Hausdurchsuchung bei Christoph Blocher

Im Fall Hildebrand hat die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich gegen alt Bundesrat Christoph Blocher ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Verletzung des Bankgeheimnisses eröffnet und heute Hausdurchsuchungen an seinem Wohnort und an einem Firmensitz durchgeführt.

Christoph Blocher muss sich erklären. (Bild: sda)

Im Fall Hildebrand hat die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich gegen alt Bundesrat Christoph Blocher ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Verletzung des Bankgeheimnisses eröffnet und heute Hausdurchsuchungen an seinem Wohnort und an einem Firmensitz durchgeführt.

Es ist eine neue, überraschende Wendung im Fall Hildebrand. Mitgeteilt wurde sie von Corinne Bouvard, Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich: «Ich kann bestätigen, dass die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich gegen Nationalrat Christoph Blocher ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Verletzung des Bankgeheimnisses eröffnet hat», sagte sie gegenüber dem Nachrichtenmaganzin «10vor10»: «Weiter kann ich bestätigen, dass am Dienstag in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Zürich Hausdurchsuchungen an seinem Wohnort und an einem Firmensitz stattgefunden haben.»

Laut Bouvard wird nun im Rahmen des Strafverfahrens geprüft, ob sich Nationalrat Christoph Blocher an der Weitergabe von geheimen Bankdaten durch einen IT-Mitarbeiter der Bank Sarasin strafrechtlich relevant beteiligt hat. Das teilte das Schweizer Fernsehen am Dienstagnachmittag mit einem Hinweis auf die abendliche 10vor10-Sendung mit.

Verfahren ausgeweitet

Seit dem 5. beziehungsweise 13. Januar führt die Staatsanwaltschaft III für Wirtschaftsdelikte Strafverfahren gegen einen ehemaligen IT-Mitarbeiter der Bank Sarasin sowie gegen einen Thurgauer Anwalt und einen Zürcher Kantonsrat. Mitte Januar war Blocher bereits als Auskunftsperson befragt worden.

«Gestützt auf die Erkenntnisse aus dieser Untersuchung» hat die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben nun gegen Blocher selbst ein Strafverfahren eröffnet. Es geht um die Weitergabe von vertraulichen Bankdaten des ehemaligen Nationalbank-Präsidenten Philipp Hildebrand durch den IT-Mitarbeiter.

Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe

Verletzung des Bankgeheimnisses ist ein Offizialdelikt. Das heisst, die Behörden haben einem Verdacht von Amtes wegen nachzugehen. Das Gesetz sieht für vorsätzliche Verletzung des Bankgeheimnisses und Verleitung dazu Sanktionen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafen von bis zu 360 Tagessätzen zu maximal 3000 Franken vor, wie eine Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft auf Anfrage sagte.

Im nun eingeleiteten Strafverfahren werden möglichst umfassend be- und entlastende Elemente zusammengetragen. Geklärt werden muss, ob sich Christoph Blocher tatsächlich der Verletzung des Bankgeheimnisses schuldig gemacht hat. Je nach Ausgang dieser Abklärungen erhebt die Staatsanwaltschaft dann Anklage oder stellt das Verfahren ein.

Ende Frühjahrssession abgewartet

Eröffnet wurde das Strafverfahren am Montag. Man habe das Ende der Frühjahrssession des eidgenössischen Parlaments abgewartet, schreibt die Oberstaatsanwaltschaft. Dies ist nötig, wenn Parlamentarier von einem Verfahren betroffen sind. Sie haben nämlich eine so genannte «Sessionsteilnahmegarantie».

Blocher hatte im Dezember die damalige Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey über auffällige Finanzgeschäfte von Nationalbankpräsident Philipp Hildebrand informiert. In der Folge erklärte Hildebrand am 9. Januar seinen sofortigen Rücktritt. Abklärungen ergaben, dass es sich um heikle Geschäfte handelte, die allerdings weder illegal waren, noch gegen die Regeln der Nationalbank verstiessen.

Artikelgeschichte

Am Dienstagabend ergänzt mit Text der Agentur SDA.

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