Nur wenige unsauber deklarierte Nebeneinkünfte in der Basler Verwaltung

Nach den Regierungsräten suchte die Finanzkontrolle nun auch bei der Basler Verwaltung unkorrekt abgerechnete Nebeneinkünfte. Im Zeitraum von zehn Jahren hat sie lediglich in zehn Fällen Unkorrektheiten im eher niedrigen Frankenbereich festgestellt.

«Parsimonia» (Sparsamkeit/Genügsamkeit) mahnt der Schriftzug neben dieser figürlichen Allegorie der Gier im Basler Rathaus: Die Verwaltung nimmt sich diese Mahnung mehrheitlich zu Herzen.

(Bild: Hans-Jörg Walter)

Nach den Regierungsräten suchte die Finanzkontrolle nun auch bei der Basler Verwaltung unkorrekt abgerechnete Nebeneinkünfte. Im Zeitraum von zehn Jahren hat sie lediglich in zehn Fällen Unkorrektheiten im eher niedrigen Frankenbereich festgestellt.

Nebeneinkünfte in der Höhe von insgesamt 110’000 Franken hatte der frühere Basler Regierungsrat Carlo Conti nicht korrekt abgerechnet. Im Sommer 2014 trat er darum freiwillig zurück. In der Folge liess die Regierung sich selber und auch ihre ehemaligen Kolleginnen und Kollegen überprüfen. Und nun durchforstete die Finanzkontrolle auch die Nebeneinkünfte der Kantonsangestellten.

Das Fazit des Berichts dürfte für wenig Aufregung sorgen. Zwischen dem 1. Januar 2004 und dem 31. Dezember 2013 sind lediglich bei zehn Angestellten Nebeneinkünfte in der Höhe von insgesamt 66’959.40 Franken unkorrekt abgerechnet worden. Es handelt sich um Einzelbeträge zwischen 400 und 19’600 Franken. Die Regierung prüft auf Anregung der Finanzkontrolle, in welchen Fällen sie diese Beträge zurückfordern wird.

Gutes Zeugnis für die Verwaltung

«Angesichts dieser geringen Summe kann man den Kantonsangestellten generell ein gutes Zeugnis ausstellen», sagt die Staatsschreiberin Barbara Schüpbach-Guggenbühl. Allerdings muss man dazu bemerken, dass die allermeisten Staatsangestellten wohl gar keine Möglichkeit haben, die Freigrenze von 20’000 Franken an Nebeneinkünften pro Jahr zu überschreiten.

Im Rahmen ihrer Recherchen hat die Finanzkontrolle bei Organisationen, Firmen, Institutionen und Vereinen rund 130 Anfragen deponiert. In 56 Fällen habe sich ein Klärungsbedarf ergeben. Diese Fälle betrafen die verschiedenen Departemente, die Basler Verkehrsbetriebe (BVB), die Spitäler und die Industriellen Werke Basel (IWB). In zehn Fällen stellte die Finanzkontrolle schliesslich «Handlungsbedarf» fest.

«Punktuell unverständliche» Richtlinien

Namen gibt die Finanzkontrolle aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht bekannt. Auch wird nicht deklariert, ob jeweils Verdacht auf eine böswillige Nicht-Deklaration besteht oder nicht. «In vielen Fällen dürften die unklaren Richtlinien Grund für die unkorrekte Abrechnung gewesen sein», sagt Schüpbach-Guggenbühl. «Die rechtlichen Grundlagen im Bereich der Nebeneinkünfte haben sich in den letzten Jahren teilweise punktuell unverständlich entwickelt», vermerkt die Finanzkontrolle in ihrem Bericht.

Unklar ist zum Beispiel die wesentliche Frage, welche Vergütungen überhaupt abgeliefert werden müssen. Das Lohngesetz bleibt hier unklar. Ein Rechtsgutachten von alt Bundesgerichtspräsident Lorenz Meyer habe nun Klärung gebracht, schreibt die Regierung. Das Gutachten kam zum Schluss, dass eine Ablieferungspflicht nur dann besteht, wenn Kantonsangestellte den Kanton in einer Institution offiziell als Delegierte oder in Erfüllung ihrer Pflichten vertreten.

Die Regierung will auf Anraten der Finanzkontrolle noch im laufenden Jahr Anpassungen des Lohngesetzes und des Personalgesetzes prüfen und einleiten. Eine wesentliche Änderung ist bereits in Kraft. Seit 2015 laufen die Abrechnungen der Nebeneinkünfte nicht mehr über die einzelnen Kantonsangestellten, sondern über eine zentrale Verrechnungsstelle.

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