Seit zehn Jahren gilt Basel national als Vorbild, wenn es um die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ging. Umso folgenschwerer ist der Entscheid, die Fachstelle für Behinderte zu schliessen, schreibt der ehemalige Stadtberner Beauftragte zur Gleichstellung Behinderter, Brian McGowan, in einem offenen Brief an die Basler Regierung.
Sehr geehrte Mitglieder des Regierungsrates Basel
Ihr Entscheid zur Streichung der Fachstelle Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Basel hat in der nationalen Gleichstellungsbewegung grosse Verwunderung und Bestürzung ausgelöst. Ich möchte Sie bitten, die Konsequenzen eines solchen Schrittes für alle Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen in der ganzen Schweiz zu bedenken und auf diesen Entscheid zurückzukommen.
Ich leitete die seit 2010 bestehende Fachstelle Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen der Stadt Bern bis im Sommer 2014. In dieser Funktion durfte ich an der für die Lebensumstände von Menschen mit Behinderungen eminent wichtigen institutionellen Verankerung der gesetzlich vorgegebenen Gleichstellung von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen in unserer Gesellschaft mitwirken und diese mitgestalten.
Nach einer anfänglichen Pilotphase erkannte man in Bern die Bedeutung und Wirkung dieser Fachstelle und überführte diese unbefristet in die öffentlichen Strukturen der Stadt Bern. Aufgrund dieser Tätigkeit weiss ich um die Bedeutung und die Tragweite Ihres Entscheides und möchte Ihnen darlegen, welche folgenschweren Konsequenzen dieser für die gesamtschweizerische Behindertenpolitik haben würde.
Die Gleichstellungsbewegung von Menschen mit Behinderungen begann in der Schweiz im internationalen Vergleich verhältnismässig spät Fuss zu fassen. Da die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land von staatlicher Seite lange Zeit fast gänzlich ignoriert wurden, waren die Betroffenen dazu gezwungen, selbst das politische Ruder zu ergreifen und Ende der 1990er-Jahre die Initiative «Gleiche Rechte für Behinderte» vors Volk zu bringen.
Diese Initiative war der Weckruf an die staatlichen Institutionen, aus ihrem Dornröschenschlaf zu erwachen. Folge dieses Weckrufes war u.a. das Diskriminierungsverbot in der Bundesverfassung und die Schaffung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG).
Auf institutioneller Seite hatte der Kanton Basel vor über zehn Jahren eine Vorreiterrolle übernommen mit der Einsetzung des ersten Gleichstellungsbeauftragten in der Schweiz. Damit demonstrierte Basel, dass die von der Behindertenbewegung ausgesandten Signale verstanden wurden und dass die Umsetzung der mittlerweile gesetzlich verankerten Gleichstellungsgesetzgebung der Koordination und Kontrolle bedarf. Hierfür wurde die Fachstelle Gleichstellung Basel geschaffen.
Die Vorreiterrolle des Kantons Basel-Stadt wurde mit Bewunderung national zur Kenntnis genommen und diente alsbald als Vorbild für die Einrichtung ähnlicher Institutionen.
Diese bewies über viele Jahre hinweg, dass sie durch zahlreiche innovative und nachhaltige Projekte die Lebensumstände jener Mitglieder der Gesellschaft verbesserte, die durch ungenügend reflektiertes, staatliches Handeln benachteiligt werden.
Gleichzeitig wurden hierdurch gesellschaftliche Rahmenbedingungen gefördert und geschaffen, die in gesellschafts- und finanzpolitischer Hinsicht bedeutsam sind: Wenn Menschen mit Behinderungen autonom den öffentlichen Verkehr benutzen können, mit nicht behinderten Kindern gemeinsam den Regelschulunterricht besuchen oder normal im 1. Arbeitsmarkt einer beruflichen Tätigkeit nachgehen können (u.a. auch aufgrund der erworbenen Qualifikationen im regulären Schulsystem), so werden dadurch kostspielige Sonderlösungen für Menschen mit Behinderungen unnötig. Dies zieht massive und nachhaltige Einsparungen für die öffentliche Hand nach sich.
