Längere Gnadenfrist dank IT-Panne beim Kanton

Drei Monate nach Inkrafttreten des Basler Verkehrskonzepts Innenstadt profitieren Unternehmen und Private noch immer von einer Ausnahmeregelung – weil der Kanton mit der neuen Bewilligungs-Software im Verzug ist.

Noch hapert es mit der Umsetzung des Verkehrskonzepts Innenstadt: Die Inbetriebnahme der Bewilligungs-Software verzögert sich um weitere zwei Monate. (Bild: Hans-Jörg Walter)

Drei Monate nach Inkrafttreten des Basler Verkehrskonzepts Innenstadt profitieren Unternehmen und Private noch immer von einer Ausnahmeregelung – weil der Kanton mit der neuen Bewilligungs-Software im Verzug ist.

Seit dem 5. Januar gilt das Verkehrskonzept Innenstadt. Wer seither ausserhalb der Güterumschlagszeiten in die Basler Kernzone fahren will, braucht dafür eine Sonderbewilligung.

Um den Papierkrieg zu reduzieren, hat sich der Kanton etwas einfallen lassen: Unternehmen und Personen mit einem regelmässigem Bedarf an Zufahrten in die Innenstadt können sich bei der Motorfahrzeugkontrolle kostenpflichtig registrieren lassen. Mit ihrem Kundenkonto beziehen sie dann mit wenig Aufwand vergünstigt Kurzbewilligungen – so war es zumindest ursprünglich mal angedacht.

Mit der Umsetzung dieser Massnahme hapert es allerdings. Denn die Verwaltung hat es nicht geschafft, dieses Kundenkonto auf Anfang Jahr zu realisieren. Eine provisorische Lösung musste her. Gemäss Andreas Knuchel, Mediensprecher des Justiz- und Sicherheitsdepartements, erhielten deshalb «etliche» Personen und Unternehmen eine sogenannte Kurzbewilligung mit Gültigkeit bis Ende März 2015.

«Die Motorfahrzeugkontrolle stellte im Januar für 35 Firmen oder Privatpersonen Kurzbewilligungen aus. Ein Antragsteller kann auch mehrere Kurzbewilligungen erhalten», so Knuchel. Die Bewilligungen haben jeweils 20 Franken gekostet.

Frist neu bis Ende Mai

Dank dieser Sonderregelung sind die betreffenden Unternehmen und Privatpersonen bislang von den Folgen des neuen Verkehrskonzepts verschont geblieben. Und das wird vorerst auch so bleiben. Denn die Frist bis Ende März hat dem Kanton nicht gereicht, um das Kundenkonto zu erstellen, wie Knuchel bestätigt. Es kommt zu einer weiteren Verlängerung der Ausnahmeregelung um zwei Monate.

«Wegen der Verzögerung haben die bisherigen Inhaberinnen und Inhaber solcher Kurzbewilligungen kostenlos eine neue Bewilligung mit einer Gültigkeit bis Ende Mai 2015 erhalten. Bis dann sollte das Online-Kundenkonto in Betrieb sein», so Knuchel.

Weshalb es für die Verwaltung nicht möglich war, die Software rechtzeitig in Betrieb zu nehmen, ist schleierhaft. Seit geraumer Zeit ist bekannt, dass das Verkehrskonzept Innenstadt Realität wird.

Andreas Knuchel meint zu den Verzögerungen: «Mit diesem Kundenkonto werden technisch neue Wege beschritten, die mittelfristig auch den Zugang zu weiteren Dienstleistungen des Kantons Basel-Stadt ermöglichen sollen.» Zurzeit würden bei diesem Pilotprojekt noch Feinabstimmungen in der Vergabe von Zugängen getätigt. Den Betrieben kann dies recht sein: Sie haben dank der Panne Geld gespart.

Die IT-Panne wirft bei SVP-Grossrat Alexander Gröflin Fragen auf. Er will nun eine Interpellation einreichen, wie er via Twitter mitteilt.

Drei Monate Verkehrskonzept: Was hat sich für Sie geändert?

Seit Anfang Jahr ist in der Basler Innenstadt das neue Verkehrskonzept in Kraft. Ist alles besser oder alles schlechter geworden? Ihre Erfahrungen und Meinungen sind gefragt. Machen Sie mit bei unserer Umfrage.

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– Ergänzung: Interpellation von SVP-Grossrat Alexander Gröflin

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