Innenstadt wird erst nächstes Jahr autofrei

Die Basler Innenstadt wird aus Rücksicht auf die Ladenbesitzer erst nach dem Weihnachtsgeschäft zur umfassenden Fussgängerzone umgewandelt. Stichtag ist der 5. Januar 2015.

Autofreie Innenstadt: In die gelb markierte Zone dürfen Autos ab dem 5. Januar 2015 nur noch in Ausnahmefällen fahren. Der blaue Bereich zeigt die Tempo-30-Zone an. (Bild: zVg)

Die Basler Innenstadt wird aus Rücksicht auf die Ladenbesitzer erst nach dem Weihnachtsgeschäft zur umfassenden Fussgängerzone umgewandelt. Stichtag ist der 5. Januar 2015.

Ganze vier Jahre dauert es, bis der Beschluss, den motorisierten Verkehr aus der Innenstadt fernzuhalten, in die Tat umgesetzt wird. Im Januar 2011 hatte der Grosse Rat grünes Licht gegeben, am 5. Januar 2015 gelten die neuen Bestimmungen. Zahlreiche Interventionen verschiedenster Parteien und des Gewerbeverbands verzögerten die Umsetzung und führten zu monatelangen Diskussionen.

Ursprünglich kündigte das zuständige Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) eine Umsetzung des Verkehrskonzepts noch diesen Herbst an – immer mit der Warnung, Verzögerungen seien möglich. Um das Weihnachtsgeschäft nicht zu beeinträchtigen, gilt das neue Regime nun erst im nächsten Jahr, teilt das BVD mit.

Gestattet ist die Zufahrt in die auf der Karte gelb markierte Zone nur noch in Ausnahmefällen:

  • Güterumschlag ist von Montag bis Samstag 5.00 Uhr bis 11. Uhr erlaubt.
  • Taxis und Hotelgäste haben weiterhin freien Zugang.
  • Erlaubt ist auch die Nutzung von Behindertenparkplätzen rund um die Uhr.

Anwohner erhalten kostenfreie Bewilligung

Ausserhalb der Sperrzeiten braucht man eine Bewilligung, um mit dem Auto in die Innenstadt zu fahren. Eine Kurzbewilligung erhält, wer geltend machen kann, dringliche Arbeiten erledigen zu müssen. Kosten dafür: 20 Franken. Eine Dauerbewilligung, die ein ganzes Jahr lang gilt, kostet 100 Franken und wird an Marktfahrer, Gehbehinderte und private Sicherheits- und Gesundheitsdienstleister wie etwa Schlüsseldienste oder die Spitex vergeben. 

Anwohner, die einen eigenen Parkplatz vor dem Haus haben, erhalten kostenfrei eine Dauergenehmigung. Wer in der Innenstadt wohnt und keinen Parkplatz sein Eigen nennt, darf zwischen 20 Uhr und 11 Uhr und am Wochenende mit dem Auto vorfahren.

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