Muss das Volk nun entscheiden?

Die Initianten der kantonalen Bodeninitiative wären bereit, den Gegenvorschlag der Regierung anzunehmen und die Initiative zurückzuziehen. Doch eine Mehrheit der Bau- und Raumplanungkommission (BRK) ist nicht kompromissbereit. Noch ist unklar, ob es zur Abstimmung kommen wird.

Mit der Bodeninitiative sollen Spekulationen, wie sie auf dem Erlenmatt-Areal geschehen sind, verhindert werden. (Bild: Nils Fisch)

Die Initianten der kantonalen Bodeninitiative wären bereit, den Gegenvorschlag der Regierung anzunehmen und die Initiative zurückzuziehen. Doch eine Mehrheit der Bau- und Raumplanungskommission (BRK) ist nicht kompromissbereit. Noch ist unklar, ob es zur Abstimmung kommen wird.

Unter dem Motto «Boden behalten, Basel gestalten» wollen die Initianten den wirtschaftlich- und ökologisch nachhaltigen Umgang mit den nicht-erneuerbaren Bodenressourcen gewährleisten. Gefordert wird konkret, dass der Kanton Basel Stadt Grundbesitz nicht mehr verkaufen darf, es sei denn, er sorgt für mindestens gleichwertigen Ersatz. Ansonsten soll Grundbesitz nur noch im Bodenrecht gegen Zinsen an Dritte weitergegeben werden. Die Initiative wurde 2011 von der Stiftung Habitat, der Stiftung Edith Maryon und dem Dachverband der Wohnbaugenossenschaften in der Nordwestschweiz lanciert. Zudem geniesst sie breite Unterstützung im rot-grünen Lager.

Im Grossen Rat soll noch im Dezember darüber entschieden werden, ob der Gegenvorschlag der Regierung berücksichtigt wird, oder ob die Initiative direkt zur Abstimmung kommt. Dies sorgt für Spannung bei den Initianten – an einer Medienorientierung brachen sie ihre Argumente noch einmal zur Sprache. Abgesehen von Vertretern der genannten Stiftungen und des Wohngenossenschafts-Verbands waren Grossrätin Brigitta Gerber und der ehemalige Grossrat Urs Jörg (EVP) anwesend.

«Kurzfristige Denkweise» wird angeprangert

Aus Sicht der Initianten sei der Verkauf von Boden an private Unternehmen, wie dies etwa auf dem Novartis Campus oder dem Erlenmatt-Areal der Fall war, leichtfertig und einer kurzfristigen Denkweise verschuldet. So könne zwar einmalig viel Geld erwirtschaftet werden, doch der Boden entziehe sich komplett der Kontrolle des Kantons. Die Bodenrechtszinsen würden zwar weniger Einnahmen aufs Mal generieren, dafür seien diese nachhaltig, während der Kanton Eigentümer des Bodens bliebe, und Spekulationen besser kontrollieren könne. Zudem könnten durch einen tieferen Zinssatz bestimmte Bauprojekte subventioniert werden, etwa Genossenschaftswohnungen oder Gewerbehäuser.

Klaus Hubmann, Geschäftsführer der Stiftung Habitat, sieht darin eine «Win-win-situation». Die Initiative sei nicht nur für den Kanton von Nutzen, sondern auch für das Gewerbe, denn die Bebauung von Boden sei automatisch ab einem niedrigeren Budget möglich. «Die Gewerbebetreiber müssen aufpassen», meint er, «intuitiv wenden sie sich gegen die Initiative, obwohl in diesem Fall die wirtschaftsliberale Lösung für sie nicht die bessere ist.»

Wir sollten uns «am Denken von Bauern» orientieren

Die Vergabe von Baurechten gegen Bodenzinse ist nicht neu. In der Stadt Basel gebe es bereits ein paar Beispiele, wo dieses System «vortrefflich funktioniert», etwa das Dreispitzareal. Dieses gehöre nicht dem Kanton, sondern der Christoph Merian-Stiftung (CMS). Die Stiftung habe die Bodenrechte stets gegen Zinsen an Dritte freigegeben, ohne sie zu verkaufen. Nur deshalb sei eine Neugestaltung des ganzen Areals, wie sie derzeit im Gange ist, möglich – hätte die CMS die einzelnen Parzellen damals verkauft, wäre das ganze Areal heute «aufgesplittet».

Christoph Langscheid von der Stiftung Edith Maryon meint dazu, man müsse sich «am Denken von Bauern orientieren», die nicht «den Handel mit Land» anstreben würden, sondern «die nachhaltige Bewirtschaftung und Vergrösserung» des Bodenbesitzes.

Für die Gegner der Initiative hingegen geht die Regelung in eine «völlig falsche Stossrichtung». Das Anliegen, die Spekulation mit Grundbesitz einzudämmen und eine nachhaltige Wohn- und Baupolitik zu gewährleisten, sei zwar verständlich, doch die Initiative sei dazu ungeeignet. Zudem würde die Regelung die Handlungsfreiheit von Unternehmen enorm einschränken.

«Obsiegt die Kompromisslosigkeit, kommt es in jedem Fall zur Abstimmung.»

Das Initiativkomitee

Die Regierung hat einen Gegenvorschlag ausgearbeitet, mit dem sich die Initianten zufrieden gaben. «Der Gegenvorschlag des Regierungsrats greift den wichtigsten Punkt der Initiative auf», sagt Grossrätin Brigitta Gerber, nämlich, dass der Kanton den Boden künftig behalten soll. Die BRK ist sich hingegen nicht einig. Während sechs Mitglieder den Gegenvorschlag der Regierung unterstützen, spricht sich eine knappe Mehrheit von sieben Personen dagegen aus und fordert, die Initiative mit Empfehlung auf Verwerfung direkt den Stimmberechtigten vorzulegen.

Bald wird im Grossen Rat darüber debattiert, ob der Mehrheit oder der Minderheit der BRK Folge geleistet wird. Würde der Gegenvorschlag angenommen, würden die Initianten einen Rückzug der Initiative «ernsthaft in Erwägung ziehen». Würde aber «die Kompromisslosigkeit obsiegen», käme es in jedem Fall zur Volksabstimmung. Die Initianten zeigen sich zuversichtlich, dass die Basler Stimmbevölkerung die «allgemeinen Nutzen» erkennen und die Initiative befürworten würde.

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