Der Bundesrat möchte die Zulassungsbedingungen für Musiker aus Drittstaaten nicht erleichtern. Dies schreibt er in den Antworten auf eine Interpellation des Basler FDP-Nationalrats Daniel Stolz und ein Postulat von Ständerätin Anita Fetz.
Der Fall von 55 Musikerinnen und Musikern aus so genannten Drittstaaten, denen die nicht gesetzeskonformen Aufenthaltsbewilligungen in Basel entzogen wurden, zieht weitere Kreise. Mit der Beantwortung einer Interpellation im National- und einem Postulat im Ständerat hat sich auch der Bundesrat vernehmen lassen, wie die Schweizer Musikzeitung berichtet.
Die Schweizer Exekutive zeigt dabei wenig Musikgehör. Sie will auch bei hochqualifizierten und -spezialisierten Musikerinnen und Musikern nicht an den strengen Aufenthaltsbedingungen für Menschen aus Drittstaaten rütteln.
Stolperstein Arbeitspensum
Die Bedingungen enthalten auf der einen Seite den Nachweis eines hohen wissenschaftlichen Interesses, auf der anderen Seite die Garantie einer Anstellung zu mindestens 75 Prozent. Vor allem die zweite Bedingung wurde für die in Basel tätigen Musikerinnen und Musiker zum Stolperstein.
«Bei Musikern kann von einem hohen wissenschaftlichen Interesse ausgegangen werden, wenn sie – analog zu anderen Bereichen – an einer Hochschule mit entsprechendem Pensum beschäftigt sind, das einen effektiven Bedarf widerspiegelt und eine selbständige Existenzgrundlage sicherstellt», schreibt der Bundesrat in der Antwort auf die Interpellation von FDP-Nationalrat Daniel Stolz. Und: «Ein solches liegt in der Regel jedoch nicht vor, wenn sich eine Musikerin oder ein Musiker nach einem Hochschulabschluss in der Schweiz selbständig machen möchte.»
Damit geht der Bundesrat nicht auf Argumente ein, die von der nachhaltig betroffenen Hochschule Schola Cantorum Basiliensis vorgebracht wurden. Die Hochschule sieht sich nämlich in vielen Fällen ausser Stande, hochspezialisierte Musikerinnen und Musiker mit einem Pensum von 75 Prozent zu beschäftigen. Den Betroffenen bleibt also nichts anderes übrig, als neben dem Lehrauftrag selbständig zu arbeiten.
17 «Härtefälle» dürfen bleiben
Die Antworten des Bundesrats sind schlechte Nachrichten für 38 der betroffenen Musikerinnen und Musiker, über denen nach wie vor das Damoklesschwert der Wegweisung schwebt. In 17 Fällen konnte das Basler Amt für Wirtschaft in Absprache mit dem Bundesamt für Migration die Härtefallregelung geltend machen. Es handelt sich hier um Musikerinnen und Musiker, die bereits seit vielen Jahren in Basel tätig sind.
Mit der Beantwortung der Interpellation ist das Thema im Nationalrat vorerst erledigt. Nicht so im Ständerat, wo Anita Fetz ein Postulat eingebracht hat, über das die Kleine Kammer noch debattieren und abstimmen wird. Fetz brachte neben den 55 Musikerinnen und Musikern auch noch den Fall eines serbischen Offensivspielers beim FC Basel ein, der wegen einer fehlenden Aufenthaltsbewilligung nicht eingesetzt werden konnte.