«Nicht ganz gesetzeskonform»: Kommt Uber in Basel unter die Räder?

Der umstrittene Fahrdienst Uber könnte mittelfristig auch in Basel unter die Räder kommen. Am Mittwoch werden im Grossen Rat zwei Vorstösse zu diesem Thema behandelt.

Die Kritik an Uber gelangt von der Strasse in den Grossen Rat.

(Bild: Hans-Jörg Walter)

Der umstrittene Fahrdienst Uber könnte mittelfristig auch in Basel unter die Räder kommen. Weil die Suva die Fahrer nicht als selbstständig Erwerbende anerkennt, muss der Auftrag- oder Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge abrechnen und bezahlen. Am Mittwoch werden im Grossen Rat zwei Vorstösse zu diesem Thema behandelt.

Der Kanton Genf hat Uber bereits verboten, jetzt kommt der Fahrdienst auch in Basel noch stärker unter Druck. Ausschlaggebend ist ein Entscheid der Suva. Sie anerkennt die Fahrer des internationalen Unternehmens nicht als selbstständig Erwerbende. Das hat zur Folge, dass der Auftrags- oder eben Arbeitgeber Uber Switzerland AHV-Beiträge abrechnen muss.

Wie die Basler Regierung in der Antwort auf eine Interpellation von SP-Grossrätin Kerstin Wenk schreibt, habe die Suva in einigen konkreten Fällen bereits eine Unselbstständigkeit festgestellt. Ein Basler Fall ist derzeit noch hängig. Die Ausgleichskasse Basel-Stadt hat das Gesuch eines im Kanton Basel-Stadt wohnhaften Fahrers um Anerkennung seiner Selbstständigkeit an die Suva weitergeleitet.

Uber als Arbeitgeber?

Die Interpellation konzentriert sich inhaltlich auf «Uber als Arbeitgeber», wie es im Titel heisst. Gemäss den Antworten der Regierung deutet vieles darauf hin, dass sich der Fahrdienst nicht aus seiner Verantwortung als Arbeitgeber stehlen kann. Allzu sehr auf die Äste hinaus wagt sich die Basler Exekutive aber nicht.

Für die Überprüfung und die Entscheide in Sachen Selbstständigkeit sei die Suva zuständig. Und weil Uber Switzerland seinen Sitz in Zürich habe, obliege die konkrete Umsetzung der Suva-Entscheide dem Sozialversicherungsamt des Kantons Zürich.

Wenn die Suva Uber in Zürich nun als Arbeitgeber deklarieren sollte, muss auch der Kanton Basel-Stadt das Steuer in die Hand nehmen. «Sollte Uber als Arbeitgeber betrachtet werden, kann das Amt für Wirtschaft und Arbeit mit Schwarzarbeitskontrollen überprüfen, wie die Sozialabgaben entrichtet wurden und ob Verdacht auf Schwarzarbeit besteht», schreibt die Regierung.

«Der Verdacht scheint berechtigt, dass die Geschäftstätigkeit von Uber in Basel offenbar nicht ganz gesetzeskonform verläuft», heisst es im Bericht der Petitionskommission des Grossen Rates.

Dies zu überprüfen, ist aber keine einfache Sache. Weil Uber-Fahrer über rollende Arbeitsplätze verfügen, die erst noch nicht als solche gekennzeichnet sind, fällt es den Schwarzarbeitskontrolleuren und der Polizei ausgesprochen schwer, sie zu überprüfen. Dies geht aus dem ausführlichen Bericht zur Petition hervor, die ein «Verbot von Uber in Basel» fordert.

» Dazu auch lesenwert unser Bericht von März 2016: Uber muss in Basel die Polizei kaum fürchten

Die Petition stammt von Taxifahrern und der Gewerkschaft Unia. Die rund 1200 Unterzeichner der Petition monieren, dass Uber-Fahrer keine eidgenössische Zulassung und keinen eingebauten Fahrtenschreiber haben, der Arbeits- und Ruhezeiten überprüfbar macht. Sie verfügten auch über keine Versicherung für berufsmässigen Personentransport und keine Anmeldung bei der AHV als Selbstständige.

Die Polizei steht vor dem Problem, dass sie erst einmal den Nachweis erbringen müsste, ob jemand berufsmässige Fahrten ausführt, heisst es im Bericht. Konkret müsste sie nachweisen, dass die Uber-Fahrer mehr Aufträge ausführen, als ihnen erlaubt wären. Erst dann könnten allfällige Verstösse angezeigt werden.

Testfahrten der Polizei nicht erlaubt

Erschwerend für diese Beweisführung ist, dass die Basler Polizei keine Testfahrten durchführen darf, weil es sich hierbei um verdeckte Ermittlungen handeln würde. Und dies sei von Gesetzes wegen nicht erlaubt. Ein Problem sei überdies, dass der Fahrdienst Uber Informationen zur Geschäftstätigkeit nicht in der Schweiz, sondern zentral in Holland erfasse. Um an detaillierte Informationen zu gelangen, müsste die Polizei also ein Rechtshilfeersuchen an Holland stellen.

Auf die Forderung, Uber generell zu verbieten, geht der Bericht der Petitionskommission nur am Rande ein. Ein solches Verbot müsste auf politischer Ebene eingefordert werden, etwa über eine Standesinitiative des Grossen Rates. Dennoch geht die Kommission auf die Bedenken der Unterzeichner der Petition ein. «Der Verdacht scheint berechtigt, dass die Geschäftstätigkeit von Uber in Basel offenbar nicht ganz gesetzeskonform verläuft», heisst es im Bericht.

Deshalb richtet die Petitionskommission die Bitte an die Regierung, «möglichen Gesetzesverstössen durch Uber mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln und im Sinne der Verhälnismässigkeit nachzugehen.» Weiter äussert sie die Ansicht, dass nicht allein gegen die Fahrerinnen und Fahrer vorgegangen, sondern auch das Unternehmen kontrolliert werden sollte. 

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