Landrat beschliesst in der Schweiz einzigartigen Sparmechanismus

Das neue Finanzhaushaltsgesetz in Baselland ist mit grosser Mehrheit durch. Ein Mechanismus daraus sorgte für besonderen Diskussionsbedarf.

Die linke Landratshälfte bekämpfte den Kürzungs-Automatismus vehement.

Das neue Finanzhaushaltsgesetz in Baselland ist mit grosser Mehrheit durch. Ein Mechanismus daraus sorgte für besonderen Diskussionsbedarf.

Die SP, die das Gesetz als einzige Partei bekämpfte, hatte resigniert. Nicht einmal die Grünen hatten für ihre Kritik Verständnis. Also nahm der Landrat das neue Finanzhaushaltsgesetz (FHG) mit grosser Mehrheit an.

Das neue Gesetz soll das Finanzhaushalt-Reglement auf den aktuellen Stand bringen. Zum Beispiel indem ein Aufgaben- und Finanzplan eingeführt wird, der die Kantonsfinanzen in Vier-Jahres-Schritten kontrolliert.

Bisher kannte der Kanton eine Defizitbremse, die zu befristeten Steuererhöhungen führte, sobald der Haushalt aus dem Lot geriet oder das Eigenkapital unter eine bestimmte Marke sank.

Landrat streicht Hürde für Steuererhöhung

Neu soll eine Schuldenbremse eingeführt werden. Diese soll zu einer Überarbeitung des Budgets führen, wenn die Haushaltsvorgaben nicht eingehalten werden. Wenn das nicht reicht, um das Budget ins Lot zu bringen, müssen die Direktionen proportional zu ihren Dienststellen Kürzungen durchführen, zum Beispiel in Form von Entlassungen beim Staatspersonal.

Diese proportionalen Kürzungen kritisierte die SP als «Rasenmäher»-Prinzip. Tatsächlich gibt es keinen anderen Kanton, der solche Kürzungen kennt. Ein vergleichbarer Mechanismus existiert nur im Finanzhaushaltsgesetz des Bundes. Im Unterschied zum neuen FHG in Baselland ist dort die Mitbestimmung des Bundesparlaments im eigentlichen Artikel verankert.

Zudem sollten befristete Steuererhöhungen nur mit einem Zwei-Drittel-Mehr im Landrat möglich sein. Dieser Passung strich der Landrat am Donnerstag jedoch aus dem Gesetz. Künftig braucht es also wie bisher die Hälfte der Stimmen im Kantonsparlament, um solche Steuererhöhungen umzusetzen.

Zentrales Controlling

Die SP kritisierte auch, dass die Regierung mehr Ausgabenkompetenz erhält. Das heisst: Der Landrat muss künftig nur noch einmalige Ausgaben ab einer Million Franken (bisher 50’000) und wiederkehrende Ausgaben ab 200’000 Franken (bisher alle wiederkehrenden Ausgaben) bewilligen. Der Antrag der SP wurde im Landrat abgelehnt.

Ausserdem soll das Controlling der einzelnen Direktionen zentral von der Finanz- und Kirchendirektion geregelt werden, damit ein einheitliches Rechnungswesen zustande kommt.

Über das neue FHG sowie die Vorlage zur «Stärkung der finanziellen Steuerung» (StäfiS) wird die Baselbieter Stimmbevölkerung voraussichtlich am 24. September entscheiden, weil für einen definitiven Beschluss im Landrat das Vier-Fünftel-Mehr fehlte und die Instrumente in der Verfassung verankert werden, wozu eine obligatorische Volksabstimmung nötig ist.

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