Nachdem die Staatsanwaltschaft mit einem Imsi-Catcher im Kleinbasel nach Drogendealern gesucht hat, befürchtet ein lokaler Unternehmer, ungerechtfertigterweise von der Überwachung betroffen zu sein. In einem Brief fordert der Mann die Herausgabe sämtlicher ihn betreffenden Daten.
Die Basler Staatsanwaltschaft (Stawa) hat Post bekommen. Nachdem die TagesWoche den Einsatz einer umstrittenen Überwachungstechnologie durch die Fahnder der Stawa öffentlich gemacht hat, fühlt sich mindestens ein Basler in seiner Privatsphäre verletzt. Der Technologie-Unternehmer Andreas Fink hat sein Büro im Kleinbasel, ganz in der Nähe des mutmasslichen Einsatzortes dieses Überwachungsgerätes, eines sogenannten Imsi-Catchers.
Der Imsi-Catcher gibt vor, eine normale Mobilfunkantenne zu sein. Also verbinden sich sämtliche Handys innerhalb des Sendebereiches über den Imsi-Catcher mit dem Mobilfunknetz. Die Ermittler können den gesamten Datenverkehr überwachen, aufzeichnen oder sogar manipulieren.
Fink, der Mitglied der Basler Piratenpartei ist, befürchtet, von den Stawa-Ermittlern ebenfalls erfasst worden zu sein. In einem Brief fordert er die Herausgabe sämtlicher über ihn erfassten Daten.
Meine Antwort an die Staatsanwaltschaft und ans Bakom bezüglich #IMSI-Catcher @tageswoche @opplimat @PiratenBS_BL https://t.co/GXrygsv4na
— Andreas Fink (@kiwi66) 22. März 2016
Er verlangt ausserdem eine Rechtfertigung für den Einsatz des Imsi-Catchers, da die Behörden für diese Technologie noch über keine rechtliche Grundlage verfügen. «Die Stawa soll realisieren, dass es nicht goutiert wird, wenn sie an der Grenze des Legalen operiert», sagt Fink.
Datenschutzgesetz gilt nicht bei Strafverfahren
Der Basler Datenschützer Beat Rudin ist skeptisch, was die Erfolgsaussichten dieses Schreibens betrifft: «Es ist schwierig zu sagen, ob in diesem Fall ein Anspruch auf Einsicht in diese Daten besteht. Denn solange ein Strafverfahren hängig ist, gilt nicht das Informations- und Datenschutzgesetz, sondern die Strafprozessordnung.»
Allenfalls entstehe ein Anspruch auf Einsicht, sobald das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen sei. «Sofern die mutmasslich erfassten Daten zu nicht verfolgten Personen überhaupt über das Strafverfahren hinaus aufbewahrt werden», sagt Rudin.
Wie bei Anfragen zum Thema Imsi-Catcher üblich, fällt die Antwort der Stawa auch hier knapp aus. Auf die Frage, wie die Stawa auf die Anfrage Finks reagieren wolle, schreibt Stawa-Sprecher Peter Gill schlicht:
«Die Staatsanwaltschaft beantwortet jeweils Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Medien gestützt auf die Strafprozessordnung und unter Wahrung des Amtsgeheimnisses und des Datenschutzes.»
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Haben Sie sich am Vormittag des 7. Mai 2015 im Matthäusquartier aufgehalten? Dann ist es möglich, dass Ihr Mobiltelefon vom Imsi-Catcher erfasst wurde. Andreas Fink stellt seinen Brief gerne als Vorlage zur Verfügung, falls Sie sich ebenfalls an die Stawa wenden wollen. Hier geht’s zum Brief.