Gute Geschäfte mit Flüchtlingen

Mit intransparenten Depotabzügen und fiktiven Mietkosten verdienen private Asylbetreuungsfirmen in Sissach und Augst offenbar eine Stange Geld. Die Gemeinden verweigern den Blick in die Verträge.

Asylunterkunft in der Luftschutzanlage hinter der Post in Augst. (Bild: Michael Würtenberg)

Mit intransparenten Depotabzügen und fiktiven Mietkosten verdienen private Asylbetreuungsfirmen in Sissach und Augst offenbar eine Stange Geld. Die Gemeinden verweigern den Blick in die Verträge.

Die ORS Service AG mit Sitz in ­Zürich ist spezialisiert auf die «Be­treuung und Unterbringung von Asyl­suchenden und Flüchtlingen». Sie ­organisiert In­tegrations- und Beschäftigungsprogramme, schult das Personal und betreibt Empfangsstellen und Asylunterkünfte. Für deren acht ist die ORS im Kanton Baselland verantwortlich. Auch in Sissach, wo die Firma laut ­Gemeinderat Konrad Egg seit 2010 das Mandat der Gemeinde führt. In der ­Gelterkinderstrasse am Ortsausgang wohnen in vier Containerunterkünften 16 Asylsuchende. Die Räume sind in gutem Zustand und mit dem Nötigsten eingerichtet. Pro Woche erhält ein Asylbewerber gemäss kantonaler Verordnung 56 Franken Nothilfe.

Fiktive Beiträge

So auch der Iraner Ahmoudi*. Von der Nothilfe werden dem 21-Jährigen drei Franken pro Woche als Depot für Wohnungsschlüssel und Inventar abgezogen. Für seine Miete – das heisst für die Nutzung der Küche und eines von sechs Etagenbetten in einem 16 Quadratmeter grossen Zimmer – verrechnet die ORS wöchentlich Fr. 126.65. Rechnet man die Mietkosten auf einen Monat hoch, kommt die Firma allein für Ahmoudi auf 506 Franken. Hochgerechnet auf 16 Containerhausbewohner kann das Asylbetreuungsunternehmen der Gemeinde Sissach pro Monat mehr als 8000 Franken in Rechnung stellen.

Mit diesen Zahlen konfrontiert, erklärt ORS-Abteilungsleiter Peter Wenger: «Die Fr. 126.65 sind ein fiktiver Betrag.» Sie seien «gewissermassen eine pädagogische Massnahme», damit die Asylbewerber lernten, dass sie dereinst Miete zu zahlen hätten, wenn das Asylverfahren zu ihren Gunsten abgeschlossen wird. Einsicht in die Abrechnungen will er aber nicht geben. Dafür zuständig sei die Gemeinde Sissach.

Laut dem zuständigen Gemeinderat Konrad Egg müsse der Vertrag mit der ORS nicht offengelegt werden, da er dem Vertragsrecht unterliege. Dieses schütze die Privatsphäre der Vertragspartner. Und auf schriftliche Nachfrage erklärt der Sissacher Sozialdienstleiter Philippe Matter: «Entscheidend ist, was dem Klienten ausbezahlt wird und was die Sozialhilfe direkt überweist.» Krankenkasse und Miete würden von der ORS jeweils direkt bezahlt. «Der Klient ist aber darüber informiert, welche Kosten er zu tragen hat, sollte er einmal ohne Sozial­hilfe leben.»

Details bleiben im Dunkeln

Mit anderen Worten: Die Öffentlichkeit erhält keine detaillierte Auskunft über die Verwendung der Steuergelder. Das Einzige, was Egg anbietet, ist die Offenlegung der gesamten Zahlungen, welche Sissach für die Aufgaben im Asylbereich vom Kanton erhält. Demgemäss betrugen die Aufwendungen für die Betreuung von Asylsuchenden und anerkannte Flüchtlinge 372 259 Franken im Jahr 2009 und 217 112 Franken im Jahr 2010. Die Aussagefähigkeit dieser Zahlen ist allerdings bescheiden, sagen sie doch nur etwas über die Gesamthöhe der kantonalen Zuwendungen im Asylbereich an die Gemeinde Sissach aus. Details und damit die Nachvollziehbarkeit bezüglich der aus Steuergeldern finanzierten Zahlungen an private Asylbetreuungsfirmen bleiben im Dunkeln. Offen bleiben muss so auch die Frage, ob sich das private Asylbetreuungsunternehmen ORS mit der Betreuung der Flüchtlinge an der Gelterkinderstrasse in Sissach bereichert.

