Wenn die Baselbieter Geschäftsprüfungskommission (GPK) einen Bericht veröffentlicht, wird es oft brisant: Erst im vergangenen Herbst wurde GPK-Präsident Hanspeter Weibel (SVP) kritisiert, er sei für den Rücktritt von Landschreiber Peter Vetter verantwortlich.
Diese Woche ist ein neuer Bericht erschienen, und auch dieser bietet Zündstoff. Es geht um den Verkauf von Fahrzeugen durch die Garage der Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), wo es gemäss GPK-Bericht zu Fehlern gekommen ist:
«Im Juni 2017 erhielt der Präsident der Geschäftsprüfungskommission (GPK) von einer mitarbeitenden Person der BUD den Hinweis, dass in der BUD das Gerücht umgehe, bei Fahrzeug-Neuanschaffungen würden die bisherigen Fahrzeuge des Kantons auf nicht nachvollziehbare Weise an Mitarbeitende des Kantons verkauft. Sowohl beim Verkauf als auch bei der Verbuchung würden geltende Richtlinien verletzt.»
Der Kanton habe alte Autos in der Garage gegen Neuwagen eingetauscht, die Fahrzeuge wurden aber gleichzeitig an Mitarbeiter verkauft, ohne dass die nötigen Dokumente vorliegen würden. «Bei 14 der 36 Fahrzeuge konnte kein Verkaufsbeleg beigebracht werden», kritisiert die GPK.
«Die kaufenden Mitarbeitenden hatten das Geschäft bar abzuwickeln und erhielten im Gegenzug eine Quittung eines Mitarbeitenden der eintauschenden Garage. Alleine dieses Dreiecksgeschäft hätte Misstrauen wecken müssen.»
Der GPK-Bericht geht zuhanden des Landrates, gleichzeitig aber auch an die Staatsanwaltschaft. Denn für Hanspeter Weibel stellt sich die Frage, ob es sich bei diesen Vorgängen nicht allenfalls um ungetreue Geschäftsbesorgung handelt. «Auch wenn der Rechtsdienst festhält, dass alles in Ordnung sei – die Finanzkontrolle macht immerhin gravierende Mängel in der Buchführung geltend», so Weibel. Weshalb der Fahrzeugverkauf in der Bau- und Umweltschutzdirektion von Sabine Pegoraro so abgewickelt wurde, ist für die GPK jedenfalls nicht verständlich.
Bereits bevor sich die Kommission über diese Praxis beugte, wurde innerhalb der BUD Kritik laut: Eine mitarbeitende Person (die GPK vermeidet es in ihrem Bericht, das Geschlecht zu nennen) sollte die Abläufe in der BUD-Garage überprüfen. Diese Person meldete ihrem Vorgesetzten, dass ein neuer Weisungsentwurf aus dem Jahr 2017 nicht umgesetzt werde.
In der Folge wurde der Person der Überprüfungs-Auftrag entzogen. Einige Monate später gab es eine «Einladung zu einer Anhörung betreffend ordentliche Kündigung». Die Begründung: Treuepflichtverletzungen. Eingeladen hat laut GPK-Bericht die Direktionsvorsteherin Sabine Pegoraro.
Trennung nach 25 Jahren
«Erst diese ‹Entlassung› hat uns auf den wirklichen Missstand hingewiesen», sagt GPK-Präsident Weibel. Im GPK-Bericht ist von einer «groben Verletzung der Spielregeln» vonseiten der Finanzkontrolle, welche in die Untersuchung mit einbezogen wurde, die Rede. Diese hatte in einem Bericht jene Mitarbeitenden der BUD namentlich erwähnt, die Gespräche mit der GPK geführt hatten. Unter anderem auch die Person, mit der man letztlich eine Vereinbarung zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen unterzeichnete. Die Person war über 25 Jahre lang im Dienst des Kantons tätig.
«Dies könnte ein Fall von Amtsgeheimnisverletzung sein», kritisiert Weibel das Vorgehen. Denn so würde die Arbeit der Geschäftsprüfungskommission massiv erschwert: Wer wolle denn mit der Kommission sprechen, wenn man um seinen Job fürchten müsse? «Insbesondere in diesem Fall, wo die mitarbeitende Person absolut zu Recht auf Missstände hingewiesen hat», so Weibel.
Weibel geht so weit, von einer «Jagd auf den Whistleblower» zu sprechen, jener Person, die im vergangenen Sommer auf ihn persönlich zugegangen war und von der fehlerhaften Praxis berichtet hatte. Und er betont: «Die Person, die entlassen wurde, ist nicht identisch mit jener, die Kontakt mit mir aufgenommen hat.»
Die Regierung wehrt sich gegen die Vorwürfe
Mit der Veröffentlichung des GPK-Berichtes gab es auch eine erste Stellungnahme des Regierungsrates. Dieser betont, dass es bei den Fahrzeugverkäufen keine rechtswidrigen Handlungen gegeben habe. Man könne lediglich sagen, dass «die untersuchten Verkäufe der auszumusternden Fahrzeuge an Mitarbeitende (…) administrativ mangelhaft abgewickelt» wurden. Auf die Kritik zur Kündigung geht der Regierungsrat nicht ein, da dies «den Persönlichkeitsschutz von betroffenen Mitarbeitenden gefährdet».
Dafür bläst die Regierung ihrerseits zum Angriff gegen die GPK und fordert klarere Regeln für die Kommission:
«Der Regierungsrat erachtet es als notwendig, dass der Landrat, dem die Oberaufsichtsfunktion zukommt, präzisierende Regelungen erlässt. Dies gilt insbesondere für die Befragung von Mitarbeitenden, für die Information und den Einbezug der Direktionsvorstehenden bei laufenden Untersuchungen, für die Einsichtnahme in Personaldossiers sowie für die Wahrung der gesetzlich verankerten Unabhängigkeit der Finanzkontrolle.»
Kurz: Der Landrat soll darüber diskutieren, ob die GPK künftig an einer kürzeren Leine geführt wird.