Der Basler Bürgergemeinderat hat den Ruf eines eher gediegenen und ruhigen Gremiums. An der Sitzung an diesem Dienstag wurde er diesem Ruf nicht gerecht. Es ging um die gesetzlich festgeschriebene Oberaufsicht der Bürgergemeinde über die Zünfte, Vorstadtgesellschaften und Kleinbasler Ehrengesellschaften – und um Hochemotionales.
Grosse Unruhe ins Stadthaus brachte der Auftrag der SP-Fraktion an den Bürgerrat. Die Exekutive der Bürgergemeinde solle prüfen, wie die Gleichstellung von Mann und Frau in den entsprechenden Verordnungen verwirklicht werden könne. Bis heute sind die Zünfte und entsprechenden Gesellschaften nicht verpflichtet, Frauen Zugang zu gewähren.
Sind Zünfte nun öffentlich-rechtliche Korporationen?
In der zuletzt 1990 revidierten Zunftordnung heisst es zum Beispiel: «In eine Zunft kann jeder männliche und wohlbeleumdete Bürger der Stadt Basel aufgenommen werden, der das 18. Altersjahr zurückgelegt hat …» Die Passage ist mit dem Zusatz versehen, dass es den Zunftversammlungen freistehe, Frauen den Männern gleichzustellen. In der Praxis sind es erst drei von über zwei Dutzend Zünften und Gesellschaften, die mittlerweile Frauen Zutritt gewähren.
Massgeblicher Punkt für die Antragsteller ist, dass sich die Basler Zünfte mit Stolz darauf berufen, «Körperschaften des öffentlichen Rechts» zu sein. Damit könnten sie sich, so die Ansicht, auch nicht über den Gleichheitsartikel der Kantonsverfassung hinwegsetzen. Das ginge nur, wenn sie wie etwa die Zürcher Zünfte rein privatrechtlich organisiert wären.
Der Bürgerrat zeigte sich bereit, den Auftrag zur unverbindlichen Prüfung entgegenzunehmen.
Für Raoul Furlano, Sprecher der LDP/FDP-Fraktion, kam dieser Antrag einer Palastrevolution gleich. Der Bürgergemeinderat und Meister der E. Zunft zum Goldenen Stern betonte, dass es «sehr unachtsam gegenüber einer alten Basler Tradition» sei, den Zünften einen Auffnahmezwang von Frauen aufzudrücken.
Er stellte überdies infrage, ob Basler Zünfte juristisch tatsächlich als öffentlich-rechtliche Vereinigungen zu betrachten seien. Als privatrechtlicher Verein müsse man sich bei den Aufnahmekriterien nicht reinreden lassen. Furlano widersprach damit aber der Aussage seiner eigenen Zunft, die sich auf ihrer Website eben gerade als «öffentlich-rechtliche Korporation» tituliert.
Auf die Seite der LDP/FDP schlugen sich die SVP und Mitglieder der EVP/GLP-Fraktion. Die CVP wusste sich nicht so richtig zu positionieren.
Männerdiskussion um eine Gleichberechtigungsfrage
Auffällig war, dass an der Diskussion fast ausschliesslich Männer teilnahmen. Und sich die wenigen Frauen – etwa Patrizia von Falkenstein von der LDP – gegen ein Eingreifen in die Männerbastion der Zünfte aussprachen.
Am Schluss fanden aber die Ratsmitglieder, die zumindest eine Überprüfung der tradierten Gegebenheiten für überfällig halten, eine Mehrheit. Mit 20 zu 16 Stimmen überwiesen sie den SP-Auftrag an den Bürgerrat.
Dieser wird nun wohl als Erstes abklären müssen, ob die Basler Zünfte juristisch tatsächlich als öffentlich-rechtliche Körperschaften gelten. Dann wäre eine Änderung der Zunftordnung im Sinne der Gleichstellung möglich.
Die Zünfte indes müssen keine wirkliche Palastrevolution befürchten. Wenn das weibliche Geschlecht auch nicht mehr implizit als Ausschlussgrund verankert ist, heisst das noch lange nicht, dass die Vereinigungen im Einzelfall weibliche Mitglieder aufnehmen müssen.