Leben in muffigen Räumen

Ähnlich schwierig gestaltet sich die Informationsbeschaffung, wenn es um die Asylunterkunft in Augst geht. In dem fensterlosen Bunker unter dem Post­gebäude der Baselbieter Gemeinde hausen 12 Asylsuchende. «Wie die Hunde», wie Sahri* sagt. Die Asylsuchenden, deren Anträge in fast allen Fällen abgelehnt wurden, schlafen in Etagenbetten in zwei muffigen Räumen. Die nummerierten Gestellabteile, in denen vorwiegend Afrikaner ihr Waschzeug und ein paar Habseligkeiten verstaut haben, sind nicht verschliessbar. Im Waschraum röhrt die Lüftungsanlage ununterbrochen.

Zuständig ist die ABS Asylbetreuungsservice AG, welcher die Gemeinde Augst die kantonale Pauschale für Krankenkasse, Miete, Betriebskosten und persönliche Auslagen «eins zu eins weitergibt», wie die Augster Verwaltungsangestellte Monika Croce erklärt.

Die ABS erhält pro Asylsuchenden täglich 36 Franken Unterstützungsleistungen, wie es die kantonale Asylverordnung Baselland vorsieht. Für abgewiesene Asylsuchende sind es pro Tag 6 Franken weniger, also 30 Franken. Das ergibt 1080 respektive 900 Franken monatlich. «Wir bekommen das, was der Kanton zahlt, nichts mehr», sagt Franziska Ramseyer, ABS-Geschäftsleiterin für den Asylbereich.

Auf der Abrechnung, die der TagesWoche vorliegt, wurden Sahri Fr. 280.60 Franken Unterstützungsleistungen für einen Monat ausbezahlt. Zu seinem gesetzlichen Anspruch von 425 Franken fehlen 145 Franken. Eine detaillierte Aufstellung über die Höhe von Miete, Krankenkasse und Weiterem erhalten die Bewohner der Asylunterkunft nicht. Franziska Ramseyer erklärt, die Asylsuchenden erhielten sehr wohl eine Abrechnung, «sobald sie arbeiten».

Gelder werden zurückbehalten

Und wie ist die Differenz zu erklären? Monatlich abgezogen wird den Asylsuchenden in Augst ein Inventardepot in Höhe von satten Fr. 86.65. Laut Ramseyer wird dieser Abzug für von der ABS ausgehändigte Sachen wie Bettwäsche, Matratzen und Schlüsseldepot geltend gemacht. Der Abzug sei einerseits eine Sicherheitsleistung für etwaige Schäden wie «beispielsweise Brandlöcher in einer Matratze», so Ramseyer. Andererseits übernehme die ABS ein Stück weit auch die Funktion einer Sparkasse. «Beim Austritt aus der Unterkunft wird abgerechnet und Überschüsse werden den Asylsuchenden ausgezahlt.»

Ausserdem führe die ABS eine Kasse für die Reinigung. Diese Kasse werde geäufnet aus Putzgeld, das den Asylsuchenden abgezogen wurde. «Wenn unsere Mitarbeiter zur Kontrolle in die Asylunterkunft kommen und feststellen, dass der Putzplan nicht ausgeführt worden ist, wird dem Betreffenden kein Putzgeld ausgezahlt.» Werde die Putzarbeit nachgeholt, werde es jedoch ausbezahlt, betont Ramseyer. So könne sich «jeder einzelne Asylsuchende das abgezogene Geld wieder zurückverdienen».

