Mit dem Rückzieher in der Personalie Sibel Arslan macht Sicherheitsdirektor Isaac Reber keine gute Falle. Er desavouiert mit seinem Entscheid nicht nur die Juristin, die die Stelle schon hatte, sondern auch seine Direktion.
Ja, es ist ein Entscheid. Die Basler Juristin und BastA-Grossrätin Sibel Arslan soll nicht Leiterin des Baselbieter Straf- und Massnahmenvollzugs werden. Regierungsrat Isaac Reber macht die Anstellung trotz unterzeichnetem Vertrag rückgängig. Arslan erhält dafür eine Extra-Ersatzstelle. Befristet, als Juristin für Familienfragen auf dem Generalsekretariat. Weit weg von der Front, aus der Schusslinie genommen.
Isaac Reber also knickte unter dem Druck ein. Ihm sei nachträglich bewusst geworden, er habe einen Fehler gemacht. Dafür brauchte es erst eine Kampagne der «Basler Zeitung» gegen die Anstellung der 34-jährigen Politikerin Arslan. Es war ja nicht so, dass er nichts von der Stellenbesetzung wusste: Reber wurde während des Verfahrens konsultiert und taxierte die Einstellung als unbedenklich. Einzige Auflage der Direktion: Die Betreibungen müssen bis Stellenantritt am 1. Februar 2015 erledigt sein. Was sie jetzt auch sind.
Der Wankelmut des Regierungsrats und der Rückzugsentscheid hinterlassen nur Verlierer: Arslan, die trotz Einhalten der Auflagen aus einer zugesagten Anstellung geworfen und mit einer Ersatzstelle abgespeist wird. Eine Direktion und einen Amtsleiter, deren Personalverfahren und Assessments durch den Rückzieher des Chefs gründlich desavouiert wurden. Und einen Regierungsrat, der sich nun dem Vorwurf preisgeben muss, sich dem Druck einer Zeitung gebeugt zu haben.
Eine Überprüfung wird zur Farce
Nein, Isaac Reber macht keine gute Falle in dieser Angelegenheit. Alles erfolgte zu spät: Die Reaktion der Direktion, das Einschreiten des Regierungsrats, die Verhinderung des Stellenantritts, die Kommunikation. Schliesslich hatte Reber nach seinen Angaben schon am Donnerstag entschieden. Da ist es nicht nur unverständlich, sondern auch unfair, die Beteiligten noch länger zappeln zu lassen.
Wenn man schon in vollem Bewusstsein eine Person anstellt, deren Namen in bürgerlichen Kreisen eine regelrechte Kontroverse auslöst, dann ist dieser Entscheid zu verteidigen oder frühzeitig zu verwerfen. Da hilft kein Schuldeingeständnis: «Ich habe einen Fehler gemacht.»
Die angekündigte Extra-Überprüfung der direktionsinternen Anstellungsverfahren wirkt damit umso mehr wie eine Farce: Schliesslich war es Regierungsrat Reber selbst, der von seinen Unterstellten kontaktiert wurde, die sich der Brisanz dieser Stellenbesetzung offenbar durchaus bewusst waren.
Angriff abgewendet, Urteil an der Urne
Und es war Reber selbst, der Vereinbarkeit von Person und Amt als unbedenklich taxierte – deutlich bevor die Sache öffentlich wurde. Das provoziert die Frage: Was kann denn da sonst noch schief gelaufen sein? Eine Antwort wird – wenn überhaupt – erst nach der Überprüfung kommen.
Immerhin: Dieser Teil der Angelegenheit ist jetzt erledigt. Die Personalie Arslan wurde entschärft. Der starke bürgerliche Druck ist abgebaut; Reber durfte erstes Lob bereits entgegennehmen.
Angriff abgewendet, Macht- und Amtserhaltung Rebers vorerst sichergestellt. Wenigstens bis zum 8. Februar 2015. Dann entscheidet das Stimmvolk, ob es Isaac Reber für vier weitere Jahre im Amt sieht. Gut möglich also, dass es sich für den Regierungsrat der Grünen im bürgerlich dominierten Kanton durchaus lohnt, die kontroverse Linke aus der Stadt über die Klinge springen zu lassen.