Zwischen 3’500 bis 6’200 Franken haben die Basler Regierungsräte Eva Herzog, Christoph Brutschin und Christoph Eymann unkorrekt abgerechnet. Viel dafür können sie aber nicht.
Es war ein bizarres Bild, das die Basler Regierungräte Christoph Brutschin, Christoph Eymann und Eva Herzog bei der Präsentation des Finanzkontrollberichts zu ihren Nebeneinkünften am Mittwoch im Rathaus ablieferten. Wie Sünder auf der Anklagebank verhielten sie sich, immer wieder war von «Ärger» und «Fehler» die Rede, obwohl der Bericht der Finanzkontrolle (Fiko) bei keinem der Regierungsräte gravierende Differenzen festgestellt hat.
Zwar deklarierten Eymann, Brutschin und Herzog ihre Nebeneinkünfte nicht ganz fehlerlos, die Differenzen sind jedoch nur minim und liegen in den Jahren 2004 bis 2013 pro Person zwischen 3’500 und 6’200 Franken. Die Differenzen werden nun von den Regierungsräten beglichen.
Vor allem aber ist es hauptsächlich gemäss Fiko-Bericht zu den Abweichungen gekommen, weil es Fehlbeurteilungen beim Zentralen Personaldienst (ZPD) gab – und wegen Mängeln bei den Organisationen und Institutionen, in denen die Regierungsräte Mitglied waren. So waren die Lohnausweise mangelhaft oder sie fehlten ganz.
Wie die Fehlbuchungen der Regierungsräte zustande gekommen sind:
- Finanzdirektorin Eva Herzog (SP) lieferte in den Jahren 2005 bis 2013 6’175 Franken zu wenig an den Kanton ab. So hat sie eine Zahlung der AG zum Storchen 2004 in der Höhe von 2’000 Franken nicht deklariert – es wurde kein Lohnausweis ausgestellt. Die Zahlungen der Finanzdirektorenkonferenz 2007 und 2008 waren zudem um 1’000 Franken höher als angegeben. Für das Jahr 2007 erhielt sie dort keinen Lohnausweis, ein Jahr später war der Lohnausweis nicht für das ganze Jahr. Herzog meinte zu ihren Fehlbuchungen: «Ich war sehr erstaunt, als die Fiko die Differenzen bei mir festgestellt hat. Ich finde das persönlich sehr ärgerlich, denn die Differenzen erwecken den Eindruck, dass ich mogeln wollte.» Nie wäre sie auf die Idee gekommen, etwas falsch zu machen, zumal sie alle Lohnauweise immer abgegeben habe. Leider habe sie aber nicht alle erhalten oder sie waren unvollständig, wie sich nun herausgestellt hat.
- Bei Bildungsdirektor Christoph Eymann (LDP) beläuft sich der Fehlbetrag in den Jahren 2004 bis 2013 auf 3’493 Franken, obwohl Eymann gemäss Bericht vieles korrekt deklariert hatte. Die Finanzkontrolle hält fest, dass Unsicherheiten bei der Erstellung von korrekten Abrechnungen beim Zentralen Personaldienst für die Differenz verantwortlich sind. So hat der ZPD die Nettowerte statt die Bruttowerte in Abrechnung genommen. Nicht deklariert hat Eymann nur zwei Zahlungen des Bundesamts für Sport in der Höhe von insgesamt 225 Franken – die Lohnausweise fehlen. «Ich bedauere diesen Fehler sehr und werde das Geld zurückzahlen», sagte er.
- Bei Wirtschaftsdirektor Christoph Brutschin (SP) hat die Finanzkontrolle eine Differenz von 5’675 Franken festgestellt – ebenfalls hauptsächlich wegen dem ZPD. So gab es Unklarheiten bei den Bezügen als Bankrat der Basler Kantonalbank. Mit seinem Amtsantritt als Regierungsrat per 1. Februar 2009 ergab sich eine zeitliche Überschneidung mit dem Bankratsmandat von zwei Monaten. Brutschin hatte dieses Honorar korrekt deklariert, der ZPD hat den Betrag allerdings wieder aus der Abrechnung gestrichen. «Das war ein Fehler, ich hätte intervenieren müssen», sagt Brutschin.
Der von der Regierung im Januar in Auftrag gegebene Fiko-Bericht bestätigt ausserdem, dass beim auf Ende Juli 2014 zurücktretenden Gesundheitsdirektor Carlo Conti (CVP) keine weiteren Fehlbeträge bestehen als diejenigen, die er vor einem halben Jahr bekanntgegeben hatte. Gemäss Untersuchung der Finanzkontrolle hat Conti nicht 111’000 Franken unkorrekt deklariert, sondern 107’000 Franken.
Regierungspräsident Guy Morin und die Regierungsräte Hans-Peter Wessels (SP) und Baschi Dürr (FDP) haben mit ihren Nebeneinkünften jeweils die gesetzliche Freigrenze nicht erreicht. Gemäss Lohngesetz dürfen Regierungsräte und Kantonsangestellte 20’000 Franken der Nebeneinkünfte für sich behalten; von allem, was darüber hinausgeht, sind 95 Prozent für den Kanton bestimmt. Bei Morin stellte die Fiko fest, dass er die Zahlungen der Strafanstalt Bostadel der Jahre 2005 bis 2007 im Wert von 1’850 Franken nicht angegeben hatte, dafür die Honorare des EuroAirports in der Höhe von 3’645 Franken doppelt deklariert hatte. Dies spielt aber keine Rolle, da er in den Jahren 2005 bis 2013 ohnehin nichts von seinem zusätzlichen Lohn an den Kanton abgeben musste.
Neues System
Die Finanzkontrolle empfiehlt der Regierung diverse Verbesserungen der Abläufe. Einige hat die Exekutive bereits umgesetzt, andere sollen noch geprüft und bis Ende Jahr in die Wege geleitet werden. So wurde das interne Kontrollsystem im ZPD, der Eva Herzog unterstellt ist, bereits verbessert und die Einreichung von Lohnausweisen und Belegen systematisiert. Bis 2009 war dies nicht der Fall, viele Differenzen stammen aus der Zeit vor 2009.
Dennoch gibt es beim ZPD offensichtlich noch Handlungsbedarf. «Das bisherige System ist fehleranfällig und muss umgestellt werden», sagt Herzog. Künftig sollen Honorare der Regierungsräte aus Einsitz in Behörden, Kommissionen oder Institutionen direkt auf das Konto des Kantons einbezahlt werden. Laut Guy Morin wird zudem die Formulierung klarerer Richtlinien und Praxisanweisungen geprüft. «Denn auch kleinste Fehlbeträge müssen vermieden werden.»
Genauer unter die Lupe werden demnächst auch noch die Nebeneinkünfte ehemaliger Regierungsmitglieder und Kantonsangestellten genommen. Von der Untersuchung betroffen sind folgende ehemalige Regierungsräte: Barbara Schneider (SP), Ralph Lewin (SP), Hanspeter Gass (FDP), Jörg Schild (FDP), Ueli Vischer (LDP) und Hans Martin Tschudi (DSP).
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