Im Weiteren werden den Bewohnern der Asylunterkunft in Augst die Stromkosten abgezogen.
Trotz dieser Angaben bleibt offen, für was und in welcher Höhe der ABS-Betreuungsservice den Asylsuchenden einen Teil der Unterstützungsleistungen zurückbehält. Klarheit könnte eine Überprüfung der Angaben anhand des Asylbetreuungsvertrags mit der Gemeinde Augst bringen. Doch Einblick in den Vertrag will die ABS nicht geben. «Das ist nicht möglich», richtet Franziska Ramseyer aus.

Gemeinde blockt Anfragen ab

Auch bei der Gemeinde Augst stossen Interessenten auf Granit. Einen schriftlichen Antrag auf Einsichtnahme in den Vertrag – gestützt auf das kantonale ­Informations- und Datenschutzgesetz – wurde vom Gemeindeverwalter Roland Trüssel mit einem formaljuristischen Argument zurückgewiesen. Das Gesetz sehe das Öffentlichkeitsprinzip mit Geheimnisvorbehalt vor, und es sei auch, so räumt Trüssel ein, «vom Landrat beschlossen, aber vom Regierungsrat noch nicht in Kraft gesetzt worden. Daher wurde uns empfohlen, keine Einsicht zu gewähren.»

Fazit: Die Gemeinden Sissach und Augst wollen der Öffentlichkeit und damit den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern keinen reinen Wein einschenken, wenn es um die Verwendung öffentlicher Gelder geht, die für die Betreuung von Asylsuchenden bestimmt sind. Aufgrund dieser Haltung der Gemeindeverantwortlichen ist es unmöglich zu klären, ob sich die Asylbetreuungsfirmen ABS und ORS auf Kosten von Asylsuchenden bereichern. Zurück bleibt ein ungutes Gefühl.

«Sparguthaben»

Zunächst sah es schlecht aus für ­Sahri*, vor seiner Ausschaffung am 25. Mai an das ihm zustehende Depotgeld zu kommen. Dem 27-jährigen Nordafrikaner, der im Februar via ­Italien kommend in der Schweiz Asyl beantragt hatte, wurde von der ­Asylbetreuungsfirma ABS in Augst betreut. Monatlich zog ihm die ABS Fr. 86.65 Depot ab – als Sicherheitsleistung für ausgehändigte Dinge wie Bettwäsche, Matratze und Schlüssel. «Nach dem Auszug aus der Asylunterkunft wird abgerechnet, und abgewiesene Asylsuchende erhalten ihr Geld zurück», sagt Franziska Ramseyer von der ABS.

Doch nach rund zwei Wochen in Ausschaffungshaft «hatte Sahri noch nichts von seinem Geld gesehen», sagt Anni Lanz vom Solinetz, das sich für die Rechte der Asylsuchenden einsetzt. «Nach meinen Berechnungen sind es rund 250 Franken.» Die Menschenrechtsaktivistin, die Sahri immer wieder besucht hatte, erklärte ihrem Schützling, dass er bei der ABS noch ein Guthaben habe, gab ihm die Telefonnummer und ermunterte ihn nachzuhaken. Laut Lanz beschied man dem Mann, dessen Asylgesuch mit ­einem Nichteintretensentscheid erledigt worden war, ohne ein Postcheckkonto könne man sein Geld nicht überweisen.

Lanz bot Sahri daraufhin an, die Zahlung über ihr privates Konto laufen zu lassen und dieses der ABS mitzuteilen. Die Gefängnisleitung zeigte sich schliesslich ein paar Stunden vor der Ausschaffung bereit, das Geld vor­zustrecken und Sahri mitzugeben, um es sich hernach von der ABS erstatten zu lassen. Dennoch bleibt ein fader Nachgeschmack: Sahri wurden nur 168 Franken ausgezahlt – ohne Abrechnung.

Ohne Unterstützung von Dritten wäre Sahri wohl ohne sein «Sparguthaben» aus Augst ausgeschafft worden – wie vermutlich viele seiner ehemaligen Mitbewohner. Transparenz, die auch abgewiesenen Asylbewerbern geschuldet ist, sieht anders aus.

Artikelgeschichte

Erschienen in der gedruckten TagesWoche vom 29.06.12

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