Künstler wollen zur Kunstkredit-Verordnung Stellung nehmen

Die Beziehung zwischen Teilen der Basler Künstlerschaft und dem Kunstkredit ist angespannt: Mit einer Petition wehren sich Künstlerinnen und Künstler gegen die Absicht der Regierung, die revidierte Kunstkredit-Verordnung ohne öffentliche Vernehmlassung in Kraft treten zu lassen.

Baustelle Kunstkredit – Ausstellungsplakat zur Jahresausstellung 2011 (Bild: Dominique Spirgi)

Regierung und Abteilung Kultur möchten die revidierte Verordnung über die Verwendung des Kunstkredits ohne öffentliche Vernehmlassung beschliessen. In einer Petition fordern Basler Kunstschaffende nun, zum Verordnungsentwurf Stellung nehmen zu können.

Im Grundsatz herrscht eigentlich Einigkeit. So ist unbestritten, dass die «Verordnung über die Verwendung des Basler Kunstkredits» aus dem Jahre 1991 einer Revison bedarf. «Im Kern geht es darum, die heute gängige Praxis bei der Verwendung der Gelder aus dem Kunstkredit auf Verordnungsstufe zu bestätigen», sagt Philippe Bischof, Leiter der Abteilung Kultur Basel-Stadt. «Wir bestreiten keineswegs, dass die 20 Jahre alte Verordung überarbeitet werden muss», sagt auch Enrico Luisoni, Präsident der Regionalgruppe beider Basel von visarte, dem «Berufsverband der visuell schaffenden Künstlerinnen und Künstler» in der Schweiz.

Über das Vorgehen in dieser Sache allerdings scheiden sich die Geister. Der Entwurf für die revidierte Kunstkredit-Verordnung ist ausgeführt und juristisch überprüft. In den nächsten Wochen soll er vom Regierungsrat verabschiedet und danach der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Dass dies ohne vorgängige öffentliche Vernehmlassung geschehen soll, stösst in Kreisen der Basler Künstlerschaft sauer auf. In einer Petition fordert eine wachsende Gruppe von zum Teil namhaften Vertreterinnen und Vertretern der Basler Kunstszene, «dass der ausgearbeitete Entwurf der neuen Verordnung unverzüglich öffentlich zugänglich gemacht und den Basler Kunstschaffenden und Kunstinteressierten zur Stellungnahme vorgelegt wird».

«Genügend kritische Begleitung»

Auf Anfrage zeigt Bischof einerseits Verständnis für die Forderung der Künstlerschaft nach Transparenz. «Der Kunstkredit ist ein Instrument, das in einem starken Masse im Interesse der Künstlerinnen und Künstler liegt», sagt er. «Wir sahen aber substanziell keinen Grund für eine öffentliche Vernehmlassung.» Die betroffenen Kreise hätten im Vorfeld genügend Gelegenheit gehabt, sich in die Diskussion einzubringen, erklärt Bischof. Namentlich erwähnt er eine Reihe von Workshops, in denen sich Vertreterinnen und Vertreter aus der Künstlerschaft und Galerienszene mit ihren Anliegen einbringen konnten. «Ausserdem planten wir die Revison in engster Zusammenarbeit mit der Kunstkreditkommission, in der sowohl Kunstschaffende als auch unabhängige Kunstsachverständige Einsitz haben.»

Für die Unterzeichnenden der Petition ist dies aber zu wenig. «Es fand eine Reihe von Anhörungen statt, uns wurde aber gesagt, dass unsere Anstösse und Ideen nicht zwangsläufig in den Verordnungsentwurf aufgenommen werden», sagt visarte-Regionalpräsident Luisoni. Dass er nun habe erfahren müssen, dass die Verordnung ohne Vernehmlassung durchgeboxt werde, habe ihn und viele weitere Künstlerinnen und Künstler aus Basel befremdet. «Diese Intransparenz widerspricht dem Geist einer offenen, von Vertrauen und Mitgestaltung geprägten Kultur, wie man sie in Basel kennt und lebt», schreiben sie dazu im Text zur Petition.

Was wird neu?

Zu inhaltlichen Details der revidierten Verordnung möchte sich Bischof gegenüber der TagesWoche noch nicht äussern. «Die Grundsätze haben wir im neuen Leitbild der Kunstkreditkommission bereits skizziert und öffentlich gemacht», sagt Bischof. Aus diesem knapp zwei Seiten kurzen Leitbild ist denn auch herauszulesen, dass die Kunstkredit-Welt nicht neu erfunden werden wird. Aber die jetzige Verordnung, die fast ausschliesslich auf die Kunst im öffentlichen Raum fokussiert ist, bildet die gängige Praxis nicht mehr ab. Neu sollen weitere, bereits eingeführte Fördergefässe, wie etwa der neue Basler Kunstpreis, neue Ideen (wie die Förderung kuratorischer und vermittelnder Projekte), aber auch traditionelle Tätigkeitsgebiete (wie die Sammlung des Kunstkredits) in die revidierte Verordnung aufgenommen und damit rechtlich abgesichert werden.

Diese im 2012 vorgestellten Leitbild definierten Grundsätze reichen aber nicht aus, das Misstrauen in Teilen der Basler Künstlerschaft abzubauen. «Unser Einfluss auf die Verwendung der Kunstkreditgelder ist geringer geworden», sagt Luisoni. «Der Staat möchte sich weniger reinreden lassen.» Hinter diesem Misstrauen steckt nicht zuletzt die Befürchtung, dass die Basler Künstlerinnen und Künstler je länger, je weniger von den Geldern aus dem Kunstkredit profitieren könnten.

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