Mit einer Protestaktion vor dem Baselbieter Regierungsgebäude hat das Pflegepersonal der Frauenklinik im Bruderholzspital seinen Unmut gegen die Auslagerung der Frauenklinik ins private Bethesda-Spital kundgetan.
Seit der Bekanntgabe, dass das Kantonsspital Bruderholz zur Tagesklinik zurückgestuft werden soll, herrscht in dessen Frauenklinik so etwas wie Ausverkaufsstimmung. Der renommierte Chefarzt David Hänggi hat sich samt seinem ärztlichen Umfeld bereits vom privaten Bethesda-Spital in Basel abwerben lassen. Nicht so aber das Pflegepersonal und die Hebammen, die sich selber um eine neue Anstellung kümmern müssen.
Dagegen protestierten rund 30 Pflegerinnen und Pfleger sowie Hebammen der Frauenklinik. Vor dem Regierungsgebäude in Liestal brachten sie lauthals ihren Unmut gegenüber der «Privatisierung» der Frauenklinik zum Ausdruck. Wie einer Medienmitteilung der Gewerkschaft VPOD zu entnehmen ist, forderten sie die Baselbieter Regierung auf, «die mit dem Bethesda ausgehandelten Verträge so nicht zu genehmigen, sondern die Rechte der Angestellten zu gewährleisten».
Angestelltenrechte und medizinische Grundversorgung
Zum einen monierten die Angestellten, dass eine Privatklinik, die keine intensivmedizinischen Leistungen gewährleiste, die Grundversorgung der Bevölkerung nicht garantieren könne. Zum anderen wehrten sie sich dagegen, dass sie sich einzeln um eine neue Anstellung im Privatspital bemühen und so in Kauf nehmen müssen, dass sie, sofern sie überhaupt einen neuen Job bekämen, unter deutlich schlechteren Bedingungen weiterarbeiten müssten.
Konkret fordert der VPOD, dass die Übernahme nach Obligationenrecht gehandhabt wird. Das bedeute, dass die Angestellten mit ihren Rechten und Pflichten übernommen werden müssen und der GAV am Bethesda-Spital für ein weiteres Jahr Geltung haben müsse. «Dies ist ein wichtiger Schutz vor den deutlich tieferen Löhnen am Bethesda, mindestens für den Anfang», schreibt der VPOD.
Kanton wäscht seine Hände in Unschuld
Der Kanton Baselland wäscht indes seine Hände in Unschuld. «Das Kantonsspital Baselland KSBL ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und gemäss Spitalgesetz und Eigentümerstrategie in seiner unternehmerischen Tätigkeit frei», schreibt die Baselbieter Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) in einer Medienmitteilung. Der Kanton sei lediglich zuständig für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung – und diese sieht die VGD im Gegensatz zur Gewerkschaft nicht gefährdet.
Im Gegensatz übrigens auch zur Ärzteschaft. Bereits vor einem Monat kritisierten Ärztevertreter aus den beiden Basel die angekündigte Zusammenlegung: Der sich abzeichnende Exodus von Ärzten des Bruderholzspitals würde «unweigerlich schon sehr bald zu einem Wegfall des Spitals führen». Massive Engpässe in der Notfallmedizin in und um Basel seien nicht auszuschliessen, weil die Kapazitäten des Unispitals und des Spitals in Liestal nicht genügend schnell ausgebaut werden könnten.