Jene Vorreiterrolle des Kantons Basel-Stadt wurde mit Bewunderung national zur Kenntnis genommen und diente alsbald als Vorbild für die Einrichtung ähnlicher Institutionen. Damit stellt sie einen bedeutenden Bestandteil und Motor einer wachsenden schweizerischen Gleichstellungspolitik dar. So hat die Basler Fachstelle zum Beispiel auch bei der Schaffung der Berner Fachstelle Pate gestanden.
Wie bedeutsam und richtungsweisend die Schaffung der Fachstelle Basel war und ist, zeigt sich im Übrigen auch an den Zielen und Inhalten der UN-Behindertenrechtskonvention, welche von der Schweiz 2014 ratifiziert wurde. Diese verpflichtet die staatlichen Institutionen aller Ebenen, die nötigen strukturellen Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger an allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen. Dies wird den staatlichen Institutionen nur dann gelingen, wenn sie die entsprechende Koordination und Kontrolle des staatlichen Handelns sicherstellen – durch die Schaffung von Gleichstellungsbeauftragten.
Gleichstellung ist kein Zustand, sondern ein Prozess. Ein fortwährender Prozess, welcher die durch die gesellschaftlichen Entwicklungen entstehenden Hindernisse fortlaufend abbaut und beseitigt.
Der Entscheid, diese überaus erfolgreiche und wichtige Fachstelle des Kantons Basel nun zu streichen, stösst bei den in der Gleichstellungspolitik aktiven Akteuren auf grosses Unverständnis: So reagierte auch ich als ehemaliger Leiter der Fachstelle Gleichstellung der Stadt Bern mit Empörung und Bestürzung, als ich von Ihrem Entscheid erfuhr.
Die Begründung des Entscheides, wonach die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen nun weitestgehend erreicht worden sei, zeigt in schockierender Art und Weise auf, wie wenig Politik und Gesellschaft auch in Basel nach über zehnjähriger, sehr erfolgreicher Tätigkeit des Fachstellenleiters Martin Haug von den konkreten Lebensumständen von Menschen mit Behinderungen wissen.
Und eine solche Begründung bringt auch zum Ausdruck, dass offenbar Politik und Gesellschaft nicht wirklich verstehen, was Gleichstellung bedeutet. Gleichstellung ist kein Zustand, sondern ein Prozess. Ein fortwährender Prozess, welcher die durch die gesellschaftlichen Entwicklungen entstehenden Hindernisse fortlaufend abbaut und beseitigt.
Die Fachstelle Gleichstellung in Basel ist für die nationale Gleichstellungspolitik in der Schweiz seit über zehn Jahren das Flaggschiff, an dem sich andere Kantone und Gemeinden orientierten. In mehreren Kantonen und Gemeinden wurde seither entweder die Einführung einer Stelle eines Gleichstellungsbeauftragten bereits beschlossen oder ist aktuell in Diskussion.
Vor diesem Hintergrund – wie auch aufgrund der erwähnten Forderung der jüngst ratifizierten UN-Konvention – ist die angekündigte Streichung der Stelle des Gleichstellungsbeauftragten in Basel inakzeptabel und für Basel beschämend. Denn sie wäre ein Schlag ins Gesicht aller Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen, die sich in der Gleichstellungsbewegung engagieren und sich für eine gerechtere Gesellschaft einsetzen.
Ich möchte Sie deshalb bitten, die Konsequenzen eines solchen Schrittes für alle Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen in der ganzen Schweiz zu bedenken und auf diesen Entscheid zurück zu kommen.
Mit freundlichen Grüssen,
Brian McGowan, ehemaliger Leiter der Fachstelle Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen der Stadt Bern