Mörgeli klagt erfolglos gegen Schweizer Fernsehen

Die unabhängige Instanz UBI weist drei Beschwerden des SVP-Nationalrats Christoph Mörgeli (ZH) gegen das Schweizer Fernsehen ebenso klar ab. Wie auch zwei weitere aus jüdischen und katholischen Kreisen.

Professor Mörgeli fand, die Berichterstattung des Schweizer Fernsehen sei einseitig. Diese Klage wurde abgewiesen. (Bild: Ausschnitt aus der «Rundschau» vom 27.03.2013)

Die unabhängige Instanz UBI weist drei Beschwerden des SVP-Nationalrats Christoph Mörgeli (ZH) gegen das Schweizer Fernsehen ebenso klar ab. Wie auch zwei weitere aus jüdischen und katholischen Kreisen.

«Ich staune, dass Herr Mörgeli nun kommt, und sich beschwert», sagte ein Mitglied der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) gegen Ende der Beratungen in Bern grundsätzlich: Er habe ja doch im Fernsehen genügend Gelegenheit gehabt, sich zu verteidigen und seinen Standpunkt darzustellen.

Das hatte zuvor auch schon der SRG-Ombudsmann und frühere Vizekanzler Achille Casanova so gesehen und drei Beschwerden des ebenso streitbaren wie umstrittenen Zürcher SVP-Nationalrats und Professors gegen zwei Rundschausendungen und das «10 vor 10» von SRF abgewiesen. Gleich hat nun auch die UBI klar entschieden: Mit 8 zu 0 Stimmen gegen Mörgeli.

Mörgeli ist nicht Müller oder Meyer

Es ging vorab um einen Beitrag in der «Rundschau» vom 27. März dieses Jahres. Und dabei konkret um die Qualität der Dissertationen, die SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli betreut hatte, als er noch Professor für Geschichte der Medizin an der Uni Zürich war: 12 von insgesamt 60 solcher Doktorarbeiten seien mangelhaft gewesen, befand die Rundschau nach umfassenden Recherchen und Begutachtungen.

Der Aufwand für die Sendung wäre wohl weit bescheidener ausgefallen, stellten die juristisch-publizistischen Fachleuten in der UBI vorab fest, wenn der kritisierte Professor nicht Mörgeli, sondern Müller oder Meyer geheissen hätte. Doch die TV-Recherchen zeigten: Die 12 kritisierten Arbeiten hatten wenig mit wissenschaftlicher Forschung zu tun. Es waren weitgehend Abschriften und Transkriptionen historischer Texte in modernes Deutsch.

Der UBI-Berichterstatter für diesen Fall, Heiner Käppeli berichtete en détail, wie kritisch die Rundschau in ihrem Beitrag Mörgeli dargestellt habe. Entscheidend jedoch sei der zweite Teil der Sendung gewesen: Ein ausführliches, rund zehn Minuten langes Interview von Moderator Sandro Brotz mit Mörgeli selber auf dem «Heissen Stuhl» der Rundschau. Es endete damit, dass der sichtlich aufgebrachte Professor den Journalisten fragte, ob er «vom Aff pisse» sei. Auch sonst kritisierte der Interviewte den Interviewer und das Fernsehen generell lautstark und harsch.

Gute Noten für den TV-Moderator

Diese heikle Situation habe Moderator Brotz «sehr gut und ruhig gemeistert», hielten UBI-Mitglieder fest. Er sei beharrlich immer wieder auf die Frage zurückgekommen, welches denn die Kriterien für eine gute Dissertation seien. Und Mörgeli habe reichlich Gelegenheit gehabt, seinen Standpunkt darzustellen. Nur habe er diese Gelegenheit halt zu wenig genutzt.

Darum wies die Instanz Mörgelis Beschwerde, der auf Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte und wegen «unsachgemässer» Berichterstattung geklagt hatte, auf der ganzen Linie einstimmig ab. Seine entsprechenden Beschwerden gegen eine Sendung 10 vor 10 und gegen eine weitere Rundschau zum selben Thema scheiterten ebenfalls einstimmig. Die UBI hielt dabei sogar fest, in diesen zwei weiteren Fällen habe das Fernsehen erst recht seriös berichtet. Und das Thema weg vom Fall Mörgeli zur generellen Problematik der Mediziner-Dissertationen hin weiterentwickelt.

Katholiken und Juden abgeblitzt

Diese Debatte hatte UBI-Vizepräsidentin Corine Egger-Scholl leiten müssen. Präsident Roger Blum war wegen Befangenheit in den Ausstand getreten. Der Grund: Blum hatte kurz nach der Rundschau-Sendung Ende März den Fall öffentlich unvorsichtig und einseitig kritisch gegen Mörgeli kommentiert.

Unter seiner Leitung hatte die UBI zuvor zwei weitere Beschwerden gegen das Fernsehen SRF abgewiesen:

•    Zum einen war es um ein Interview zur Situation in Palästina in der Sendung «Sternstunden» vom 24. März mit der deutschen Professorin Helga Baumgarten gegangen

Diese Sendung sei einseitig gegen Israel gerichtet gewesen, klagten danach 50 Personen mit einer Publikums-Beschwerde. UBI-Präsident Roger Blum hielt grundsätzlich fest, dass die Haltung gegenüber Israel auch hierzulande kritischer geworden sei. Das lasteten Schweizer Juden und Freunde Israels oft einseitig den Medien an. Und sie fragten sich nicht, ob es wohl auch etwas mit dem Verhalten der israelischen Behörden zu tun habe. Die UBI befand, das Interview mit Frau Baumgarten sei interessant und informativ gewesen – und wies auch diese Beschwerde mit 8 zu nur 1 Stimme klar ab.

•    Ähnlich religiös verbrämt – und entsprechen heikel – präsentierte sich auch die zweite Beschwerde: Sie richtete sich gegen einen Beitrag über den reaktionären Churer Bischof Vitus Huonder unter dem Titel «Spaltpilz Vitus», der am 27. März in der Rundschau ausgestrahlt worden war. Es ging um die autoritäre Haltung des Bischofs gegenüber Kritikern von unten in seinem Bistum. Entgegen einer Beschwerde rechtskatholischer Kreise, befand die UB, auch diese Sendung sei «sachgerecht» gewesen. Diesmal allerdings nur mit 6 zu 3 Stimmen.

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