufgefunden hat:
Einzig ein Eingeständnis an die Regierungsräte und Beamten macht die Beamtenverordnung. Sie wurde per 1. Januar 1987 dahingehend angepasst, dass die Formulierung «Vergütungen, mit Ausnahme der Spesenentschädigung» durch «Verwaltungshonorare» ersetzt wurde. Die Idee dahinter gemäss Kaufmann, dass «nur noch die (festen) Verwaltungshonorare in die Staatskasse abzuliefern sind, dagegen nicht mehr die ausgeschütteten Sitzungsgelder». Den Regierungsräten und Beamten sollte ein allfälliger Mehraufwand mit Sitzungsgeldern und Spesen entschädigt werden, weil sie die Zeit ja dafür aufbringen. Alle Honorare wären demnach hingegen für die Kantonskasse bestimmt, weil sie unabhängig vom Aufwand sind.
Mit welchem Mehraufwand eine «variable (erfolgsabhängige) Entschädigung» (Zitat Finanzkontrolle) – in den Worten von Ballmer «Bonus» – für einen Posten, den Ballmer von Amtes wegen inne hat, zu rechtfertigen ist, werden nun aber Juristen klären müssen. Die Finanzkontrolle scheint sich ihrer Sache jedenfalls sicher.
Das Gutachten von 1987 ist gemäss Klaus Kirchmayr, Präsident des Begleitausschusses Finanzkontrolle, in den Bericht der Finanzkontrolle eingeflossen «und wurde von mehreren Rechtsgutachten berücksichtigt». Mehr möchte Kirchmayr im Moment dazu nicht sagen. Ausser: «Die Finanzkontrolle hat ihren Bericht nicht leichtfertig verfasst.»