Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus beiden Basel fordern Argumentationshilfe für den Abstimmungskampf über die Mindestlohninitiative vom 18. Mai 2014. Sowohl linke wie rechte Politiker haben Vorstösse in den beiden Kantonen eingereicht.
Am 18. Mai 2014 wird in der Schweiz über die von Gewerkschaften, Personalverbänden und Linksparteien eingereichte eidgenössische Volksinitiative «Für den Schutz fairer Löhne» – auch Mindestlohninitiative genannt – abgestimmt. Die Initiative verlangt, dass der Bund und die Kantone die Festlegung von Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) fördern müssen. Als unterste Absicherung für alle Arbeitnehmenden soll es einen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde geben. Dies entspräche einem Monatslohn von rund 4000 Franken.
Auch wenn dieser Vorstoss weniger radikal daherkommt als die 1:12-Initiative, dürfte der Abstimmungskampf auch dieses Mal wieder mit harten Bandagen geführt werden. Und mit vielen sich widersprechenden Zahlen und Aussagen über Folgeszenarien bestückt sein. Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus den beiden Basel möchten nun mit einer Reihe an Vorstössen beziehungsweise Interpellationen an die jeweiligen Kantonsregierungen erwirken, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger aus der Region ihre Abstimmungszettel besser informiert ausfüllen können.
Von links und von rechts
Eine Reihe von Gross- und Landrätinnen und -räten aus der SP, der BastA und von den Grünen informierten am Mittwoch an einer Medienkonferenz über den Inhalt und zum Teil auch über die erwarteten Antworten ihrer Vorstösse. Gleichentags – an Zufall ist wohl schwerlich zu glauben – gaben zwei Kantonsparlamentarier aus dem bürgerlichen politischen Lager bekannt, dass auch sie mit Interpellationen zur Initiative an ihre Regierungen gelangen.
SP-Landrat Andreas Giger-Schmid begründete die Vorstösse an der Medienkonferenz im schönen Vorgesetztenzimmer der GGG in Basel: «Wir möchten verhindern, dass sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ihre Meinung durch bürgerliche Polemik bilden.» Die Parlamentarier wollten von den beiden Kantonsregierungen gesicherte Zahlen und Fakten erhalten, die ein klares Bild ermöglichen.
Drei Interpellationen und eine Motion der Linken
Konkret geht es um je drei im Grossen und Ganzen gleichlautende Interpellationen, die in den beiden Katonsparlamenten eingereicht werden sollen. Und um eine Motion für die Änderung des baselstädtischen Taxigesetzes, in der es zwar ebenfalls um tiefe Löhne geht, die aber nicht wirklich direkt mit der Mindestlohninitiative in Zusammenhang gebracht werden kann:
- SP-Grossrätin Toya Krummenacher bittet in ihrer Interpellation um konkrete Zahlen und Fakten zu den Tieflohnempfängerinnen und -empfängern im Kanton Basel-Stadt.
- Ihr Parteikollege Pascal Pfister möchte Informationen über die zu erwartenden Auswirkungen der Initiative auf die Sozialhilfe und die Sozialwerke erhalten.
- Und Kerstin Wenk (ebenfalls SP) möchte von der Regierung erfahren, was zu tun wäre, um zumindest bei den Mitarbeitenden der Verwaltung, der subventionierten Betriebe oder Unternehmen mit einem kantonalen Leistungsauftrag zu tun wäre, um einen Mindestmonatslohn von 4000 Franken zu garantieren.
Interpellationen der Bürgerlichen
Auf der anderen politischen Seite möchten CVP-National- und Grossrat Markus Lehmann sowie FDP-Landrat Christoph Buser mit zwei gleichlautenden Interpellationen erfahren, wie sich die Kantonsregierungen grundsätzlich zur Initiative stellen, wie sie sich auf die besondere Situation als Grenzkantone auswirken würde und was für Folgen im Zusammenhang mit dem Thema Schwarzarbeit zu erwarten seien.
Weiter erwarten die Gewerbeverband- und Wirtschaftskammervertreter statistische Angaben zur Frage, wie viele Jugendliche, Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten wegen des Mindestlohns stellenlos werden könnten. Und sie wollen wissen, wie sich die Mindestlohninitiative auf die Motivation Jugendlicher, eine Berufslehre zu absolvieren, auswirken könnte.
Sachlich vs. Zeichen setzen
Nicht weiter verwunderlich ist, dass die Fragen der Interpellantinnen und Interpellanten wenig Zweifel über die erhofften Antworten offenlassen, wobei die Fragen der linken Parlamentarierinnen um einiges sachlicher formuliert sind als die Mitteilung ihrer bürgerlichen Kollegen. Die Gewerbe- und Wirtschaftsvertreter bezeichnen ihr gemeinsames Nachfragen denn auch «als ein starkes Signal für die Geschlossenheit der regionalen KMU-Wirtschaft in der Ablehnung der Mindestlohninitiative».
Die linken Parlamentarierinnen und Parlamentarier betonten ihrerseits die Bedeutung der Initiative für die grosse Zahl an Beschäftigten, die in Branchen ohne geregelten Mindestlohn arbeiten – vor allem im Coiffeur- und Gastgewerbe sowie im Detailhandel.
Reicht die Zeit?
In zwei Monaten, am 18. Mai 2014, ist Abstimmungstermin. Die Regierungen müssen sich also mit ihrer Beantwortung der Interpellationen sputen. In Basel-Stadt dürfte dies weniger zum Problem werden, die Grossrätinnen rechnen damit, die Antworten innert Monatsfrist zu erhalten. Im Baselbiet sieht es allerdings etwas anders aus.
Anders als der Stadtkanton kennt man in Liestal keine bindende Behandlungsfrist. Es könnte im schlechten Fall also sein, dass die Landrätinnen und Landräte ihre Antworten zum Abstimmungsthema erst nach dem Abstimmungstermin erhalten werden.