Sinn und Zweck der Reform bleibt die Aufhebung der kantonalen Steuerprivilegien für Statusgesellschaften. Dank tieferen kantonalen Gewinnsteuern sollen diese Firmen von einer möglichen Abwanderung aus der Schweiz abgehalten werden.
Einen gewissen finanziellen Spielraum für Steuersenkungen erhalten die Kantone durch einen höheren Anteil an der Bundessteuer. Anders als bei der gescheiterten Unternehmenssteuerreform III soll dieser aber nur noch auf 20,5 Prozent erhöht werden.
Höhere Dividendenbesteuerung
Weitere Elemente sind eine höhere Dividendenbesteuerung, die soziale Abfederung in Form von höheren Kinderzulagen, Patentbox und Forschungsabzüge sowie die ausdrückliche Berücksichtigung von Städten und Gemeinden. Verzichten will der Bundesrat auf die umstrittene zinsbereinigte Gewinnsteuer.
Im Zuge der «Steuervorlage 17» soll zudem der Finanzausgleich zwischen den Kantonen angepasst werden. Die Kostenfolgen für die Kantone sind noch unklar. Die Botschaft zur Steuervorlage will der Bundesrat im nächsten Frühjahr verabschieden.
Reaktionen aus Basel folgen.