Die Basler Kantonalbank (BKB) soll eine Regierungsbank werden. Der Grosse Rat will die BKB an den Regierungsrat abgeben.
Sollen nur Personen, die in Basel-Stadt wohnen, die Basler Kantonalbank (BKB) führen? Wer darf im Bankrat, dem operativen Führungsorgan der BKB, sitzen? Und wer wählt die Bankräte? Mit diesen Fragen beschäftigte sich der Grosse Rat am Mittwoch bei der Totalrevision des Gesetzes über die BKB. Letzten Endes ging es darum, wie die Kantonalbank in Zukunft aussehen soll.
Die BKB ist keine Staatsbank, hat aber durch ihre Staatsgarantie einen öffentlich-rechtlichen Status. Nach den Verfehlungen der letzten Jahre – ASE-Anlagebetrug, regelwidrige Stützkäufe, Versandchaos bei der Bank Coop – hat sich die Regierung eingeschaltet und ein neues Gesetz vorgelegt, das die BKB enger an die staatliche Leine nimmt.
«Bank für die kleinen Leute»
Bei der Diskussion um das neue BKB-Gesetz ging es unter anderem um nichts Geringeres als den eigentlichen Zweck der Bank. So forderte die SP in einem Antrag, dass die BKB «insbesondere die Anliegen der KMU, der Kleinsparer, der Nonprofitorganisatoren, der Start-ups und der Kreativwirtschaft» berücksichtige. Die BKB solle schliesslich eine «Bank auch für die kleinen Leute» sein, so René Brigger (SP).
Den Antrag der SP lehnte das Parlament jedoch ab. Im neuen Gesetz heisst es nun, die BKB soll zunächst «der Bevölkerung und der Wirtschaft des Kantons Basel-Stadt von Kleinst- bis Grossunternehmen» dienen.
Führung professionalisieren
Wer die Bank leitet, also im Bankrat Einsitz nimmt, war einer der Kernpunkte. Neu dürfen keine Grossräte mehr im Bankrat sitzen – zurzeit sitzen vier von dreizehn Bankräten gleichzeitig im Grossen Rat. Das Führungsorgan der BKB soll damit professionalisiert werden.
Bankräte müssen künftig höhere Anforderungen erfüllen als bisher. Zum Beispiel müssen sie über ein abgeschlossenes Wirtschaftsstudium oder mehrjährige Erfahrung in Unternehmensführung verfügen – Erfahrung aus politischen Gremien reicht nicht länger aus.
Diese Fachpersonen wählt nicht mehr das Parlament, sondern sie werden von der Regierung bestellt. Damit sprach sich der Grosse Rat für eine «Regierungsbank» aus, wie das neue Modell der BKB vielfach bezeichnet wurde. Durch dieses soll verhindert werden, dass Bankräte aus politischem Gutdünken gewählt werden. Der Einsitz im Bankrat ist auch deshalb beliebt, weil er ein lukratives Mandat darstellt.
Bisher ungünstige Doppelfunktion
Regierung und Parlament haben die Aufgabe, die BKB zu beaufsichtigen. Wer bislang im Parlament und im Bankrat sass, hatte deshalb eine Doppelrolle, die sich zuweilen in die Quere kam.
Neu erhalten die Oberaufsichtskommissionen auch mehr Einsicht in die Geschäfte der BKB. Das heisst, die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rats kann künftig mehr Akten der BKB einsehen – beim ASE-Anlagebetrug stiess die GPK noch grösstenteils auf verschlossene Türen.
Der Grosse Rat hat das Gesetz am Mittwoch noch nicht verabschiedet. Er entscheidet in einer zweiten Lesung darüber. Erst muss die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) die Vorlage prüfen. Falls diese Prüfung keine grossen Änderungen bringt, ist damit zu rechnen, dass der Grosse Rat das neue BKB-Gesetz gutheisst.