Keine kleinen Erwachsenen

Nach dem Zürcher Kinderspital fordert jetzt auch das Universitäts-Kinderspital beider Basel spezielle Zuschläge für Kinder.

Kinderspitäler wie das Universitäts-Kinderspital beider Basel haben die höchsten Basis-Tarife aller Spitäler. (Bild: Nils Fisch)

Nach dem Zürcher Kinderspital fordert jetzt auch das Universitäts-Kinderspital beider Basel spezielle Zuschläge für Kinder.

Dass Kinder nicht einfach kleine Erwachsene sind, zeigt sich etwa, wenn sich ein kleines Kind zu einer Untersuchung in eine MRI-Röhre legen muss. Gutes Zureden nützt dann nichts: Das Kind hält nur still, wenn es narkotisiert ist. Dazu braucht es nicht nur eine Narkose, sondern es muss während der Untersuchung auch überwacht werden.

Das Beispiel zeigt: Untersuchungen und Behandlungen von Kindern sind häufig aufwändiger als bei Erwachsenen. Universitäre Kinderspitäler rechnen mit einem Mehraufwand gegenüber Erwachsenen von durchschnittlich zwanzig bis dreissig Prozent, wie Manfred Manser, Präsident des Verwaltungsrats des Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB), an einer Pressekonferenz erklärte.

Doch das im Januar 2012 eingeführte neue Fallpauschalensystem macht von wenigen Ausnahmen abgesehen keine Unterschiede zwischen Erwachsenen und Kindern. Für eine Blinddarmoperation etwa kassiert ein Spital nicht mehr Geld, auch wenn es ein Kind operiert. Kinder werden eigentlich wie kleine Erwachsene entschädigt.

Kinderspitäler stellen trotzdem höhere Rechnungen

Eigentlich – denn tatsächlich kann das UKBB dennoch eine höhere Rechnung stellen. Kinderspitäler haben nämlich die höchste sogenannte Baserate aller Spitäler. Diese Baserate dient als Berechnungsgrundlage für die Rechnungen stationärer Spitalaufenthalte. Jede ­Diagnose – vom Beinbruch bis zum Herzinfarkt – hat ein eigenes Kostengewicht. Dieses wird dann mit der ­Baserate multipliziert. Diese Baserate beträgt beim UKBB provisorisch festgelegt 11’900 Franken, beim Zürcher Kinderspital gar 12’800.

Zum Vergleich: Zürcher Spitäler (ohne Unispital) müssen mit einer Base­rate von 9480 Franken auskommen. Gegen diese Zürcher Baserate sind allerdings mehrere Beschwerden eingegangen, weshalb das Bundesverwaltungsgericht als nächste Instanz entscheiden muss.

In Basel ist man noch nicht soweit. Hier gelten noch provisorische Tarife. Demnächst aber soll auch die Basler Regierung die Baserate definitiv festlegen.

Kinderspitäler drohen Patienten zu verlieren

Dank der hohen Baserate droht dem UKBB zwar kurzfristig kein Finanzloch, doch mittelfristig ist es für ein Spital riskant, einen höheren Grundtarif als alle anderen Spitäler zu verlangen.

Weshalb, erklärt Michael Meier, Leiter Finanzen des Kinderspitals Zürich, mit einem einfachen Vergleich: Die Rechnung für dieselbe Operation eines Kindes ist im Kantonsspital Winterthur rund ein Viertel tiefer.

Das könnte mittelfristig dazu führen, dass Krankenkassen versuchen, ihren Versicherten planbare Operationen in Spitälern mit tiefer Baserate schmackhaft zu machen, um Kosten zu sparen.

Manfred Manser, Präsident des Verwaltungsrats des UKBB, fordert deshalb, dass die aufwendigere Behandlung von Kindern im Tarifkatalog mit einem höheren Kostengewicht berücksichtigt wird. «Bis die Fallpauschalen aber berücksichtigen, welche Kosten bei der Behandlung von Kosten tatsächlichen anfallen, brauchen wir weiterhin eine höhere Baserate», sagt er.

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