Immobilien Basel-Stadt verwaltet mehr als die Hälfte des kantonalen Finanzvermögens. Nach welchen Kriterien ist völlig unklar. Zielvorgaben macht der Regierungsrat angeblich keine.
Die Immobilienverwaltung IBS (Immobilien Basel-Stadt) verwaltet rund 1.5 Milliarden Franken des kantonalen Finanzvermögens. Dies entspricht 56 Prozent jenes Teils des kantonalen Vermögens, welcher dazu dient, eine Rendite zu erzielen. Im Unterschied zum Verwaltungsvermögen, mit welchem die staatlichen Aufgaben erfüllt werden sollen.
Damit befindet sich mehr als die Hälfte dieses Geldes in den Händen einer einzigen Dienststelle. Nach welchen Kriterien dieses Geld angelegt wird, ist von öffentlichem Interesse. Dennoch werden entsprechende Fragen, wenn überhaupt, höchstens vage beantwortet.
Hehre Ziele statt Renditevorgaben
Auf die Frage hin, welche Renditeziele Immobilien Basel-Stadt erfüllen müsse, verweist das Finanzdepartement, dem die IBS unterstellt ist, auf die «Immobilienstrategie für das Finanzvermögen des Kantons Basel-Stadt». Dort ist unter Punkt 1.3 festgehalten: «Der Regierungsrat legt die Zielrendite jährlich fest.» Die Regierung kann der IBS also genau vorgeben, welche Rendite diese erwirtschaften soll.
Solche Zielvorgaben sind Gang und Gäbe. Sie erlauben eine Erfolgskontrolle und ermöglichen den Vergleich mit der Konkurrenz. Ausserdem geben Eigentümer mit einer Zielrendite vor, in welchem operativen Spielraum sich eine Immobilienverwaltung bewegen soll. Konkret: Je höher die anvisierte Rendite, desto aggressiver die Investitionstätigkeit, also möglichst hohe Mietzinse und den Fokus auf teure Liegenschaften gerichtet. Sind die Renditeziele hingegen moderat, kann die Immobilienverwaltung auch in Objekte investieren, die keine Toprendite erzielen. Wie sich die IBS verhält, ist auf dem Wohnungsmarkt spürbar, denn sie ist eine der grössten Immobilienbesitzerinnen in der Stadt: Ihr gehört jede fünfzigste Wohnung.
Regierung hat angeblich noch nie Renditeziele vorgegeben
Doch der Regierungsrat hat diese Möglichkeit, Einfluss auf die Verwaltung des Milliardenvermögens zu nehmen, noch nie genutzt. Dies bestätigt IBS-Sprecherin Barbara Neidhart. «Es hat sich gezeigt, dass dieser Punkt der Immobilienstrategie in der Realität nicht umsetzbar ist.» Im Immobilienbereich müsse man kurzfristig reagieren können, wenn sich etwa plötzlich die Gelegenheit biete, ein interessantes Areal kaufen zu können. «Unser gesetzlicher Auftrag besteht ausserdem in der Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in der Bewirtschaftung und Entwicklung des Finanzvermögens», sagt Neidhart.
Doch «Nachhaltigkeit» ist eines unter vielen Kriterien im Strategiepapier, genauso wie «allgemeine Wohlfahrt» darin als Zielgrösse aufgeführt wird. Letztere soll die IBS berücksichtigen, indem sie «die Entwicklung des Kantons Basel-Stadt als Wirtschaftsstandort, Wohn- und Lebensraum und Zentrum der Region» fördert.
Völlig überraschte Experten
Die von der TagesWoche angefragte Immobilienexperten und Branchenkenner können kaum glauben, dass der Regierungsrat bei einem derart grossen Investitionsvolumen keine finanziellen Vorgaben macht. Denn Renditeziele gehören in diesem Geschäft so selbstverständlich dazu wie Fenster zu einer Wohnung.
Doch auch beim Finanzdepartement haben die Verantwortlichen Vorbehalte gegen solche Zielvorgaben, obwohl die Regierung die Autorin des erwähnten Strategiepapiers ist. «Es hat sich gezeigt, dass es wenig sinnvoll ist, eine exakte Zielrendite vorzugeben», sagt Mediensprecher Sven Michal. So hätten die «allgemeinen Bewegungen des Immobilienmarktes» auf die Rendite eine starke Wirkung, welche die IBS gar nicht beeinflussen könne, sagt er.
Ein 13-seitiges Papier muss genügen
Die Regierung beschränkt ihren Einfluss also auf eine 13-seitige Immobilienstrategie aus dem Jahr 2007, die sie nicht konsequent umsetzt.
Diese Strategie sei die wichtigste Vorgabe an die IBS, sagt Michal, und sie solle sicherstellen, dass die IBS ihre Ziele auf lange Sicht verfolge. Die IBS erstatte der Regierung zudem jährlich Bericht über ihre Tätigkeit. «Die Regierung genehmigt die wesentlichen Investitionsentscheide und kann handeln, wenn sie Prioritäten anders setzen möchte.»
Gemäss IBS-Sprecherin Neidhart beschränke sich die Zusammenarbeit von IBS und Regierung nicht auf diese jährlichen Berichte. «Jeder strategisch wichtige Entscheid der IBS wird vom Regierungsrat diskutiert und genehmigt.» Aber auch diese Entscheide sind nicht transparent, so verweigert das Finanzdepartement trotz Öffentlichkeitsgesetz den Einblick in Verkaufsverträge konsequent.