Der Mieterinnen- und Mieterverband Basel setzt voll auf die direkte Demokratie: Gleich mit drei Initiativen will er in seinem Jubiläumsjahr 2016 den Mieterschutz verbessern. Bei zwei Volksbegehren ist die nötige Unterschriftenzahl bereits beisammen.
«Zügeln reisst Löcher in den Geldbeutel!» Dieser Satz stammt nicht etwa von einem Mieterverband, sondern vom Zürcher Immobiliendienstleister IAZI AG. In einer Studie wies das Büro 2010 nach, dass im Schweizer Durchschnitt die Mieten beim Wohnungswechsel um 6,2 Prozent ansteigen. In Genf und Zürich liegen die Zahlen darüber, in den beiden Basel sind sie mit Anstiegen um die 4 Prozent niedriger.
Dass es zu solchen Erhöhungen kommt, kann der Mieterinnen- und Mieterverband Basel (MV) nicht verhindern. Mit seiner Initiative «Ja zu bezahlbaren Neumieten» möchte er aber Transparenz schaffen. «Wir wollen, dass der bisherige Mietzins und somit auch Zinsaufschläge der neuen Mietpartei verbindlich und begründet mitgeteilt werden», heisst es in der Initiative. Die neuen Mieter sollten entscheiden können, ob sie diesen Aufschlag akzeptieren oder ihn allenfalls anfechten wollen.
«Formularpflicht» auch auf Bundesebene Thema
Diese «Formularpflicht» bei Mietantritten ist keine Basler Erfindung. Die Kantone Nidwalden, Zug, Freiburg, Waadt, Neuenburg, Genf und Zürich kennen diese Pflicht bereits. Und der Bundesrat hat dieses Mittel zur Miettransparenz in seinen Entwurf für eine Teilrevision des Mietrechts aufgenommen. In den bürgerlich dominierten eidgenössischen Räten dürfte es dieser Punkt aber schwer haben.
Gleichzeitig sammelte der MV auch Unterschriften für eine zweite «Jubiläumsinitiative». Diese nennt der Verband so, weil er dann, wenn er die beiden Initiativen voraussichtlich einreicht, seinen 125. Geburtstag feiern wird. Die zweite Initiative trägt den Titel «Ja zu bezahlbaren Mietgerichtsverfahren».
Diese Initiative will das Risiko für Mieter dämpfen, bei Streitigkeiten mit hohen Gerichtskosten konfrontiert zu werden. In Verfahren, die von der Staatlichen Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten vor Zivil- und Appellationsgericht weitergezogen werden, sollen die Gebühren eingeschränkt werden: auf mindestens 200 und höchstens 500 Franken. «Unsere Initiative will die Kostenrisiken auf die Parteien gerecht verteilen», schreibt der MV.
Unterschriften rasch gesammelt
Der MV freut sich, dass er die notwendigen 3000 Unterschriften für die beiden Initiativen innert kurzer Zeit sammeln konnte: «Es dauerte bloss sechs Monate, und es ging sogar gänzlich ohne Strassenaktionen», schreibt der Verband in einer Medienmitteilung.
Angeregt durch diesen Erfolg will der MV im Jubiläumsjahr 2016 nun auch noch eine dritte Initiative lancieren. Das Begehren mit dem Titel «Wohnschutzinitiative» soll Mieter grundsätzlich vor Massenkündigungen und generellen Mietzinserhöhungen bei Sanierungen schützen, schreibt der MV.
Die Mieterschutzinitiativen sollen nach Auffassung des MV «politischen Power entwickeln und die Folgen von Wohnungs- und Mietzinsnot zu korrigieren versuchen». Das sollte allerdings bereits die Initiative «Wohnen für alle», über die in Basel im März dieses Jahres abgestimmt wurde. Allerdings mit einem Resultat, mit dem der MV sicher nicht zufrieden war: Mit 58 Prozent Nein-Stimmen wurde die Vorlage deutlich verworfen.