Kommt jetzt der nächste Baselbieter Sparhammer?

Die Baselbieter Regierung will ein neues Gesetz einführen, das Steuererhöhungen verhindert und Kürzungen automatisiert.

Der Baselbieter Finanzdirektor plant ein neues Gesetz. Der Effekt ist umstritten.

Die Baselbieter Regierung will ein neues Gesetz einführen, das Steuererhöhungen verhindert und Kürzungen automatisiert.

Der «Rasenmäher» geht um im Baselbiet. Die SP hat das Sprachbild eingeführt, Finanzdirektor Anton Lauber (CVP) mag den Begriff überhaupt nicht. Gegenüber der «bz Basel» sagte er: «Die Regierung mäht gar nicht.» Und sprach gleichzeitig von einer «Rasenkantenschere».

Bei all dem geht es natürlich nicht um Gartenpflege, sondern ums Sparen. Oder genauer: um einen Mechanismus im neuen Finanzhaushaltsgesetz (FHG), das der Regierungsrat einführen will. Wenn der Finanzhaushalt nicht ausgeglichen ist, sollen in Zukunft automatisch Kürzungen erfolgen – ein Automatismus, der unter den Kantonen einzigartig wäre.

Ist die Kantonsrechnung im Minus oder fällt das Eigenkapital unter eine bestimmte Marke, so will es das neue FHG, muss dies innerhalb von vier Jahren ausgeglichen werden. Sonst drohen Kürzungen, zum Beispiel in Form von Entlassungen beim Staatspersonal.

Hohe Hürde für Steuererhöhungen

Bisher gab es einen Mechanismus, der ab einer bestimmten Defizitmarke zu einer befristeten Steuererhöhung führte. Diese sogenannte Defizitbremse soll mit dem neuen FHG abgeschafft werden. Solche Steuererhöhungen sollen nur noch dann möglich sein, wenn die Kürzungen nicht ausreichen, um die Rechnung ins Lot zu bringen, und wenn das Kantonsparlament der Erhöhung mit Zweidrittelmehrheit zustimmt.

Neben dem «Rasenmäher»-Prinzip ist diese Zweidrittel-Hürde der zweite Hauptkritikpunkt am neuen Gesetz. Dagegen sind die SP wie auch die Grünen.

Gegen einen weiteren Punkt im Gesetz könnte sich sogar die SVP wehren: Finanzdirektor Lauber will nämlich, dass der Landrat bei Ausgaben weniger zu sagen hat. Künftig sollen einmalige Ausgaben ab einer Million Franken und wiederkehrende Ausgaben ab 200’000 Franken vom Landrat bewilligt werden müssen. Bisher konnte der Landrat bei einmaligen Ausgaben ab 50’000 Franken und bei allen wiederkehrenden Ausgaben mitreden.

Volksabstimmung im September

Der Landrat entscheidet am Donnerstag in der zweiten Lesung über das neue FHG. Da es sich um eine Verfassungsänderung handelt, wird das Baselbieter Stimmvolk noch darüber abstimmen – voraussichtlich am 24. September.

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Die TagesWoche berichtet am Nachmittag über die Debatte im Landrat.

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