Hoeness verzichtet auf Revision: «Stelle mich den Konsequenzen dieses Fehlers»

Uli Hoeness verzichtet auf eine Revision in seinem Steuerprozess und geht für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. «Das entspricht meinem Verständnis von Anstand, Haltung und persönlicher Verantwortung», schreibt er in einer persönlichen Erklärung.

(Bild: Keystone/Miguel Villagran)

Uli Hoeness verzichtet auf eine Revision in seinem Steuerprozess und geht für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. «Das entspricht meinem Verständnis von Anstand, Haltung und persönlicher Verantwortung», schreibt er in einer persönlichen Erklärung.

Uli Hoeness tritt per sofort von all seinen Ämtern zurück. Der Bayern-München-Boss hat sich nach Gesprächen mit seiner Familie entschieden, auf eine Revision im Steuerprozess zu verzichten. Seine Anwälte habe er angwiesen, nicht in Berufung zu gehen. Der 62-Jährige teilte seinen Entscheid in einer persönlichen Erklärung auf der Website von Bayern München mit. Die Erklärung im Wortlaut:

Nach Gesprächen mit meiner Familie habe ich mich entschlossen, das Urteil des Landgerichts München II in meiner Steuerangelegenheit anzunehmen. Ich habe meine Anwälte beauftragt, nicht dagegen in Revision zu gehen. Das entspricht meinem Verständnis von Anstand, Haltung und persönlicher Verantwortung. Steuerhinterziehung war der Fehler meines Lebens. Den Konsequenzen dieses Fehlers stelle ich mich.

Ausserdem lege ich mit sofortiger Wirkung die Ämter des Präsidenten des FC Bayern München eV und des Aufsichtsratsvorsitzenden der FC Bayern München AG nieder. Ich möchte damit Schaden von meinem Verein abwenden. Der FC Bayern München ist mein Lebenswerk und er wird es immer bleiben. Ich werde diesem grossartigen Verein und seinen Menschen auf andere Weise verbunden bleiben, solange ich lebe.

Meinen persönlichen Freunden und den Anhängern des FC Bayern München danke ich von Herzen für ihre Unterstützung.

Uli Hoeness

Hoeness war am Donnerstag in erster Instanz vom Landgericht München wegen der Hinterziehung von mindestens 28,5 Millionen Euro Steuern verurteilt worden. Seine Anwälte hatten im Anschluss an das Urteil noch angekündigt, in Berufung zu gehen. Die Staatsanwaltschaft wollte sich am Freitag äussern, da das Urteil zwei Jahre unter der Forderung der Anklage lag. Die Revisionsfrist läuft noch eine Woche.

 Ob der Entscheid nun Grösse oder Taktik ist, darüber gibt es bereits erste Diskussionen (mehr Reaktionen und Tweets hat die «Süddeutsche» gesammelt):

Kein sofortiger Haftantritt

Seine Haftstrafe wird Hoeness aber nicht umgehend antreten müssen. Zunächst muss noch die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie das Urteil akzeptiert oder in Berufung geht. Der Entscheid soll Anfang nächste Woche gefällt werden. Dies sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft München II, Ken Heidenreich, am Freitag. Nur wenn auch die Staatsanwaltschaft auf eine Revision verzichtet, kann die Verurteilung von Hoeness zu dreieinhalb Jahren Haft rechtskräftig werden.

Falls die Staatsanwaltschaft in Revision gehen sollte, müsste der Bundesgerichtshof entscheiden. Das Urteil vom Donnerstag über dreieinhalb Jahre Haft lag zwei Jahre unter der Forderung der Anklage.

Auch wenn die Staatsanwaltschaft auf eine Berufung verzichtet, wird Hoeness nicht sofort ins Gefängnis kommen. «Es wird sicherlich noch einige Wochen in Anspruch nehmen, bevor er in Haft gehen wird», sagte die Sprecherin des Oberlandesgerichts München, Andrea Titz, am Freitag.

Der gegen Hoeness bestehende Haftbefehl hat Titz zufolge keine Gültigkeit mehr, wenn das Urteil rechtskräftig wird, da es sich um einen Untersuchungshaftbefehl handelt. Hoeness bekomme dann eine Ladung zum Strafantritt. Dafür müsse zunächst mit der für ihn zuständigen Justizvollzugsanstalt Landsberg geklärt werden, wann ein Haftplatz frei ist.

Bei guter Führung Freigänger-Status

Hoeness kann dann hoffen, nach einiger Zeit den Status als Freigänger zu bekommen. Titz sagte zu den Voraussetzungen: «Eines ist klar, der Verurteilte muss in Haft erst mal unter Beweis gestellt haben, dass er sich ordnungsgemäss führt und dass von ihm keine Fluchtgefahr droht.»

Hoeness könnte im offenen Vollzug morgens das Gefängnis verlassen, zur Arbeit gehen und nach Feierabend in seine Zelle zurückkehren.

Sobald er dies unter Beweis gestellt habe, setze der Freigängerstatus dann noch voraus, dass er sozial eingebunden sei und ein geordnetes Leben führe. Sollte dies der Fall sein, könnte Hoeness im offenen Vollzug morgens das Gefängnis verlassen, zur Arbeit gehen und nach Feierabend in seine Zelle zurückkehren.

Bundeswirtschaftsminister droht Schweizer Banken

Die Verurteilung von Uli Hoeness wirft auch ein schlechtes Licht auf die Schweizer Banken. Die Bank Vontobel dürfte für ihre Dienstleistungen 15 Millionen Franken kassiert haben, berichtet die «Die Nordwestschweiz». Reagiert hat nun auch bereits der deutsche Bundeswirtschaftsminister. Sigmar Gabriel droht den Schweizer Banken mit einer härteren Gangart. Man müsse diese zwingen, «alles offenzulegen».

Die Verschiebung von Spekulationsgewinnen in Millionenhöhe sei zu einem Geschäftsmodell geworden, kritisiert der SPD-Politiker in der «Passauer Neuen Presse» (Freitagausgabe, nicht online): «Man muss die Schweizer Banken deshalb zwingen, alles offenzulegen.» Noch besser wäre es, meint Gabriel, wenn auch Bankvorstände, die Beihilfe zur millionenfachen Steuerhinterziehung geleistet hätten, ebenfalls vor Gericht gestellt würden (mehr dazu).

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