Die Basler Härtefallkommission heisst Gesuche von Sans-Papiers um Bleiberecht in der Schweiz gut. Das Justiz- und Polizeidepartement wird diese Gesuche, die zuvor vom Migrationsamt abgelehnt worden sind, an die zuständige Bundesstelle weiterleiten.
Es ist das vorläufige Happy End einer langen Geschichte. «Gestern Abend hat uns die Nachricht erreicht, dass die Härtefallkommission die vier verhandelten Gesuche zur Gutheissung empfiehlt und alle ans Staatssekretariat für Migration weitergeleitet werden», schreibt die Vereinigung «Nicht ohne unsere Freund*innen» in einer Mitteilung an die Medien. Gutheissung heisst in diesem Fall, dass der Kanton Basel-Stadt der zuständigen Bundestelle empfiehlt, den Betroffenen ein Bleiberecht als Härtefall zu gewähren.
Vor genau zwei Monaten sah es für die Betroffenen noch weniger gut aus. Das Migrationsamt hatte sieben von acht Härtefallgesuchen abgelehnt. Als letzter Schritt blieb den Betroffenen nur noch die Hoffnung übrig, dass die Härtefallkommission ihre Gesuche entgegenkommender behandelt.
Fünf Härtefälle auf gutem Weg
Die Kommission setzt sich aus Vertretern der Behörden und nicht-staatlichen Sozialinstitutionen zusammen und kann Empfehlungen an den Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartements abgeben, der letztlich entscheidet, ob die Gesuche ans Staatssekretariat für Migration weitergeleitet werden.
Zusammen mit dem einen Gesuch, das bereits beim Migrationsamt auf eine positive Bewertung gestossen ist, sind es nun fünf Härtefallgesuche, die ans Staatssekretariat für Migration weitergeleitet werden. Drei Sans-Papiers, deren anonyme Gesuche im August abgelehnt worden waren, hatten offenbar nicht den Mut aufgebracht, ihre Anonymität aufzugeben. Die Vereinigung «Nicht ohne unsere Freund*innen» hofft nun aber, dass die Bundesstelle auch die drei anonymen Fälle erneut prüfen wird.