Die Baselbieter Honorar-Affäre weitet sich auf Basel aus: Regierungsrat Carlo Conti hat an einer Medienkonferenz offengelegt, dass er und das Gesundheitsdepartement 111’000 Franken nicht korrekt abgerechnet haben. Er tritt im Sommer zurück.
Nun hat auch Basel-Stadt seine Honorar-Affäre: Regierungsrat Carlo Conti (CVP) und sein Departement haben seit 2000 111’000 Franken nicht korrekt abgerechnet. Dies gab der 59-Jährige heute um 16 Uhr an einer kurzfristig einberufenen Medienorientierung im Restaurant «Safran Zunft» bekannt.
Gleichzeitig gab der Gesundheitsdirektor bekannt, dass er auf Sommer 2014 als Regierungsrat zurücktritt. In seiner persönlichen Erklärung schreibt Conti:
«Die verschiedentlich geführten Diskussionen über die Entgeltung von Mandaten haben mich veranlasst, über die Feiertage eine detaillierte Überprüfung meiner derartigen Entschädigungen vorzunehmen. Dabei habe ich Nachlässigkeiten und Fehler festgestellt.»
Seine Erklärung:
«Im Alltag mit all seinen Facetten, seiner Aufgabenfülle und Terminen habe ich diesen administrativen Belangen leider zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Ich hätte mich diesbezüglich besser organisieren müssen.»
Festgestellt hat er bei seiner Überprüfung, dasss er seit dem Jahr 2005 im Gesundheitsdepartement bei der Verbuchung von Entschädigungen für Referate «aufgrund von unklaren Anweisungen» einen Betrag von insgesamt rund 52’000 Franken nicht abgegeben hat. «Zudem wurden seit meinem Amtsantritt im Jahr 2000 Entschädigungen von Mandaten in der Höhe von insgesamt rund 59’000 Franken nicht korrekt abgerechnet.»
Conti sieht seinen Fehler ein und sagte:
«Ich entschuldige mich bei der Bevölkerung für diese Fehler, für die ich die Verantwortung übernehme. Ich habe die Situation inhaltlich und finanziell bereinigt und die entsprechenden Beträge einbezahlt.»
Der Regierungsrat bedauert den Rücktritt von Conti «ausserordentlich», wie er in einer Mitteilung schreibt. Der Vorsteher des Gesundheitsdepartements habe heute den Gesamtregierungsrat über die Situation rund um seine Nebeneinkünfte in Kenntnis gesetzt und ihn über seinen Rücktritt informiert. «Der Regierungsrat spricht seinen grössten Respekt vor diesem persönlichen Entscheid aus», heisst es in der Medienmitteilung.
Der Regierungsrat reagiert aber und hat nun die Finanzkontrolle beauftragt, die Deklaration der Nebeneinkünfte sämtlicher Mitglieder des Regierungsrates zu überprüfen.
Auch CVP-Präsident Lukas Engelberger bedauert den Rücktritt. «Ich habe grössten Respekt vor der Art und Weise, wie er die Versäumnisse nun aufarbeitet und wie er die Konsequenzen zieht», sagte Engelberger an der Medienkonferenz. Für die Partei stehe nun eine grosse Herausforderung an: «Wir werden den Sitz von Carlo Conti aber verteidigen.»
Dienstältester Regierungsrat
Carlo Conti wurde im Jahr 2000 in die Basler Regierung gewählt. Der Riehener mit Tessiner Wurzeln ist das amtsälteste Regierungsmitglied und Präsident der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren. Vor seinem Regierungsamt war der Advokat in leitender Stellung in der Rechtsabteilung und der Öffentlichkeitsarbeit des Pharmakonzerns Roche tätig. Acht Jahre führte er als Präsident die Basler CVP, zwölf Jahre politisierte er im Grossen Rat.
Als potenzieller Nachfolger von Regierungsvizepräsident Conti wird seit geraumer Zeit der 38-jährige Grossrat und CVP-Präsident Lukas Engelberger gehandelt. Die SVP wird den CVP-Sitz mit grosser Wahrscheinlichkeit angreifen. Sie machte in der Vergangenheit mehrmals deutlich, dass sie als zweitstärkste Partei in Basel Anspruch auf einen Sitz in der Regierung hätte.
- Seit je wird im Gesundheitsdepartement für den Vorsteher ein Kontokorrentkonto geführt. Darüber werden persönliche Auslagen abgewickelt, welche durch entsprechende Einzahlungen des Vorstehers finanziert werden. In den vergangenen acht Jahren wurde ich oft als Referent zu Kongressen, Symposien und Fachveranstaltungen eingeladen. Meistens ging es um Fragen des neuen Finanzierungssystems des Gesundheitswesens. Für die Vorbereitung der Referate wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Departements beigezogen. Die Entschädigungen für die Referate wurden konsequenterweise nicht mir privat, sondern dem Gesundheitsdepartement zugeführt. Aus diesen Einnahmen wurden hin und wieder Mitarbeiteranlässe finanziert. Diese Entschädigungen wurden in der zuständigen Dienststelle aufgrund von missverständlichen Anweisungen leider nicht korrekt verbucht. Im Laufe der Zeit wurden die Entschädigungen für Referate fälschlicherweise auch auf dieses Kontokorrentkonto verbucht. Durch dieses Vermischen ging die Übersicht verloren und entsprechend habe ich zu wenige Ausgleichszahlungen auf das Konto überwiesen.
Über die Feiertage habe ich die Situation zunächst persönlich, dann aber auch mit den zuständigen Mitarbeitenden analysiert. Das Kontokorrentkonto wird nun im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 bereinigt und geschlossen, der ausstehende Betrag von rund Fr. 52’000.- ist von mir überwiesen worden.
- Ich vertrete als Regierungsrat den Kanton in verschiedenen Organisationen, an denen der Kanton beteiligt ist. Die Nebeneinkünfte aus diesen Mandaten sind, soweit sie den Betrag von Fr. 20’000.- jährlich übersteigen, abzuliefern. Dies habe ich für meine Mandate in der Regel auch getan. Leider gab es bei einzelnen Mandaten Unterlassungen:
Als Vertreter des Kantons in zwei Wasserkraftwerken habe ich zwar die Nebeneinkünfte korrekt abgerechnet. Während vier Jahren wurde aber auch je eine Tochtergesellschaft geführt, an welchen der Kanton nicht direkt beteiligt war. Auch diese Entschädigungen hätte ich aber korrekterweise abliefern müssen. Ich habe dies der zuständigen kantonalen Stelle nachgemeldet und die Summe von Fr. 19’000.- einbezahlt.
Für die Mitwirkung in der Gesundheitsdirektorenkonferenz gibt es Entschädigungen pro Vorstandssitzung oder Sitzung einer speziell mandatierten Kommission. Ich habe es bedauerlicherweise versäumt, diese Entschädigungen in Höhe von insgesamt rund 40’000.- während der Jahre 2000 bis und mit 2012 zu melden. Ich habe diesen Betrag nun einbezahlt. Eine detaillierte Berechung muss durch die zuständige Stelle noch erfolgen.
Um Missverständnissen vorzubeugen, möchte ich hier erwähnen, dass meine übrigen Mandate korrekt abgerechnet wurden. Dies gilt auch für mein Engagement beim Heilmittelinstitut Swissmedic, ein Mandat des Bundes, das als Nebenbeschäftigung gilt und nicht abgabepflichtig ist.