Organistin Mondry gewinnt vor Gericht gegen reformierte Kirche Basel-Stadt

Die Orgelspielerin Babette Mondry wurde aus dem Nichts von der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt gekündigt und freigestellt. Nun entschied das Zivilgericht, dass sie bis Ende Juli weiterbeschäftigt werden muss.

Babette Mondry hat wieder einen Schlüssel für die Orgel in der Peterskirche.

Fassungslos steht Babette Mondry am Dienstagvormittag im Vorzimmer des Zivilgerichtssaals an der Bäumleingasse und nimmt die Gratulationen der Dutzend Anhänger entgegen. Der soeben erzielte Erfolg gegen die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt (ERK) scheint noch surreal für sie zu sein. Das Gericht entschied, dass Mondry bis zum Ablauf ihrer Kündigungsfrist Ende Juli 2015 den inzwischen abgegebenen Orgelschlüssel wieder besitzen und auch Universitätsgottesdienste begleiten darf.
«Das Urteil ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Ich hoffe, dass noch mehr solche Schritte folgen werden – bis zur Versöhnung mit der Kirche und meiner Wiederbeschäftigung», sagt Mondry. Sie hat die Hoffnung noch nicht aufgegeben.

Mondry wirkt müde und zerbrechlich. Der seit über sechs Monate andauernde Konflikt mit der ERK hat seine Spuren bei ihr hinterlassen. Nach 15 Jahren als Orgelspielerin in der Peterskirche erhielt sie vergangenen November den blauen Brief. Die zierliche Frau wurde entlassen und von der Kirche freigestellt. Als Grund wurden «gravierende Zerwürfnisse» genannt. Nähere Informationen verweigert Leonhard Müller seither, der die Kündigung als Präsident des Kirchenvorstands Basel West ausgesprochenen hat.

«Ich fühle mich dieser Orgel zutiefst verbunden und brauche sie in dieser schwierigen Zeit zum Überleben.»

Babette Mondry

Mondrys Entlassung sorgte für einen Aufschrei, hat sie sich doch als Organistin und Konzertorganisatorin einen Namen weit über Kirchenkreise hinaus gemacht. Hartmut Raguse, emeritierter Titularprofessor für Neues Testament und Hermeneutik an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Basel, trat aus Protest gegen die Kündigung sogar aus der ERK aus. Zudem wurde eine Petition lanciert und vergangene Woche fand ein Solidaritätskonzert für Babette Mondry in der Elisabthenkirche statt.

Gemäss der «bz Basel» ist die Kündigung auf einen Streit Mondrys mit dem früheren Basler Regierungsrat Hans Martin Tschudi zurückzuführen, der Präsident des Vorstandes Freundeskreis Orgelmusik St. Peter ist. Der Freundeskreis wurde vor 15 Jahren mit Mondry gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Konzerte zu unterstützen. Er gehört zur reformierten Kirchgemeinde Basel West.

Der Konflikt eskalierte, als Babette Mondry in einen Programmrat des Vorstandes eingebunden werden sollte, was sie ablehnte. Daraufhin wollte der Vorstand sie für ein Jahr freistellen und in ein Sabbatical schicken. An einer Sitzung nahm sie das Gespräch auf Tonband auf. Sie wusste offenbar nicht, dass dies problematisch sei. Als sie darauf aufmerksam gemacht wurde, entschuldigte sie sich und überreichte Pfarrer Schubert das Band.

Vor Gericht warf die Kirche (vertreten von Gili Fridland, Kanzlei Vischer) Mondry unter anderem vor, dass sie durch ihr Verhalten das Vertrauen ihrer Vorgesetzten und Teamkollegen unwiderruflich zerstört habe. Laut Leonhard Müller hätten die Tonbandaufnahmen das Fass zum Überlaufen gebracht. «Die Situation war schon angespannt.»

«Die Situation war schon vor der Tonbandaufnahme angespannt.»

Leonhard Müller

Mondry selber bezeichnetet ihre Tätigkeit in der Peterskirche als Zentrum ihres Lebens. «Ich habe während 15 Jahren alles gegeben und war auch in schwierigen Situationen sehr loyal.» Der Verlust der Stelle als Organistin sei für sie fast nicht zu verkraften und ein grosser Einschnitt in ihrem Leben. Es sei ihr sehr wichtig, dass sie wenigstens während ihrer Kündigungsfrist weiterhin den Orgelschlüssel besitzen und Universitätsgottesdienste spielen könne. «Ich fühle mich dieser Orgel zutiefst verbunden und brauche sie in dieser schwierigen Zeit zum Überleben.»

Zivilgerichtspräsident Andreas Schmidlin befand, dass die Kirche nicht glaubhaft geltend machen konnte, weshalb eine Weiterbeschäftigung bis zum 31. Juli völlig unzumutbar sei. Somit darf Babette Mondry wieder an ihre geliebte Orgel.

Philippe Nordmann, Mondrys Anwalt, zeigte sich äusserst zufrieden mit dem Gerichtsentscheid: «Das Urteil ist in der Sache richtig, da die Vorwürfe der Kirche gegenüber Frau Mondry durch nichts bewiesen sind und an Verleumdung grenzen. Der Entscheid verdient nicht zuletzt deshalb Beachtung, weil das Gericht angeordnet hat, dass eine freigestellte Berufsmusikerin einen Weiterbeschäftigungsanspruch hat.»

Der Kampf um Babette Mondrys Platz in der Peterskirche ist jedoch noch nicht vorbei: Der Vorstand der reformierten Kirche Basel-Stadt will keine ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung einberufen, um den Fall mit der Kirchenleitung zu diskutieren – obwohl 286 Mitglieder dies per Unterschrift verlangt hatten (nötig wären 150 gewesen). Diesen Entscheid wollen Mondrys Anhänger nun anfechten.

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